Ulmer Consulting UG
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News & Information

Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten, Nachrichten und Meldungen aus dem Bereich des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie  sonstiger personenbeförderungsrechtlicher Fragestellungen. Wir aktualisieren diese Seite ständig, um Ihnen in gestraffter Form die wesentlichen überregionalen Neuveröffentlichungen des Gewerbes  mitzuteilen.

 

Deutschland-einig Lobbyistenland?

 

Die Frage klingt provokant, ist aber offensichtlich zu stellen und die Antwort mehr als verwunderlich.

Offensichtlich hat der Fahrtenvermittler Uber eine Lobbykampagne gestartet, die nach Medienrecherchen unmittelbaren Einfluß auf die, vor allem im Taxigewerbe, sehr umstrittene Neuregelung des PBefG haben soll und zwar i. S. v. UBER.

Wie unser Kooperationspartner und weitere Medien berichten, sollen durch Uber im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bereits Abgeordnete mit Textbausteinen gewünschter Änderungen "versorgt" worden sein.

Der diesbezügliche Beitrag wird in der ARD mit den Rechercheergebnisssen am 30.07.2018 ausgestrahlt und muss undedingt angeschaut werden.

Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang sollten die Behauptungen tatsächlich wahr sein.

Frage nur: wo bleibt die Lobby für einen regulierten ÖPNV mit dem Taxi als festen und verlässlichen Bestandteil, die diesen Machenschaften entsprechend entgegentritt?

Wird nun der Gesetzentwurf noch von Uber und anderen Konsorten formuliert, gefährdert und vernichtet dies im Ergebnis eine ganze Branche und zwar unabhängig davon, dass die Gesetzgebung möglichst nicht Einzelinteressen umsetzen soll und darf.

Ob das den Lesern der Texzbausteine klar ist?

 

Hier dazu mehr:

http://www.taxi-times.com/fernsehtipp-uber-lieferte-textbausteine-fuer-neues-personenbefoerderungsgesetz/

Neues von "mytaxi"...

 

Wieder mal Neues von "mytaxi", irgendwie kaum zu fassen, aber gleichzeitg entlarvend.

Da versucht der selbsternannte Taxiverbesserer doch tatsächlich auf die Willensbildung in Genossenschaften Einfluss zu nehmen und dort zu insistieren. Jüngst geschehen in Köln, wo Falschmeldungen oder Neuhochdeutsch "fake News" verbreitet werden, um auf die Wahl der Vorstandsmitglieder bei der Genossenschaft Taxi-Ruf Köln Einfluss zu nehmen.

Dass der Kölner Taxi-Ruf natürlich nicht gerade hoch im Kurs bei den "mytaxi-Verantwortlichen" steht mag angesichts der großen Erfolge gegen den konzernfinanzierten Fahrtenvermittler ja noch menschlich verständlich sein, seriös ist es aber nicht, schlichtweg Falschmeldungen zu verbreiten, mit dem Ziel, Zwietracht unter den Genossen zu sähen. Glücklicherweise ist auch hier der Versuch "strafbar" und die Genossen haben die Aktion mit entsprechenden Mehrheitsbeschlüssen in der Generalversammlung schön ins Leere laufen lassen

Solcherlei Vorgehen ist schlichtweg unredlich und wenig professionell, eher stümperhaft!

Und wenn man über rechtliche Kategorien spricht, sollte man auf Seiten von "mytaxi" lieber mal vor der eigenen Haustüre kehren!

Der Kölner Taxi-Ruf hat da jedenfalls wenig zu fürchten.

 

Mehr dazu von unserem Kooperationspartner Taxi Times:

http://www.taxi-times.com/mytaxi-agitiert-gegen-koelner-taxi-ruf/

Ach, Du dickes Ei!

 

Eine Osterüberraschung der besonderen Art kommt vom BGH aus Karlsruhe: die Rabattaktionen von "mytaxi" sind kein Rechtsverstoß!

Weder gelte für den Fahrtenvermittler das PBefG, noch seien die zeitlich befristeten Aktionen ein wettbewerbswidriges Verhalten, welches in Verdrängungsabsicht geschehe.

Dies kann man mit guten Argumenten auch völlig anders sehen, wie Urteile aus Stuttgart und Köln gezeigt haben.

Die Reaktionen aus der Branche sind vielfältig und reichen bis zum blanken Entsetzen! Zentralen werden künftig noch mehr in einem ungleichen Wettbewerb stehen, den der Hauslieferant der Taxibranche offensichtlich aus Eigeninteresse gegen das bestehende Gewerbe anzettelt, um künftig den Beförderungsmarkt - in den rentablen Bereichen - zu dominieren.

Da sind Reaktionen des Gewerbes vorprogammiert. Und die PBefG Deregulierung, die Herr Mönch probagiert, bekommt dadurch neuen Schwung.

Eigentlich schade, dass die Richter des BGH offensichtlich nicht aufs "große Ganze" geschaut haben.

 

Hier gehts zur Pressemitteilung des BGH:

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=82215&pos=0&anz=66

Baden-Baden muß neue Konzessionen erteilen!

 

Die Stadt muss nach einem Urteil des VG Karlsruhe 33 neue Taxikonzessionen ausgeben. Damit geht ein jahrelanger Streit mit einer Unternehmerin zu Ende und gleichzeitig wird die dort vorhandene Vormerkliste abgearbeitet.

Genau wie im Bereich der Stadt Ludwigshafen wird darüberhinaus augenscheinlich die durch § 13 Abs. 4 PBefG vorgesehene Kontigentierung abgeschafft und dort quasi nach dem "Hamburger-Modell" künftig gearbeitet.

Mit anderen Worten, es wird versucht bestehenden Taxiunternehmen bei Verlängerungsanträgen i.R. der Plausibilitätsprüfung Daten abzufragen und im Hinblick auf § 1 PBZugV negativ zu werten.

Diese Praxis, die derzeit auch in Stuttgart wieder auf dem gerichtlichen Prüfstand steht (die mit uns verbundene Partner-Kanzlei führt derzeit dort 3 Verfahren), wird weiter zu etablieren versucht.

Wir stehen Ihnen für alle Fragen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.

Hier gehts zum Artikel:

https://www.bo.de/lokales/ortenauticker/stadt-baden-baden-pruft-kunftig-taxi-unternehmen-genau

Frankfurt muss Gutachten zur Funktionsfähigkeit vorlegen!

 

Ein Rechtsstreit in Frankfurt um die Erteilung einer genemigung zum Gelegnheitsverkehr mit Taxen führt nun dazu, dass die Stadt ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes vorlegen muss.

Im zu entscheidenden Fall hat der Kläger die Erteilung der Genehmigung eingeklagt. In Frankfurt sind ca 1.700 Taxen genehmigt und es besteht eine Vormerkliste mit 1.500 Bewerbern.

Einerseits dafr man auf die Feststellungen des Gutachtens gespannt sein, denn üblicherweise geht damit ja auch die Einschätzung einher, wie hoch der Anteil an sog. "semi-porfessionell" geführten Unternehmen ist. Andererseits bleibt die Frage offen, wie die zuständige Behörde nach der Gutachtenerstattung reagiert und gar eine Aufgabe der Kontigentierung anordnet.

Zu hoffen bleibt auch, dass im Rahmen des anhängigen Verfahrens etwas über die Qualität einer Vormerkliste ausgesagt wird, die  - so die Berichterstattung in der Presse - Bewerber seit 25 Jahren aufführt.

 

Mehr dazu finden Sie hier:

http://www.hessenschau.de/wirtschaft/streit-um-frankfurter-taxi-konzessionen,taxi-konzessionen-frankfurt-100.html

 

 

 

Stadt Ludwigshafen gibt Kontigentierung der Genehmigungen auf!!

 

Ludwigshafen am Rhein, Kleinod unter den deutschen Taxistandorten, schafft die Höchstgrenze bei der Anzahl der Genehmigungen ab und setzt auf ein, natürlich von Linne + Krause durchzuführendes, Wiedererteilungsverfahren, in welchem - so die offizielle Lesart - neben der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 2 PBZugV auch verstärkt die persönliche Zuverlässigekit des Unternehmens und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen gem. § 1 PBZugV geprüft werden.

 

Der Schritt kommt mehr als überraschend, insbesondere deshalb, da 2 Unternehmer im Rahmen eines insgesamt 3-jährigen Rechtsstreits vor dem VG Neustadt und dem OVG Rheinland-Pfalz noch im Dezember 2016 im Wege des Vergleichs 2 Genehmigungen erhielten. Hierbei wurde zuvor eine Funktionsfähigkeitsuntersuchung durch das Hamburger Marktforschungsunternehmen nach Abschluss der 1. Instanz in den Prozess eingeführt und i.R. der mündlichen Verhandlung, aber auch im Gutachten, eindeutig von einer Freigabe der Konzessionen abgeraten.

 

Woher der Sinneswandel der Behörde nun kommt, ist daher schwer erklärbar, zumal das erstinstanzlich zuständige Gericht in Neustadt bereits in mehreren Verfahren geäußert hat, das sog. "Hamburger Modell" als nicht gesetzeskonform anzusehen.

Umso überraschender die Ankündigung jetzt, die einen intakten Taximarkt im Bereich der Stadt Ludwigshafen nunmehr gefährdet und eine Vielzahl von Altunternehmern, die Ihre Genehmigungen als Altersvorsorge gesehen haben, quasi "über Nacht" enteignet.

 

Sonderbar die Begründung: "Das damit verbundene Ziel ist unserem gesetzlichen Auftrag als Genehmigungsbehörde nach § 13 Abs. 4 PBefG nachzukommen und gesetzeskonform arbeitende Unternehmen zu unterstützen."

 

Gerade die neue gutachterliche Beurteilung des Hamburger Marktführers unter den Gutachtern, spricht von einer - gerade in Ludwigshafen - hohen betriebswirtschaftlichen Plausibilität der Unternehmensdaten und kommt gerade nicht zur Einschätzung einer hohen Anzahl "semi-professionell arbeitender Betriebe", wie an anderen Standorten.

 

Dass die Neuerungen auch für die Übertragung von Genehmigungen gelten sollen, hat angesichts der Aufgabe der Konztigentierung schon fast eine humoristische Note. Denn wer will einen bestehenden Betrieb übernehmen, wenn er ohne Einschränkung Genehmigungen erhalten kann?

 

Die Entwicklung wird jedenfalls spannend und wenn die Genehmigungsbehörde in Ludwigshafen glaubt, mit dieser Praxis nicht mehr, wie in der Vergangenheit häufig, bei den Gerichten antreten zu müssen, dann könnte sich dies bald als Trugschluss herausstellen.

 

Wir stehen zu Fragen zum angekündigten Verfahren oder zu weiteren Informationen gerne zur Verfügung. Die schriftliche Ankündigung übersenden wir auf Nachfrage gerne als PDF.

 

 

Sharing Economy...oder was?

 

Einen interessanten Beitrag zur Struktur und den Hintergründen der "Sharing Economy" finden Sie hier. "Uber,Via,CleverShuttle" u.a. setzen große Hoffnungen in die Änderungen des PBefG, um sich den Kuchen künftig aufzuteilen.

Wichtig daher die Signale des Gewerbes, insbesondere die eindrucksvolle Demo am vergangenen Mittwoch in Berlin. Denn hinter den ganzen Bemühungen steckt nur das urkapitalistische Prinzip, mit möglichst wenig Aufwand, maximalen Profit zu erreichen. Eigentlich eine Schande, dass sich hierfür Lobbyisten aller Coleur stark machen...

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.free21.org/sharing-economy-turbokapitalismus-im-modernen-gewand-der-uberfal/

Neuer Angriff auf das Taxigewerbe...

 

Daimler investiert weiter in neue Mobilitätsangebote, so die Nachricht. Eine Mischung aus Bus und Taxi, Mitfahangebot mit der App "Via", die bereits in Nordamerika dem FAhrdienstanbieter "UBer" Paroli bietet. Diesmal hat dies jedoch eine andere Qualität, denn es sind aussschliesslich Großraumfahrzeuge unterwegs, die das Sharing anbieten. Die Zielrichtung hierbei sind sowohl die klassische Nahverkehrsleistung des Linienbusses, als auch Taxis.

Wie immer steht dabei, natürlich völlig uneigennützig, die Reduzierung des innerstädtischen Verkehrs auf der Begründungsliste. Möglich ist dies jedoch nur mit einer einschneidenden Änderung des Rechtsrahmens des PBefG im Bereich Taxi und Linienverkehr. Offensichtlich sind alle sicher, dass entsprechende Gesetzesänderungen nach der Wahl zum neuen Bundestag bevorstehen.

Es verwundert, wenn Verbandsvertrter hier nicht energischer Ihren Protest vortragen. Die Abchaffung von Ortskundeprüfungen im "stillen Kämmerlein" sollte als Beispiel eigentlich reichen, wie schnell da teilweise reagiert wird und wie schnell, angeblich alte Zöpfe" abgeschnitten werden...

Dass ausgerechnet Daimler auf jeden Zug in der Mobiltätsbranche springt, sollte ebenfalls zu Denken geben...

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.mischung-aus-taxi-und-bus-daimler-bietet-in-staedten-mitfahrdienst-an.64494c78-321b-4a78-ac65-d72e96a0e3ac.html

Änderung des Eichgesetzes verabschiedet!

 

Nach dem ganzen Hick-Hack um das neue Eichgesetz und insbesondere die danach notwendigen Konformitätserklärungen, wurden nunmehr die Vorschriften angepasst. Demnach ist es nun auch möglich, geeignete E-Fahzeuge als Taxi zu zulassen. Damit ist der Weg frei für all diejenigen, die darauf warten in neuste Technologie zu investieren, um Dieselfahrverboten die auch nach dem "Dieselgipfel" nicht ausgeschlossen sind.

 

Mehr von unserem Kooperationspartner "Taxi Times" hier:

 

http://www.taxi-times.com/eichrechts-aenderung-erleichtert-elektro-taxi-zulassungen/

Uber Chef Kalanick abgelöst...

 

Der umstrittene und urlaubende Uber Chef Kalanick ist seit heute offiziell nicht mehr im Amt. Offensichtlich haben ihm auch manhafte Investoren das Vertrauen entzogen und ihn zum Rückzug bewegt. Kalanick hatte sich in der Vergangenheit immer wieder durch seine Ignoranz gegenüber jedweden Mitbewerbs hervorgetan und vor allem im deutschen Taxigewerbe mit markigen Sprüchen von sich reden gemacht. Offensichtlich ist sein Geschäftsmodell und sein Führungsstil nunmehr auch nicht mehr bei seinen Geldgebern gefragt.

 

Mehr dazu hier:

https://www.golem.de/news/uber-gruender-taxi-schreck-travis-kalanick-verliert-seinen-job-1706-128489.html

 

Die Chancen der Digitalisierung …

oder wie ein einziger Gutachter Stellungnahmen von Gremien den Boden entzieht …

 

Ein Paukenschlag war das: stellt doch der „Wissenschaftliche Beirat“ beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur unter dem Motto „Liberalisieren und Verbraucherschutz stärken“ eine Studie vor, die das geltende Personenbeförderungsrecht völlig neu ausrichten will.

Abschaffung der Tarifpflicht, Abschaffung der Funktionsfähigkeitsbeurteilungen nach § 13 Abs. 4 PBefG und generelle Freigabe der Lizenzen, Aufgabe der Differenzierung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr mit Abkehr von der Rückkehrpflicht, alles Forderungen, die so, oder zumindest so ähnlich, auf der Wunschliste des Uber-Chefs Trevis Kalanick bereits seit langem ganz oben stehen und jedwede Regulierung des Personenbeförderungsrechts grundsätzlich ablehnen, um die expansive Marktstrategie auch in der Bundesrepublik Deutschland umsetzen zu können.

Die Begründung des „Wissenschaftlichen Beirats“ so einfach, wie (natürlich vom Standpunkt des Betrachters aus gesehen!) nachvollziehbar: der derzeitige Regulierungsrahmen sei noch nicht in einer Realität angekommen, in der eine Qualitätskontrolle auch über Nutzerkommentare in Apps stattfindet, in der Ortskenntnisse durch Navigations-Apps bereitgestellt werden und die Bestellung und Bezahlung über das Smartphone erfolgen kann.

So, oder so ähnlich, haben wir das im ständig wiederholten Marketing-Mantra der neuen Fahrtvermittlungsstrategen immer wieder gehört und zur Kenntnis nehmen sollen. Allerdings entfernt sich hierbei der „Wissenschaftliche Beirat“ (offensichtlich) von der bundesgesetzgeberischen Vorgabe an den Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Teil des Systems des ÖPNV zu sein und damit wichtige staatliche Vorsorge- und Teilhabefunktionen jedermann zu garantieren.

Dieser Gesetzeszweck, den der "Wissenschaftliche Beirat" offensichtlich als völlig nebensächlich ansieht, da er ihn noch nicht mal in der Stellungnahme anspricht, wird aber klar und eindeutig bei allen Deregulierungsüberlegungen im Vordergrund stehen müssen.

Prominente Unterstützung für diese Sicht der Dinge gewinnt man aus der Einschätzung des Gutachters im Auftrage des Generalanwaltes im Verfahren gegen Uber vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): dieser hat nämlich am 11. Mai überzeugend ausgeführt, dass die Digitalisierer mit ihren Diensten dem Verkehrssektor zuzuordnen sind und es daher grundsätzlich dem jeweiligen Vertragsstaat obliegt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch nationale Gesetze zu definieren.

Täglich, 7 Tage wöchentlich im ganzen Jahr, führen Taxibetriebe in der gesamten Bundesrepublik, nicht nur in Großstädten, sondern auch im ländlichen Bereich, notwendige Grundversorgungsaufgaben aus, führen Kranken-, Dialyse-, Strahlentherapiefahrten durch, für die es keine „App-Alternativen“ gibt. Zu jeder Zeit, zu vorhersehbaren angemessenen Konditionen, zuverlässig und sicher. Dies im gesetzlichen Rahmen und im Rahmen der Aufgabe, Teil des öffentlichen Personennahverkehrs zu sein. Im Übrigen der einzigen Erscheinungsform des ÖPNV, die nicht am Tropf des Steuerzahlers hängt und von Subvention und Querfinanzierung abhängt.

In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist dies eine verantwortungsvolle Aufgabe, die sich auch nicht vor dem Hintergrund der Digitalisierung neu definieren muss. Der Gesetzgeber wird gut beraten sein, in einem Abwägungsprozess die Zielvorgaben des historischen Gesetzgebers nicht aus den Augen zu verlieren, anstatt den „Sirenengesang“ der Digitalisierer und ihrer Lobby zu erhören.

Neues vom Fiskaltaxameter...

 

Durch das Bundesministerium für Finanzen wurde am 24.03.2017 ein neuer Referentenentwurf zu den Bestimmungen  des Kassengesetzes, die zum 01.01.2017 in Kraft getrteten sind, veröffentlicht. In der sog. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) werden die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme festgelegt.

Ausdrücklich von den Bestimmungen ausgenommen sind nach § 1 der geplanten Verordnung Taxameter und Wegstreckenzähler, berichtet unser Kooperationspartner "Taxi-Times" online. Es gilt also weiter, dass genaue gesetzliche Anforderungen im Bereich der Personenbeförderung nicht festgelegt sind.

 

Hier gehts zum Artikel:

 

http://www.taxi-times.com/finanzministerium-legt-sich-fest-taxameter-fallen-nicht-unter-das-kassengesetz/

 

 

Neues von UBER...

 

Neuigkeiten aus dem Uber-Imperium sind ja im Taxigewerbe nicht immer beliebt. Allerdings erstaunt der Fahrtenvermittler aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten nun doch noch mit Nachrichten, die die Grundaussage des CEO über das Taxigewerbe, insbesondere in Deutschland, etwas relativieren: 2,6 Milliarden Verlust im vergangenen Jahr...und trotzdem auf einem guten Weg! Das grenzt an Realsatire, lässt aber die Frage aufkommen, wie lange Investoren diesen Weg noch mitgehen...und bei dem ein oder anderen kommt so etwas wie "klammheimliche Freude" auf...

Dass allerdings der frühere Bild-Chef Diekmann dort angeheuert hat, um offensichtlich die Lobbyarbeit zu beeinflussen, ist da eine weniger gute Nachricht. Der ehemalige Boss einer Boulevardzeitung mit seinen mannigfaltigen Beziehungen zu den Mächtigen wird da sicherlich Einiges bewegen. Also weiter wachsam sein und beobachten, was der BGH demnächst entscheidet. Wir werden berichten...

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/uber-bilanz-101.html

ADAC als Fürsprecher des Taxigewerbes...

 

Mit einem großen Test in den Großstädten der Republik war der ADAC unterwegs: das die Branche nicht sonderlich überraschende Ergebnis ist she positiv ausgefallen. "Verlässlich" sei das Taxi, so der ADAC-Chef, der mit dem größten deutschen Autofahrerverband im Taxi-Test die Leistungsfähigkeit testete. Reformüberlegungen am PBefG will man auch von dort mit wachem Auge beobachten und dies im Sinne der Verbraucher. Jedenfalls kann sich das Gewerbe über diese Unterstützung freuen, die auch zeigt, dass gerade das auch vom BZP in seiner Werbekampagne probagierte Thema hohe Wichtigkeit nach außen zeigt.

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.taxi-times.com/der-adac-als-taxi-verbuendeter/

Neues vom BZP....

 

Anlässlich der Frühjahrstagung des BZP in Berlin am heutigen Tage, hat der BZP zu Fragen einer geplanten Reform des PBefG klar im Interesse des Gewerbes Stellung bezogen.

Insbesondere die Frage der Freigabe von Taxikonzessionen, verbunden mit der Abschaffung des § 13 IV PbefG, Lockerungen der Tarifpflicht und die Abschaffung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wird eine deutliche Absage erteilt. Gegenüber Taxi-Sharing Modellen, E-Mobilität etc. zeigt man sich aufgeschlossen. Leider gibt es insbesondere zu der Frage des Taxi-Sharings noch keine überzeugende Konzeption.

Die Einzelheiten der Positionen können Sie bei unserem Kooperationspartner "Taxi-times" hier näher nachlesen. Es ist insoweit auch der Wortlaut des Positionspapies abgedruckt.

 

Hier mehr dazu:

 

http://www.taxi-times.com/bzp-will-nur-wenig-beim-personenbefoerderungsgesetz-aendern/

Dieselfahrverbote oder nur noch kurz die Welt retten!

Stuttgart macht es vor: ab dem 01.01.2018 werden „ältere Diesel“ endlich mit Fahrverboten belegt! Ältere Diesel? Baujahr 2015 war Euro 5 höchster Umweltstandard und selbstverständlich ist das zwischenzeitlich ein Anachronismus! Die Zeit wird eben im Zeitalter der Digitalisierung merklich verkürzt. Und da haben die „Grünen“ eben mal gerade Recht (?)! Neue Taxen müssen her und zwar um jeden Preis, Ausnahmen kommen da nicht in Frage! Und das selbstverständlich nicht nur bei den „mytaxi“ Jüngern, die in einem App-Bewertungssystem natürlich nicht nur die freundlichsten Fahrer, sondern in Zukunft wahrscheinlich den „grünen Stern oder den Todesstern“ vergeben können.

Da spielt es ja keine Rolle, dass die Abmahnvereine eine eigene Prozessindustrie aufbauen, die die Einhaltung von EU-Grenzwerten in Deutschland mit aller Macht durchsetzen will, aber in Resteuropa die Vertragsverletzungen einfach übersieht. Und nebenbei bemerkt: nach dem Urteil des VG Düsseldorf aus dem September, dessen Rechtskraft wegen der anhängigen Sprungrevision zum BVerwG noch in den Sternen steht, planen in vorauseilendem Gehorsam Stuttgart, München, Köln und eine Vielzahl anderer Städte schlicht Fahrverbote mit möglichst wenigen Ausnahmen.

Dabei darf sich das Taxigewerbe nicht sicher fühlen, denn Ausnahmegenehmigungen wird es, wenn überhaupt, nur in engen Grenzen geben und sicherlich nicht generell für ganze Branchen! Und das Bundesverkehrsministerium sieht keine Notwendigkeiten klärend einzuschreiten, obwohl Dieselfahrverbote nach den Vorschriften des BImSchG nur dann durch kommunale Behörden verhängt werden können, wenn der Bundesgesetzgeber auf diesem Gesetzesfeld nicht tätig geworden ist. Ist er aber: mit der 35. BImSchV hat der Bund Vorgaben gemacht und die werden letztlich Bestand haben müssen. Aber kann man sich darauf verlassen?

Und wieso soll das Problem eigentlich mit Euro-6 Fahrzeugen erledigt sein? Auch die stehen im Verdacht, aufgrund der unrealistischen Testmethoden Werte theoretisch, aber nie in der Praxis zu erreichen. Dies jedenfalls ist in Veröffentlichungen der Verbände überall zu lesen. Unabhängig davon, wird natürlich schon an einem weiteren Standard gebastelt. Euronorm 6 d-temp heißt die Neuerung die erstmals den realistischen Fahrbetrieb im Auge hat. Gibt das bei Überschreitung von Grenzwerten, trotz aller Maßnahmen dann eine neue Plakettendiskussion?

Deshalb bitten, nein, wir fordern Sie ausdrücklich auf, Ihre Meinung zu diesem Themenkreis bei uns durch eine E-Mail zu äußern. Wir werden hier Ihre Überlegungen zusammenfassen und bekannt geben. Also fix an die Tasten und E-Mail schreiben. Wir werden diese nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlichen oder weitergeben. Ansonsten werden mitgeteilte Daten selbstverständlich nicht weiterverwendet.

Wir sind gespannt auf Ihre Zuschriften und eine angeregte Diskussion.

Nochmal unsere E-Mailadressen:

info@ulmer-taxi-experte.com

taxiexperte@gmail.com

 

 

Neues von Uber...

 

Dass der Taxenhasser aus den USA fast überall Ärger hat, ist ja mittlerweile bekannt. Dass das Ende bevorstehen soll, ist aber wirklich neu, wenn auch nicht unerwartet:

Milliardenverluste und weltweite Auseinadersetzungen mit der Taxibranche, Gnehmigungsbehörden und Mitarbeitern scheinen ihren Tribut zu fordern. So titelt "Zeit online" heute: Uber am Ende.

Zumindest kruzfristig wird das wohl nicht eintreten, aber die Zahlen sind alarmierend. Grund Entwarnung zu geben, besteht aber noch nicht.

Hier dazu mehr:

 

http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2017-03/travis-kalanick-uber-konkurrenz-gewerkschaften-skandale

München: KVR will 700 Konzessionen einziehen...

 

Nachdem bereits vor ca. einem Jahr durch das renommierte Gutachterbüro Linne+Krause, Hamburg ein Gutachten gem. § 13 Abs.4 PBefG erstattet wurde und für den Bereich der bayrischen LAndeshauptstadt eine Funktionsgefährdung festgestellt wurde, wird es dort jetzt ernst: Durch eine Aufstockung der Mitarbeiterzahl will der KVR durchgreifen und wie beispielsweise in Stuttgart bereits seit 2,5 Jahren praktitziert, in den Fällen der (Wieder-) Erteilung bzw. Konzessionsverlängerung die betriebswirtschaftlichen Plausibiltäten prüfen, um auf diese Weise die Konzessionsanzahl zurückzuführen.

Dies berichtet auch unser Kooperationspartner "Taxi-Times" und macht dies zum Thema der kommenden Lokalausgabe.

Die Frage der Plausibilität setzt dabei eine genaue Einzelfallbetrachtung voraus und kann nicht, wie teilweise behauptet, schablonenhaft gehandhabt werden.

Das zeigen überdies die Erfahrungen in Stuttgart, wo die zuständige Behörde noch weit von der ursprünglich avisierten Konzessionsanzahl entfernt ist.

Wir haben in Stuttgart bereits eine große Anzahl von Betrieben im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Plausibilität beraten und Erfahrungen auf diesem Gebiet. Wir stehen für Ihre Anfragen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns schon im Vorfeld an...

 

Hier zur Veröffentlichung der Taxi-Times:

 

http://www.taxi-times.com/kontrollen-und-konzessionsabbau-in-muenchen/

 

Das große Ganze sehen.....

 

So oder so ähnlich sieht Daimle die Taxiwelt der Zukunft: euopa- bzw. weltweite Akquisitionen und strategische Zusammenschlüsse mit dem Ziel, den Markt der Fahtenvermittlung im Taxigewerbe zu beherrschen. Diese klare Expansionstrategie wird immer deutlicher erkennbar und bringt gleichwohl noch die angestammten Fahrzeugkunden aus der Branche in die Verkaufsräume. Sehr gut beleuchtet hat diese Thematik unser Kooperationspartner "Taxi-Times" im folgenden Artikel:

 

http://www.taxi-times.com/daimlers-naechster-schritt-zu-einer-globalen-taxivermittlung/

 

Gleichwohl hält die Branche dagegen und kann Erfolge verbuchen: im Hauptsacheverfahren gegen "mytaxi" hat Taxi Deutschland vor dem OLG in Frankfurt im Rahmen der Hauptsacheklage einen wichtigen Etappensieg erreicht. Das Verbot der Rabattaktionen des Landgerichts Frankfurt wurde dort am Freitag bestätigt. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, erfahren Sie hier mehr dazu.

Übrigens hat "mytaxi" vor 14 Tagen nach den eindeutigen Hinweisen des zuständigen Senats beim OLG in Köln seine Berufung zurückgenommen...

Neues vom Daimler Konzern....

 

Eine strategische Partnerschaft hat der Daimler-Konzern heute verkündet. Der weltweit wohl größte Lieferant u.a. auch für Taxifahrzeuge hat für den Bereich des autonomen Fahrens sich mit "Uber" zusammengetan. "Money makes the world go round", die wahrscheinlichste Begründung der künftigen Zusammenarbeit. Auf die Reaktion des Taxigewerbes darf man gespannt sein....

 

Hier dazu mehr:

 

http://media.daimler.com/marsMediaSite/de/instance/ko/Daimler-und-Uber-planen-Zusammenarbeit-beim-autonomen-Fahren.xhtml?oid=15453638

 

Neues über die "mytaxi" Verfahren...

 

Während das Hauptsacheverfahren von Taxi-Deutschland in der Berufungsinstanz demnächst auf der Terminliste steht, hat das Landgericht Hamburg nun in einem weiteren Hauptsacheverfahren, welches vom BZP angestrengt wurde, nun in erster Instanz entschieden. Nach Auffassung der Hamburger Richter, war die Rabattaktion rechtmäßig. Damit steht die Rechtsprechung des LG Hamburg im Widerspruch zu den Rechtsauffassungen, die die Gerichte in Frankfurt in der Hauptsache und die Landgerichte in Köln und Stuttgart im Rahmen einstweiliger Verfügungen geäußert hatten.

Hierbei hat gerde vor dem OLG in Köln die Berufungsverhandlung in der lezten Woche stattgefunden. Die Kölner Richter des Obelandesgerichts äußerten keinen Zweifel an der Geltung des § 39 Abs. 3 PBefG auch für den "Fahrtenvermittler my-taxi", was im Ergebnis dazu führte, dass die Vertreter von "mytaxi" ihre Berufung gegen die Ausgangsentscheidung zurückgenommen haben. Es bleibt also weiter spannend. Siegesnachrichten sind da lange noch verfrüht.

 

Mehr zum Hamburger Richterspruch hier:

 

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/Recht/12933/50-Prozent-Aktionen-von-mytaxi-waren-zulaessig

Kassengesetz passiert Bundestag und Bundesrat

 

Das sog. Kassengesetz (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen) hat den Bundestag und Bundesat durchlaufen und ist verabschiedet. Entgegen allen Ankündigungen egibt sich daraus jedoch wenig in Hinsicht auf die künftige Pflicht zum Einbau von Fiskaltaxametern. Denn diese sind, ebnso wie Wegstreckenzähler im Gesetz nicht einmal erwähnt.

Ob im Rahmen technischer Verordnungen hier noch Klarheit gebracht wird, ist offen. Klargestellt ist aber nun ausdrücklich dei Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen sämtlicher Betriebseinnahmen. Die Pflicht zur Führung ordnungsgemäßer Schichtzettel wird daher an Bedeutung gewinnen.

Neu ist insoweit auch, dass den Finanzbehörden die sog. Kassennachschau gestattet wird. In diesem Zusammenhang wird das ordnungsgemäße tägliche Führen der Kassenbücher und Schichtzettel kontrolliert, wobei Verstöße zu Verwerfung der Buchhaltung führen und Zuschätzungen durch die Finanzbehörden die Folge sind. Ob vor diesem Hintergrund die Ankündigungen verschiedener Behörden zum Fiskaltaxametereinbau und den Voraussetzungen betrieblicher Plausibilität in diesem Zusammenhang gefolgt werden muss, ist daher fraglich, zumal bereits erste Genehmigungsbehörden zurückrudern (z.B. im Oberbergischen Kreis).

Sehr instruktiv fasst Jürgen Hartmann dies alles in der neusten Ausgabe der "Taxi-Times" zusammen. Für Fragen zur Ausgestaltung und Plausibilität Ihrer Buchhaltung sind wir Ihr Ansprechpartner.

 

Hier geht`s zum Artikel:

 

http://www.taxi-times.com/manipulationsgesetz-nur-fuer-registrierkassen/

Fiskaltaxameter und kein Ende....

 

Eine weitere Veranstaltung der IHK Bayern hat nun "neue Infomationen"zum Thema Fiskaltaxameter bingen sollen. Fazit: die Verunsicherung wird immer größer und eigentlich gilt die alte Weisheit, "nicht´s Genaues, weiß man nicht"!

Weitere Verunsicherung wird da laut, insbesondere dann, wenn die teilweise probagierten Auffassungen wegen des Fehlens einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, einer abschließenden Prüfung nicht zugänglich sind.

Denn zum Thema "Aufzeichnungspflichten gilt nach wie vor die bekannte Auffassung des Bundesfinanzhofs zum Thema Schichtzettel, die -nicht nur hier- bereits mehrfach erörtert worden ist. Dies ist offensichtlich auch die Meinung des BZP und führenden Fachleuten zu diesem Thema.

Und ob in dieser - beinahe abgelaufenen -  Legislaturperiode noch ein verbindliches Gesetz zum Thema digitale Kassenaufzeichnungen noch verabschiedet wird, steht in den Sternen. Ob sich die seitens mehrere Finanzämter vertretene Auffassung durchsetzen lässt, liegt wie immer im Zuständigkeitsbereich der Finanzgeriichte, die dies letztlich entscheiden. Was soll also vom Grundsatz her beanstandet werden, wenn die Einnahmeursprungsaufzeichnungen nach den Grundsätzen des BFH plausibel geführt werden...?

 

Mehr zum Thema hier:

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/12845/IHK-Redner-verunsichern-Taxiunternehmer

 

 

Das Berliner Taxi-Problem...

 

Als hätte Berlin nicht schon genug Probleme im Taxigewerbe durch unplausibel und illegal arbeitende Unternehmen: nun kommt ein Neues dazu, welches in der Presse als "Taxikrieg" bezeichnet wird.  Sofern der neue Berliner Großflughafen einmal fertiggestellt wird, was ja bekanntlich noch nicht gewiss ist, wird um die Zulassung der Taxi-Bedienung sicherlich erbittert gekämpft werden.

Da wird es auch nicht einfacher durch de Tatsache, dass zwei Bundesländer betroffen sind. Insoweit eine wohl einzigartige Konstellation die nach klugen Lösungen suchen wird.

 

Hier dazu mehr:

 

http://m.maz-online.de/Brandenburg/Droht-ein-neuer-Taxikrieg-in-Schoenefeld

 

 

Taximesse Köln...der Nabel der Taxi Welt am 3. und 4. November

 

Am 3.11.2016, 10:00 hat die internationale Taximesse in Köln ihre Tore geöffnet. Eine "ausverkaufte Messehalle" hat Peter Zander, Vizepräsident des BZP und Vorstand der Fachvereinigung Personenverkehr, Nordrhein verkündet. Das Gewerbe informiert und zeigt sich von seiner besten Seite. In den gut besuchten Messehallen zeigt sich, welche Innovationen in diesem Gewerbe stecken, um den künftigen Herausforderungen zu trotzen.

Totgesagte leben ja bekanntlich am längsten!

Wir informieen Sie am Stand der Taxi-Times in der Messehalle und freuen uns über jeden Besuch.

Niederlage für Taxi Essen e. G. zeichnet sich ab...

 

Dies wird von verschiedenen Presseorganen berichtet. Im Streit mit "my Taxi" um die Frage, ob im Rahmen eines Premiumdienstes, die Teilnahme an weiteren Vermittlungsdiensten ausgeschlossen werden kann oder nicht, zeigt sich dabei deutlich, dass die Instanzgerichte sich nach wie vor an der Rechtsprechung des BGH ("Taxigenossenschaft II" BGH vom 10.11.1992, KVR 26/91) orientieren und dies grundsätzlich als Behinderung im Wettbewerb ansehen.

Bereits vor dem Essener Verfahren war die Taxizentrale Nürnberg in einem vergleichbaren Verfahren in der Hauptsache vor dem zuständigen OLG gescheitert. Das Verfahren befindet sich derzeit in der Berufungszulassung beim BGH.

Ebenso sind Versuche in Stuttgart durch die Rechtsprechung des dortigen OLG, mit annähernd gleicher Begründung, die von unserer Kooperationskanzlei geführt wurden, gescheitert.

Ob aber die damals gefundenen Begründungen des BGH heute noch gültig und überzeugend sind, bedarf einer grundsätzlichen Prüfung. Es bleibt nur zu hoffen, dass dies seitens des BGH erkannt wird und es zu einer entsprechenden Zulassung kommt.

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.derwesten.de/staedte/essen/taxi-essen-kassiert-juristische-schlappe-gegen-app-mytaxi-id12311612.html

Neues zum Thema Fiskaltaxameter....

 

Eine hervorragende Zusammenfassung zu den gesetzgeberischen Aktivitäten im Hinblick auf den Fiskaltaxameter stammt von Jürgen Hartmann, Chefredakteur Taxi Times, die im Netz veröffentlicht worden ist.

 

Nunmehr soll noch im November 2016 der abgestimmte Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundestag nochmals diskutiert werden.

 

Demgegenüber steht eine hohe Verunsicherung des Gewerbes im Hinblick auf die Aufzeichnungspflichten ab dem 1.1.2017. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass sowohl die Finanzbehörden der Länder, als auch die Aufsichtsbehörden in den Kommunen durch Veröffentlichungen verschiedenste Interpretationen bezüglich der ab dem 1.1.2017 bestehenden Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht im Sinne der §§ 145 f. AO darlegen. Als Beispiel nennen wir hier die Veröffentlichung des LABO vom 24.10.2016.

 

Nahezu im gesamten Bundesgebiet fanden in 2016 Informationsveranstaltungen der IHK oder ähnlicher Institutionen statt, die letztendlich jedoch auch viele Fragen offen ließen. Die Einzelaufzeichnungspflicht der Geschäftsvorfälle, deren Überprüfbarkeit und mithin die Herstellung der den nach § 145 AO erforderlichen Kriterien entsprechenden Aufzeichnungen, wurde durch die Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt BFH vom 18.03.2015, III B 43/14) hinreichend begründet.

Einnahmeursprungsaufzeichnungen, die diesen Anforderungen genügen, dürften auch in Zukunft den gesetzlichen Anforderungen genügen, zumindest bis einer eindeutige Gesetzesregelung auf Bundesebene besteht.

 

Umso wichtiger ist es, dass die Einnahmeursprungsaufzeichnungen im Rahmen dieser Rechtsprechungslinie liegen, damit eine nachvollziehbare Plausibilität der betrieblichen Unterlagen gewährleistet ist, um sowohl im Rahmen von Steuerprüfungen, als auch im Rahmen der Wiedererteilung von Genehmigungen Probleme zu vermeiden.

 

Für Ihre Fragen zu diesem Problemkreis, stehen wir Ihnen auf der internationalen Taximesse am Stand unseres Kooperationspartners „Taxi-Times“ gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

Hier gehts zum Artikel:

http://www.taxi-times.com/gesetzentwurf-zur-fiskalkasse-bundesregierung-antwortet-auf-die-bedenken-des-bundesrats/

Europäische Taximesse 3. und 4. 11.2016

 

Im Rahmen unserer Kooperation mit der "Taxi-Times Deutschland" werden wir uns auf der Taximesse in Köln präsentieren. Am Stand der "Taxi-Times" steht Ihnen unser  Geschäftsführer an beiden Messetagen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir freuen uns über ein reges Interesse. Sie können gerne auch vorab mit uns Termine vereinbaren.

 

Hier zum Link der Messe:

http://www.eurotaximesse.de/index.php

 

Stichwort: Zollkontrolle nach dem MiLoG

 

Die Taxi Times berichtet heute über eine Informationsveranstaltung derIHK Ulm zum Thema Mindestlohn und den Kontrollbefugnissen der Hauptzollämter. Nach den Ausführungen des Referenten des Ulmer HZA, werden beispielsweise Pausenzeiten überprüft, soweit der Verdacht besteht, dass diese Wartezeiten sind, die grundsätzlich als Arbeitszeit zu vergüten sind. Hierzu weist das HZA Ulm daraufhin, dass hierzu auch die Daten mit der zuständigen TAxizentrale abgegliochen werden können.

Über die Befugnis hierzu hat der BFH bereits im Jahr 2012 entschieden, worauf an dieser Stelle bereits mehrfach hingewiesen wurde.

 

Hier gehts zum Artikel und zum Urteil des BFH:

 

http://www.taxi-times.com/zoll-vergleicht-arbeitszeiten-auch-mit-daten-der-taxizentrale/

https://openjur.de/u/615881.html

 

Neues seitens der Monopolkommission....

 

Wieder einmal sorgt die Monopolkommission Wettbewerbserleichterungen für neue Marktteilnehmer wie Uber oder ARNB. Für das Taxigewerbe entscheidend ist dabei die wiederholte Forderung nach Tariffreigaben und Abschaffung der Einschränkungen der Konzessionierung. Dabei wird augenscheinlich übersehen, dass die gesetzgeberischen Entscheidungen i.R. des PBefG, den Taxenverkehr als Ergänzung des ÖPNV zu sehen, eben gerade eine Versorgung mit individuellen Beförderungsleistungen garantieren soll. Dass die neuen Anbieter dies nicht unbedingt im Fokus ihrer Bemühungen sehen ist klar erkennbar, da nur das Fahrtenaufkommen in Großstädten und Ballungsräumen im Focus der Bemühungen sthet.

Die von dort vorgeschlagenen Reguierungsansätze werden eine ganze Branche vernichten und in weiten Teilen des Landes dazu führen, dass die Versorgungs- und Dienstleistungsangebote in diesem Sektor einfach wegfallen.

Dies muss bedacht werden. Nur Partikularinteressen zu wahren, bringt keiner Seite etwas.

 

Hier dazu mehr:

http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/wettbewerbsrecht-monopolkommission-gegen-pauschalverbot-von-uber-airbnb-und-co/14572348.html?r=7771524&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=22.09.16+-+Kommt+2017+neue+Erdgas-F%C3%B6rderung%3F&newsletter=22.09.16+-+Kommt+2017+neue+Erdgas-F%C3%B6rderung%3F

Die große Unbekannte....

 

wird hier sehr treffend von Jürgen Hartmann, Taxi-Times Deutschland beschrieben. Ein instruktiver und fundierter Artikel in der neuen Ausgabe des Magazins. Wichtig ist, dass im Interesse des Gewerbes dringend Klarheit bezüglich des Fiskaltaxameters geschaffen werden muss.

Der Gesetzgeber ist gefragt, bevor es zu einem bunten Flickenteppich an Anwendungsvorschlägen verschiedenster Behörden kommt.

 

Lesen Sie mehr hier bei unserem Kooperationspartner:

http://www.taxi-times.com/aufzeichnungen-auf-klopapier-aktuelle-ausgabe-der-taxi-times-dach-beschreibt-die-unsicherheit-beim-thema-fiskaltaxameter/

Die Verunsicherung wächst täglich...

 

Das Datum 01.01.2017 rückt immer näher und mit jedem Tag wächst die Verunsicherung im Hinblick auf die Einführung des Fiskaltaxameters. Der Abschluss des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens erscheint, alleine aus Zeitgründen, in diesem Jahr unmöglich und wie ab dem neuen Jahr im Hinblick auf die Einnahmeursprungsaufzeichnungen durch die Behörden verfahren wird, ist noch völlig offen.

Die Unternehmer erwarten klare Vorgaben, die Rechtssicherheit schaffen und keinen Flickenteppich von verschiedenen Anwendungserlassen und ähnlichen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer.

Dies haben zuletzt die saarländischen Taxiunternehmer wieder beklagt und fordern zu Recht eine nachvollziehbare, für alle gleich anzuwendende Vorgabe. Eine mehr als verständliche Forderung, die auch in Anfraegen bei uns immer wieder erhoben wird.

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.saarbruecker-zeitung.de/wirtschaft/sz-wirtschaft/Saarbruecken-Gesetze-und-Rechtsnormen-Steuerbehoerden-Steuerbetrug-Taxibranche-Wirtschaftsbranche-Verkehr;art449428,6244990

Geschäftsgrundlage entfallen!

 

Wie "mytaxi"-Geschäftführer Keuchel mitgeteilt hat, ist die Geschäftsgundlage des mit der Deutschen Bahn geschlossenen Vertrages nunmehr entfallen. Gleichzeitig wertet es "mytaxi" als Erfolg, dass nunmehr die Stellplätze an den Bahnhöfen in Köln allen lizensierten Taxen zur Verfügung stehen. Auch so kann man das sehen, nachdem es ja Ziel des Vertrages war, exklusive Nutzungsverträge mit der Vermittlung durch "mytaxi" zu koppeln.

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.rundschau-online.de/region/koeln/geschaeftsgrundlage-entfallen-vertrag-zwischen-mytaxi-und-der-deutschen-bahn-beendet-24606014?originalReferrer=https://www.facebook.comhttp://www.rundschau-online.de/region/koeln/geschaeftsgrundlage-entfallen-vertrag-zwischen-mytaxi-und-der-deutschen-bahn-beendet-24606014?originalReferrer=https://www.facebook.com

Kölner Stellplatz-Streit beendet!

 

In Köln ist der Streit über die Vertragsgestaltung zwischen Deutscher Bahn und dem App-Anbieter "mytaxi" nunmehr beendet: Nachdem die DB bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und dem Beschwerdeverfahren Niederlagen erlitten hat, wurde die Klage der DB gegen die Stadt Köln nunmehr zurückgenommen. Damit ist die Nutzung der an den Bahnhöfen zur Verfügung stehenden Taxistandplätze für alle konzessionierten Unternehmen künftig garantiert.

 

Mehr dazu hier:

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/weiterenachrichten/nordrheinwestfalen/Koeln-erklaert-Taxi-Streit-um-Stellplaetze-fuer-beendet;art5192,3090004

Neues zum Fiskaltaxameter...

 

Interessanter Artikel in der heutigen Wirtschaftswoche-Online zur Fiskaltaxameterproblematik in der heutigen Ausgabe. Das Berliner Gutachten gibt ennormen Aufwind in der Diskussion um die Steuerehrlichkeit.

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/schattenwirtschaft-so-soll-das-korrupte-taxigewerbe-ehrlich-werden/13997248.html

Uber, Allygator und Co...Interssante Thesen zu einem weltweiten Phänomen!

 

Interessante Ansichten aus Sicht eines Ökonomen zu der sog. "Shaing Economy" werden in dem folgenden Artikel laut. Trotz der enormen Anstrengungen der neuen Marktteilnehmer, sind die Geschäftsmodelle mehr als umstritten.

 

Warum lesen Sie hier:

 

http://makronom.de/die-falschen-versprechungen-einer-geiz-ist-geil-branche-16425

"Der zähe Kampf auf der Straße..."

 

So umschreibt die "Welt" die derzeitige Situation des Taxigewerbes in der Republik. Offensichtlich werden die Deregulierungsbemühungen der neuen großen Fahrtvermittler immer lauter, nachdem juristisch eine Niederlage der anderen folgt. Nach unserer Ansicht ist vor einer Deregulierung  zuallererst eine Klarstellung in einigen Bereichen des Gesetzes erforderlich. Dies würde bereits eine Vielzahl der Probleme beseitigen. Allerdings sollten die Grundpfeiler des Gewerbes , Tarif- Beförderungs- und Betriebspflicht nicht aßer Krqaft esetzt werden. Und die daran gebundenen Unternehmer nur als Besitzstandswahrer zu bezeichnen, wird dem nicht gerecht.

Wichtig dabei, das Selbstverständnis des Gewerbes als Dienstleister und Anbieter eines funktionierenden "Car-Sharing Systems", das bei vielen Verantwortlichen noch nicht ganz angekommen erscheint. Dann ist es nämlich kein zäher Kampf gegen die neuen Angebotsformen...

 

Hier geht´s zum Artikel:

 

http://www.welt.de/print/wams/finanzen/article157408692/Mit-dem-Taxi-in-die-Zukunft.html

"80% der Berliner Betriebe arbeiten betriebswirtschatlich unplausibel"!

 

Dies ist das Ergebnis des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes, dass vom Gutachterunternehmen Linne + Krause, Hamburg, dem Senat vorgestellt wurde. Damit liegt die Bundeshauptstadt an der Spitze der Branche, die immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt ist, Steuern und Sozialabgaben in erheblicher Höhe zu hinterziehen und Schwarzgelder zu generieren.

 

Welche Massnahmen die Senatsverwaltung ergreift ist noch offen und wird derzeit diskutiert. Sobald das Gutachten vorliegt, werden wir ausführlich darüber berichten.

 

Hier mehr zu dem Thema:

 

http://www.bz-berlin.de/berlin/senats-studie-vier-von-fuenf-berliner-taxi-firmen-betruegen

"Wir sind gekommen, um zu bleiben..." Wormser Taxiunternehmer zum OVG-Beschluss

 

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die "Wormser Zeitung" über den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz zu  dem von uns beratenen Taxiunternehmen in der Nibelungen

stadt.

Hier geht`s zum Artikel:

 

http://www.wormser-zeitung.de/lokales/worms/nachrichten-worms/taxi-konzessionen-rechtsstreit-zwischen-taxi-boehm-und-der-stadt-worms_17104160.htm

Stadt Worms muss trotz Gutachten zur Funktionsfähigkeit 6 Taxi-Konzessionen erteilen!

Die Stadt Worms macht wieder Schlagzeilen: nachdem im Frühjahr dieses Jahres vollmundig verkündet wurde, man müsse Konzessionen im Bereich der Zuständigkeit reduzieren, hat nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 28.06.2016, Az.: 7 B 10284/16.OVG) im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einem von uns betreuten Taxiunternehmen den Anspruch auf die Erteilung von 6 Neukonzessionen zugestanden.

Dem Fall lag ein Konzessionsantrag aus dem Jahr 2014 zugrunde, über welchen seitens der zuständigen Behörde nicht binnen der nach § 15 Abs. Satz 2 PBefG erforderlichen 3 Monatsfrist entschieden wurde. Die Behörde hat insoweit die Meinung vertreten, dass eine Entscheidung über den Antrag nicht notwendig sei, da sie im Frühjahr 2015 einen Beobachtungszeitraum einrichtete und zwar mit Rückwirkung, also bezogen auf das Jahr 2014. Zum Zeitpunkt der Einrichtung des Beobachtungszeitraumes war jedoch nach Ansicht des OVG die Genehmigungsfiktion bereits eingetreten.

Durch das Verwaltungsgericht Mainz wurden in 1.Instanz lediglich 2 Konzessionen zuerkannt und zwar trotz des zwischenzeitlich vorliegenden Funktionsgutachtens der Fa. TOKOM, Rostock. Da sowohl die Stadt Worms, als auch der von uns betreute Unternehmer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt haben, wurde nun der Mainzer Beschluss abgeändert und der Anspruch des Unternehmens auf die Erteilung von 6 Konzessionen ausgesprochen.

Ausschlaggebend war hierfür, dass nach Auffassung des OVG nach Einreichung eines entscheidungsfähigen Antrages vom 17.11.2014 die Drei-Monatsfrist zu laufen begann und mit dem 17.02.2015 ablief. Die ablehnende Entscheidung über den Antrag im März 2016 durch die Behörde konnte die Genehmigungsfiktion daher nicht beseitigen.

Ebenso wenig - so das Oberverwaltungsgericht - hat die Einrichtung des Beobachtungszeitraumes den Fiktionseintritt beeinträchtigt, da dies regelmäßig eine Entscheidung über den Antrag binnen der Frist nicht obsolet macht. Daneben hat das Gericht auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rückwirkende Einrichtung eines Beobachtungszeitraumes das System der §§ 48ff VwVfG unterlaufen würde, welches Rechtssicherheit und Vertrauensschutz i.S. effektiver Rechtschutzgewährung garantiert und darüber hinaus die von § 15 Abs. 1 Satz 2 PBefG gewollte Verfahrensbeschleunigung ausgehebelt würde.

Eine vollkommen zutreffende Entscheidung, die Behörden, die beim Berufszugang von Bewerbern vorsätzlich auf Zeit spielen, eindeutig in die Schranken weist.

 

Funktionsfähigkeitsgutachten in Berlin offenbart angeblich hohe Plausibilitätszweifel!

 

Wie unser Kooperationspartner "TaxiTimes" in der Berliner Ausgabe für Juli berichtet, steht die Veröffentlichung eines neuen Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Gewerbes durch die Gutachterfirma Linne+Krause, Hamburg bevor. Das Ergebnis ist wahrscheinlich der Knaller: mehr als 60 % der Betriebe haben unplausible Zahlen abgegeben und die Funktionsfähigkeit des Gewerbes dort ist stark beeinträchtigt! 

Was Insider lange hinter vorgehaltener Hand ausgesprochen haben, wird sich (leider) mit der Gutachtenveröffentlichung bewahrheiten.

 

Warum das Gutachten angesichts dieser Feststellungen anscheinend noch unter Verschluß bleibt, ist wenig nachvollziehbar. Aber spätestens mit Veröffentlichung wird auch klar, dass das in Berlin praktizierte "Modell Hamburg Light" mit Sicherheit gescheitert ist und zwar mit Schaden für alle, aber natürlich insbesondere derjenigen, die ihr Gewerbe seriös und unter Einhaltung der Regeln führen.

Auf die Veröffentlichung und die weiteren Entwicklungen darf man gespannt sein.

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.taxi-times.com/das-versteckte-gutachten/

Taxi-Apps verbreiten sich zunehmend....

 

Über die Verbreitung der beliebtesten Taxi-Apps und deren Zunahme berichtet heute die Tageszeitung "Die Welt". Nicht überraschend insoweit, dass insbesondere bei den jüngeren Taxinutzern vermehrt auf die Smartphone Applikationen zur Taxibestellung zurückgegriffen wird. Der Trend wird sicherlich weiter zu nehmen und das angestammte Gewerbe muss hierauf einfach weiter die bestehenden Lösungen verbessern. Aber da ist ja vieles schon angeschoben...

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/computer_nt/article156816797/Taxi-Apps-etablieren-sich-in-Deutschland.html

Info Veranstaltung bei der IHK in Mainz am 13.07.2016

 

Gemeinsam mit den beiden Verkehrsverbänden in Rheinland-Pfalz veranstaltet die IHK Mainz am 13.07.2016 eine Info-Veranstaltung zu Fiskaltaxameter und damit verwandten Themenkreisen.

Da die Teilnehmerzahl begranzt ist, ist eine schnelle Anmeldung erforderlich, zumal die Veranstaltung kostenlos ist.

 

Mehr dazu in Taxi-Heute:

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/12529/Taxi-Veranstaltung-in-Rheinland-Pfalz-nach-Mainz-verlegt

Neues Spiel, neues Glück?

 

"UberX" startet in Berlin und zwar, nach eigenen Angaben, unter Beachtung des PBefG. Nach der neuerlichen juristischen Niederlage gegen Taxi-Deutschland, will man wieder positive Schlagzeilen machen. Das sind ja ganz neue Töne, die aus diesem Hause kommen und ob dies alleine durch eine Vertragsklausel erreicht wird, darf bezweifelt werden, zumal man ja erkennen kann, dass diese neuen Fahrdienstunternehmen offensichtlich ihre Finanzmittel in der Lobby-Arbeit sehr effektiv einsetzen.

Ausgerechnet Mietwagen könnte man sagen, ein Teil des PBefG, der von Aufsichtsbehörden und Gutachtern schlichtweg sich selbst überlassen wird.

Nahezu in der gesamten Republik ist zu erkennen, dass gerade das Mietwagengewerbe nahezu ungestört Rechtsverstöße begeht und keinerlei Sanktionen fürchten muss, da ja der Focus auf die Kontrolle der Taxiunternehmen gerichtet ist. Rechtsverstöße werden zumeist nur auf dem Zivilrechtswege und mit hohem finanziellen Risiken für die Unternehmer geahndet. 

Dem Taxigewerbe bleibt zu wünschen, dass nach den Markteroberungsplänen eines so finanzkräftigen Unternehmens, Kontrollen inetnsiviert werden, um bei Verstößen einzugreifen.

Richtig schlimm nur, dass ein Unternehmen mit solchen Marktstrategien tatsächlich Partner aus der Taxi-Branche findet, die das unterstützen. Da fällt einem nur der Spruch ein: Nur die dümmsten Kälber, wählen ihre Schlächter selber!

 

Mehr dazu in der online Ausgabe der "Welt":

 

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article156138633/UberX-startet-mit-Hilfe-von-Taxi-Unternehmen.html

"Uber-Pop" bleibt verboten! Weiterer Erfolg für Taxi Deutschland...

 

Nächste Niederlage für Uber: auch beim OLG Frankfurt wurde nun im Berufungsverfahren dei Untersagung des umstrittenen Fahrdienstes wiederum bestätigt und zwar Deutschlandweit! Wieder ein großer Erfolg für Taxi Deutschland und das gesamte Gewerbe in Deutschland. Offen steht nun noch der Weg zum Bundesgerichtshof (BGH). Ob dieser von Uber beschritten wird, ist noch völlig offen.

Glückwunsch nach Frankfurt....

Mehr hierzu von unserem Kooperationspartner "Taxi-Times Deutschland":

 

http://www.taxi-times.com/taxi-gegen-uber-gericht-bestaetigt-verbot-von-uberpop-in-deutschland/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=09.06.16+-+Sondernewsletter+Urteil+OLG+FF&newsletter=09.06.16+-+Sondernewsletter+Urteil+OLG+FF

Taxizentralen können auch "Neue Medien"und Angebotsformen...

 

Mit der Implmentation der Taxi-App EU im Facebook Messenger, gelingt es den Zentralen in Deutschland mal wieder zu beweisen, dass man die Zukunft eben gerade nicht verschläft und den neuen Mitbewerbern überlässt. Ein klares Zeichen; die Branche ist innovativ und hält gut mit.

 

Hier dazu mehr:

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-06/37625707-facebook-taxi-messenger-von-taxi-deutschland-und-taxi-eu-taxibestellung-fuer-ganz-deutschland-im-social-network-007.htm

Neue Schlappe für Fahrdienst "Uber"

 

In Deutschland gibt`s eine Schlappe nach der anderen: Nach dem bundesweiten Verbot und dem erfolgreichen Vorgehen einiger Taxizentralen, schlägt auch noch das Amtsgericht München im Bussgeldverfahren zu.

Aber, immer auf der Hut sein-die Planungen bei Uber laufen weiter und das mit exorbitanten Beträgen in der Kriegskassse!

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.naechste-schlappe-fuer-uber-keine-taxilizenz-amtsgericht-muenchen-verhaengt-geldstrafe.b737442f-7857-4332-8b01-20cdf3019387.html

 

Neue Beteiligungen durch Automobilkonzerne

 

Neuigkeiten von Toyota und VW: während der japanische Autoriese bei Uber einsteigen wird, beteiligt sich VW an der Konkurrenz, der Taxi-App Gett. Offensichtlich versprechen sich die angestammten Autobauereinerseits in diesen Märkten Absatzchancen und Kundenwächse in den neuen app-basierten Mobiltätsdiensten.

Mehr dazu finden Sie in der Berichterstattung des "Manager-Magazins" hier:

 

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/volkswagen-beteiligt-sich-an-uber-konkurrent-gett-a-1093977.html

Neues vom "Kölner Bahnhofstreit"...

 

Das Verwaltungsgericht Köln hat nunmehr über einen ersten Eilantrag der DB betreffend die Verpachtung der Taxistellplätze an "mytaxi" am Kölner Hauptbahnhof entschieden. Danach wurde die Rechtsauffassung der Stadt Köln bestätigt, wonach die Flächen öffentlich rechtlich gewidmet sind und daher die DB hierüber nicht frei verfügen kann. Die Taxenstandplätze können daher im Rahmen des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen weiter durch die Kölner Taxiunternehmen uneingeschränkt genutzt werden.

Das Ergebnis überrascht uns wenig, da wir bereits Anfang Januar im Rahmen eines Gutachtens für den Kölner Taxi Ruf nach Prüfung der gesamten Rechtsverhältnisse zum gleichen Ergebnis kamen und daher insoweit ausdrücklich in unserer Auffassung durch das Gericht bestätigt wurden.

Gegen den Beschluss des VG Köln steht noch der Beschwerdeweg zum OVG Münster offen. Sicherlich wird die Bahn auch im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens hier eine Klärung anstreben. Dies beobachten wir weiter und werden zu gegebener Zeit hierüber berichten.

Die in Köln aufgtretenen Fragen stellen sich so und in ähnlicher Form auch an anderen Bahnhöfen und den dortigen Taxi-Standplätzen. Ähnliche Vertragskonstellationen haben wir in Neustadt/Wstr. bereits zu Fall gebracht. Wir stehen Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.

 

Hier die Pressemitteilung des VG Köln:

 

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/13_05_2016_/index.php

Unter jedem Dach, ein Ach.....

 

So oder so ähnlich könnte man die Augsburger Taxiprobleme bezeichnen...Erotikwerbung auf Taxen....mehr als fragwürdig! Und am Ende kann man damit die Probleme der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes, welches landauf und  landab Existenzen bedroht, nicht verhindern. Zum Glück gibt es noch die Aufrechten, die jedweden fragwürdigen Versuch, Kosten durch Werbung zu finanzieren verhindern. Ein Bordell als Werbepartner? Sehr fragwürdig und anstössig, aber wie viele Taxiunternehmer auch, Gewerbesteuerzahler! Aber wenn sich die Frau "Bürgermeister darüber echauffiert, dann is schon gut! Sorry, das ist ntürlich satirisch gemeint, aber irgendwie denkt man dabei an die "Augsburger Puppenkiste"...

 

Mehr dazu hier:

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/12465/Taxi-Augsburg-steuert-Erotik-Werbung-aus

Die Funktionsfähigkeit des Münchner Gewerbes...

 

Dass Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes für Aufruhr sorgen, ist bereits Normalität, denn üblicherweise wird gerade in Großstädten zumeist eine dreistellige Konzessionsreduzierung empfohlen. Stuttgart, Köln und München sind hierfür eindrucksvolle Beispiele... Dass jedoch seitens der Behörden auf die mangelnde Personalausstattung verwiesen wird, die dem empfohlenen Massnahmenpaket entgegensteht, ist zumindest bemerkenswert.

So hat der Münchenr KVR-Chef darauf hingewiesen, dass seine Behördenausstattung nicht annähernd dazu angetan ist, die Empfehlungen des Gutachters umzusetzen.

Um es klar zu sagen: Betriebe, die sich der Schattenwirtschaft verschreiben, schädigen nicht nur den Ruf des Gewerbes, sondern führen zu der allmählich sich abzeichnenden Stigmatisierung, alle Marktteilnehmer seien unseriös. Dies ist letztlich nicht der richtige Weg.

Aber es gilt auch auf der anderen Seite, diejenigen vor Vorurteilen zu schützen, die das Gewerbe völlig seriös betreiben. Außerdem gibt es bekanntlich nicht nur schwarz oder weiß, sondern sogar "hellelfenbein". So gesehen geben die Nachrichten aus München die Hoffnung, dass bei einer Beschäftigung mit der Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen zumindest ein rechtssicherer Rahmen zu erwarten ist.

Und da ist Herrn Hetzel ausdrücklich nur zuzustimmen. Denn Aktionismus insoweit, führt zu langwierigen Verfahren und zumindest mittelfristig, zu totaler Rechtsunsicherheit. und von "Bremsen"kann da keine Rede sein, denn es geht bei jeder einzelnen Kozessionsentscheidung immer um Existenzen...

 

Hier dazu noch mehr:

 

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/12430/Personalmangel-bremst-Taxi-Konsequenzen

Die richtige Antwort auf "cnetz"...

 

...zu dem vorgestellten Postionspapier kommt aus Frankfurt von Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender der Taxi Deutschland e.G.. Deregulierungen, wie gefordert, sind ein Angriff auf die Verbracherschutzfunktion des PBefG. Sie eröffnen lediglich einen Wettbewerb, der weder mit den Gesetzeszwecken, noch i.S. des Verbrauchers sein kann. Wie wichtig die ergänzende Funktion des Taxengewerbes im Rahmen des ÖPNV ist kann man gerade deutlich sehen: Angesichts einer Streikwelle der Verdi-Beschäftigten sind große Teile des ÖPNV bestreikt und die Kunden sind teilweise gezwungen auf Alternativen umzusteigen. Solche Gelegenheiten ohne Tarifpflicht und Beförderungspflicht würden ohne Weiteres zu "Mondpreisen"führen, wie dies gerade in den "UBER" versorgten Ländern schon mehrfach festzustellen war. Deshalb die Gegenargumentation seitens der Taxi Deutschland e.G. völlig richtig und nachvollziehbar. Schade nur, dass die sonstigen Interessenvertretungen des Gewerbes nichts von sich hören lassen.

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.macwelt.de/news/Uber-Taxi-Fahrer-wehren-sich-gegen-cnetz-Vorschlag-9969890.html

Neues aus der Politik: Die Digitalpolitiker!!

 

Interessantes ist heute in der FAZ zu lesen: ein neuer Politiker-Typus ist unterwegs, der sog. "Digitalpolitiker". Und was treibt diesen Politiker um? Die Reform des PBefG, radikal und ohne Rücksicht auf Verluste! Genehmigungspflicht, weg; Tarifpflicht, weg; Rückkehrpflicht, weg; Ortskundeprüfung weg!

Hört sich an, als ob die Start-Ups, App-Enthusiasten u.ä. jetzt endlich richtig ins Spiel kommen. Immerhin will man die Beförderungspflicht und die Versorgung mit bezahlbaren Dienstleistungen auf dem flachen Land noch im Auge haben...Nur: wer das dann erledigen soll, ist noch offen, da diese Dinge bei Uber & Co. sicherlich keine Rolle spielen.

Einfach unausgegoren und hoffentlich nicht mehrheitsfähig in der derzeitigen Regierungskonstellation. Beunruhigend ist nur, dass solchen Überlegungen eine breite Bühne zunehmend zukommt und geöffnet wird.

 

Hier lesen Sie mehr:

 

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/cnetz-fordert-ende-fester-taxi-preise-durch-oeffnung-fuer-uber-14185771.html

Neuer Service von Taxi Deutschland: Taxi per "WhatsApp" bestellen!

 

Eine sehr innovative Idee von Taxi Deutschland ist am Start: Über "WhatsApp" TAxi bestellen einfach und schnell! Nachdem die Kommunikationsplattform permanent an Beachtung gewinnt und die Nutzerzahlen permanent steigen, eine gute Initiative die Taxivermittlung dem Kunden weiter einfach zu machen. Klarer Vorteil  für Taxi Deutschland und die gesamte Branche... nur eine Nummer in den Kontakten angelegt und der Dienst funktioniert! Jedenfalls eine innovative und legale Möglichkeit, Taxis an den Mann (oder die Frau) zu bringen....

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.t-online.de/handy/id_77520574/whatsapp-taxi-so-bestellen-sie-einfach-ein-taxi.html

"...Überregulierung und hohe Marktbarrieren"...Neues von Uber

 

Auch vom Global-Player "Uber" gibt es Neuigkeiten; In Deutschland ist man gut aufgestellt und sieht neue Perspektiven im Markt. Einzig die hier herrschende Überregulierung - Personenbeförderungsgesetz genannt -  und der Widerstand der "ewig gestrigen Taxizentralen"verhindern das Erreichen ehrgeiziger Expansionsziele, so jedenfalls der Tenor der neusten Verlautbarungen des Unternehmens. Schwerpunkte sieht man künftig in Mietwagenangeboten, bei denen offensichtlich - nach Auffassung des Unternehmens - die Markteroberung wesentlich einfacher ist, als im angestammten Taxigewerbe. Und man ist in guten Gesprächen mit Politik und Behörden...der Ton ist insgesamt etwas angenehmer, die Botschaft jedoch unverändert!

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.internetworld.de/e-commerce/sharing-economy/uber-deutschland-chef-stimmungsmacher-oft-taxi-funkzentralen-1091235.htm

Neues zum Thema "Fiskaltaxameter"und Aufzeichnungspflichten aus dem BMF: Gesetzentwurf am 18.03.2016 vorgelegt!

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nunmehr in einem Referentenentwurf Neuigkeiten verkündet, die auch für das Taxigewerbe von hohem Interesse sind. Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen", welcher jetzt veröffentlicht wurde, werden im Wesentlichen 2 Fakten klar: Einerseits legt der Gesetzgeber ganz klar fest, dass die Neuregelungen "technologieoffen" gehalten werden, also keine Festlegung auf ein bestimmtes System wie z. B. Insika vorgenommen wird.

 

Andererseits enthält der Gesetzesentwurf keine Verpflichtung zum Einsatz von digitalen Kassensystemen und soll erstmals ab 2019 angewendet werden.

 

Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden Sie hier:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-03-18-referentenentwurf-KassenG.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Ob dies alles umgesetzt wird, zeigt das weitere Gesetzgebungsverfahren. Klar scheint jedoch danach, dass die geplante Einführung der Fiskaltaxameter zum Oktober diesen Jahres wohl nicht kommen wird.

 

 

Nochmal Neuigkeiten von der Deutschen Bahn: Klage gegen die Stadt Köln!

 

Wegen des Exclusivvertrages zwischen Deutscher Bahn (DB) und "mytaxi" werden nunmehr die Gerichte bemüht: Die Rechtsauffassung der Stadt Köln, bei den bahnhofsnahmen Taxistellplätzen handele es sich um öffentlich gewidmete Verkehrsflächen geht nunmehr die DB in die Offensive und verklagt die Stadt Köln. Erreicht werden soll in dem einstweiligen Anordnungsverfahren, dass die Auffassung der Stadt Köln eine Korrektur erfährt. Ein Verfahren, welches insbesondere für das Taxigewerbe in Köln von großem Interesse ist, da der Taxi Ruf Köln sich erfolgreich gegen die Vertragsgestaltungen zwischen DB und "mytaxi" zur Wehr gesetzt hatte.

Ein spannendes Verfahren über das wir weiter berichten werden.

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.rundschau-online.de/region/koeln/stellplaetze-am-hauptbahnhof-deutsche-bahn-verklagt-die-stadt-im-taxistreit-23800098

 

Neues von der DB: Kooperation mit Start-Up "Clever-Shuttle"geplant!

 

Und wieder ein neuer Player im Gewerbe...wie unser Kooperationspartner Taxi-Times und die Wirtschaftswoche mitteilen, steht ein neuer Mitbewerber in den Startlöchern, um sich ein Stück aus dem Gewerbekuchen abzuschneiden. Die DB plant eine Kooperation mit dem Berliner Start-up Unternehmen "Clever-Shuttle, dem Unternehmen, welches in München bereits 10 Fahrzeuge als Mietwagen betreibt. Die Preise sollen selbstverständlich unter den Taxitarifen liegen und das Modell soll in einigen Großstädten (z.B. Frankfurt, Berlin und anderen) gestartet werden. Wir haben über die Münchner Aktivitäten bereits berichtet.

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/deutsche-bahn-sammeltaxis-und-stabiles-internet-sollen-kunden-gluecklich-machen/13333134.html

Uber plant den nächsten Milliardendeal!

 

Wer geglaubt hat, dass der Fahrdienstleister sich von Urteilen diverser Gerichte im In- und Ausland oder solchen Petitessen einfach beeindrucken lässt, sieht sich getäuscht. Der US-Finanzgigant will im Bereich autonomes Fahren Maßstäbe setzen und plant eine Milliardeninvestition mit Daimler in Stuttgart. Wieder ein klares Zeichen, welchen Wert man dort eigentlich der Stammkundschaft aus dem Taxigewerbe angedeihen lässt. Jedenfalls ist es schon bemerkenswert, welches Potential überhaupt im Bereich der Personenbeförderung mit Taxen von Großinvestoren gesehen wird.

 

Mehr zur aktuellen Meldung lesen Sie hier:

 

http://www.gruenderszene.de/automotive-mobility/milliarden-deal-uber-daimler

BZP zieht Bahnvertrag an Land!

 

Gute Meldung für das Gewerbe aus der BZP-Zentrale: zum 4.Mal in Folge wurde die Ausschreibung von Fahrten im Auftrag der Deutschen Bahn durch den BZP gewonnen. Ein entsprechender Vertrag wurde abgeschlossen und bringt nunmehr diese Aufträge in die Mitgliedsbetriebe und Zentralen.

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.donaukurier.de/nachrichten/wirtschaft/Deutschland-Verkehr-Bahn-Unternehmen-Verbraucher-Bei-Verspaetung-oder-Zugausfall-steht-zur-Not-das-Taxi-bereit;art154664,3193549

 

 

Neues Spiel-neues Glück?

 

Offensichtlich will nunmehr eine weiterer deutscher Automobilkonzern sich Anteile im Personenbeförderungsmarkt sichern und ein neues Angebot etablieren. BMW plant offenbar die Einführung eines "Uber-ähnlichen" Mitfahrdienstes. Obwohl von verschiedenen Gutachtern als ertragsschwach und überbesetzt bezeichnet, scheinen viele Mitspieler den Markt erobern zu wollen. Details wurden noch nicht veröffentlicht, aber die Neuigkeit können Sie hier zumindest bereits mal lesen:

 

http://www.golem.de/news/taxi-konkurrenz-bmw-soll-mitfahrdienst-wie-uber-planen-1603-119762.html

 

Daimler Tochter "mytaxi" legt Berufung gegen Urteil ein!

 

Gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Hauptsacheverfahren zwischen Taxi Deutschland und "mytaxi" wurde nunmehr doch Berufung zum OLG Fankfurt eingelegt. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass man gegen die Vollstreckbarkeit des Urteils vorgehen will. Damit geht auch dieser Streitfall in die nächste Runde, wobei mithin feststeht, dass dieses Thema noch länger die Schlagzeilen beherrschen wird. Wir werden über das Verfahren hier weiter regelmäßig berichten.

 

Hier zur Meldung des SWR:

 

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/mytaxi-wehrt-sich-gegen-gerichtsurteil-daimler-tochter-kaempft-fuer-taxi-rabatte/-/id=1622/did=17103666/nid=1622/16vrfbs/

... und wieder ein neuer Mitbewerber in München...

 

Wie die "SZ" in ihrer heutigen Ausgabe mitteilt, ist in München ein weiterer Wettbewerber am Start. Das Unternehmen "Clever-Shuttle" mit Firmengründern aus Berlin startet einen neuen, App basierten, Mietwagenservice, wenn man den Artikel richtig interpretiert. Danach sollen Fahrzeuge über eine App gebucht werden, zusätzlich Fahrtwünsche verschiedener Personen "gepoolt" werden können und der Kilometerpreis nach Abschluss der Testphase 40 % unter dem Niveau einer entsprechenden Taxifahrt liegen. Eine entsprechende Genehmigung ist dem Bericht zufolge seitens des KVR bereits erteilt worden.

 

Man darf gespannt sein, wie die engen Voraussetzungen und Anforderungen des § 49 PBefG als Rechtsgrundlage einer solchen Genehmigung eingehalten und vor allem überwacht werden. Die diesbezügliche Verwaltungspraxis, die anscheinend bundesweit eine Überwachung und Kontrolle, gerade der Mietwagenbranche, nicht gerade vermuten lässt, ist jedoch insbesondere bei App basierten Anwendungen besonders notwendig, um den Vorschriften über die Rückkehrpflicht zu genügen und eine klare Abgrenzung zum Taxenverkehr herzustellen, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorsieht.

Über weitere Entwicklungen werden wir insoweit berichten.

 

Hier zum Artikel:

 

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/clever-shuttle-neue-taxi-konkurrenz-fuer-cent-pro-kilometer-durch-muenchen-1.2886600

Marktbereinigung in Köln wird bei mind. 40 % als notwendig angesehen!

 

Wie der "Kölner Stadtanzeiger" berichtet, untermauert das Gutachterbüro Linne + Krause, Hamburg seine Feststellungen. 40 % semi-professionelle Unternehmer in Köln sollen vom Markt genommen werden. Ansatzpunkt wird dabei die zwischenzeitlich nahezu bundesweit durchgeführte Plausibilitätsprüfung sein, wobei nicht vergessen werden sollte, dass jede einzelne Entscheidung eine Einzelfallentscheidung ist und eine genaue Betrachtung jedes Einzelfalls von Nöten ist. Eine pauschale Feststellung - nur aufgrund von Einzelergebnissen -  ohne die konkrete betriebliche Situation zu betrachten, ist schlichtweg nicht statthaft.

Ob die seitens der IHK Köln im Rahmen der Diskussionsveranstaltung geäußerte Ansicht von den Betrieben auf der Strasse geteilt wird, halten wir zumindest für fraglich. Jedenfalls hat sich auch der Vorsitzende des Taxi-Ruf Köln, Aleksandar Dragicevic, insoweit klar und eindeutig gegen eine pauschale Sichtweise positioniert.

 

Hier mehr zu dem Kölner Thema:

http://www.ksta.de/koeln/flotten-verkleinerung-40-prozent-der-koelner-taxis-fahren-in-der-grauzone-23642852

http://koeln-nachrichten.de/wirtschaft/branchen/taxigewerbe-nennt-konzessionsreduzierung-realistisch/

http://www.ksta.de/koeln/sote-konkurrenzkampf-in-koeln-taxi-kampf-23446562

 

EU-Komission wird Leitlinien zur sog. "Share-Economie" festlegen...

 

Noch im Frühjahr wird die EU-Komission Richtlinien füe die "share-Economie" erarbeiten und den Mitgliedstaaten empfehlen. Dies wir unter anderem im News-Letter unseres Kooperationspartners "Taxi-Times" berichtet. Die Leitlinien berücksichtigen offensichtlich die Bestimmungen des jeweils gültigen nationalen Rechts, so dass auch Unternehmensmodelle wie Uber davon betroffen sind. Sicher ist damit zunächst, dass den nationalen Vorschriften nach wie vor der Vorrang zukommt. Über die Einzelheiten der Regelungen, soweit diese unseren Tätigkeitsbereich betreffen, werden wir nach Veröffentlichung entsprechend berichten.

 

Hier dazu auch mehr:

 

http://www.euractiv.de/section/innovation/news/sharing-economy-brussel-reguliert-uber-und-co-ab-marz/

"mytaxi": "Haben das Agressionspotential des Taxi-Ruf Köln unterschätzt!"

 

So wird die Geschäftsführung des App-Anbieters in der Presse zitiert. Dass die in Köln ansässige Genossenschaftsvertretung die Interessen ihrer Mitglieder wahrnimmt und rechtlich fragwürdige Vertragskonstruktionen prüfen lässt, als "Aggression" zu bezeichnen, ist mehr als übertrieben!

Es war schliesslich der App-Anbieter, der über ein Jahr einen Preiskampf gegen die Taxigenossenschaften bundesweit geführt hat, mit der klar ausgegebenen Strategie, Marktverdrängung zu betreiben. Da wird nun einfach die Schwelle der Seriosität überschritten, wenn man gegen die Marktaktivitäten eines Mitbewerbers sich rechtlich in zulässiger Weise wehrt und dann als "agressiv" bezeichnet wird.

 

Hier dazu mehr:

http://www.ksta.de/koeln/widerstand-vom-taxi-ruf-unterschaetzt-sote,15187530,33848550.html

 

Neues aus Köln: "mytaxi-Vertrag" ungültig!

 

Gute Nachrichten für die Mitglieder der Taxi-Ruf Köln e.G.: nach Prüfung der Sach-und Rechtslage durch die Stadt Köln, hat diese die vertragliche Gestaltung zwischen der Deutschen Bahn und "mytaxi2 über die Plakettenpflicht an den Kölner Bahnhöfen für ungültig erklärt. Vorausgegangen war der erhebliche Widerstand, der seitens der größten Kölner Taxivereinigung, Taxi-Ruf Köln e.G. gegen die Neuregelung ehoben wurde. In diesem Zusammenhang haben wir im Rahmen eines Gutachtens die vertraglichen Gestaltungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für die Genossenschaft überprüft und sind zu dem klaren Urteil gekommen, dass die vertraglichen Regelungen rechtlich nicht haltbar sind. Offensichtlich wird diese Recdhtsauffassung auch durch das Rechtsamt der Stadt Köln bestätigt.

 

Hier dazu mehr:

http://www.ksta.de/koeln/stadt-koeln-erklaert-mytaxi-vertrag-fuer-ungueltig,15187530,33802444.html

http://www.rundschau-online.de/koeln/pruefung-der-stadt-koeln-exklusivvertrag-fuer--mytaxi--am-hauptbahnhof-wertlos,15185496,33802798.html

Neues von "Uber" aus München: Preisoffensive im Taxi!

 

Ein neuer Anlauf zur "Abschaffung" der Tarifpflicht wird nun in München versucht: 20 % auf alle Taxi-Fahrten verspricht der FAhrdienst "Uber" seinen Kunden. Nach dem bundeswiten Rabatt- und Gutscheinverbot gegen "mytaxi" ein neuer Versuch, die Tarifpflicht des PBefG zu unterlaufen. Ob dies gut geht, bleibt abzuwarten, wer sich dagegen wehrt, ebenfalls. Ubers Geschäftsmodell steht weltweit in der Kritik. Jedenfalls ist die jetzige Aktion ein deutliches Zeichen dafür, dass mit allen Mitteln weiter versucht werden soll, Marktanteile zu gewinnen, ohne sich um bestehende Vorschriften zu kümmern. Da wäre wieder mal ein Einschreiten von Behörden erforderlich, die sich um die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes so sehr sorgen.

 

Hier dazu mehr:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.mega-preissenkung-beim-taxi-anbieter-uber-setzt-jetzt-in-muenchen-auf-kampfpreise.227a8274-acab-4df3-a462-6b349a86049a.html

Stadt Worms legt Gutachten zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes vor!

 

Die Nibelungenstadt Worms hat nun ein Gutachten zur Funktionsüberprüfung des örtlichen Taxengewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG über die Fa. TOKOM-Partner Rostock GmbH vorgelegt. Abgeleitet wird daraus ein Konzessionsstopp und offensichtlich die Berechtigung, Mietwagengenehmigungen wahllos weiter zu verteilen.

Nachdem einem Taxiunternehmen dort 9 Konzessionen wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurden und die 2 Konzessionen ausgelaufen sind, die jedoch sofort als Mietwagenkonzessionen an den Altunternehmer wieder erteilt wurden, gibt es nun 19 Taxen und insgesamt 41 Mietwagen.

Worms beheimatet 82.000 Einwohner, ist Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und weist damit eine Taxidichte auf, die zu den geringsten im Bundesgebiet gehört.

Das Gutachten liegt uns vor. Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte hierzu. Nach uns vorliegenden Informationen werden die gutachterlichen Feststellungen jedenfalls auf den Prüfstand gestellt. Wir werden hierüber berichten.

 

Hier zu den Meldungen:

http://www.wormser-zeitung.de/lokales/worms/nachrichten-worms/stadt-hat-taxi-gutachten-erstellen-lassen_16627396.htm

http://www.wormser-zeitung.de/lokales/worms/nachrichten-worms/stadt-worms-entzieht-erich-duner-taxi-konzession-neun-taxis-und-zwoelf-fahrer-betroffen_16627104.htm

Neues von "mytaxi"...

 

Neues von "mytaxi" ist sogar in "Bild" zu lesen: Rabattaktionen sind ab 04.02.2016 sofort im Storno...Offensichtlich hat Taxi Deutschland e.G. die Sicherheitsleistung hinterlegt und noch viel offensichtlicher ist jetzt die ganze Tragweite des Urteils: denn damit sind nicht nur " 50 % Rabattaktionen" verboten, sondern jedwede Rabattierung...

 

Also zunächst mal Schluss mit Rabatten, Gutscheinen und sonstigen Unterschreitungen des tariflichen Fahrpreises... und in Köln läuft es auch nicht gerade wie zuvor gedacht! Verwunderlich nur, dass auf der Homepage von "mytaxi" bei all diesen guten Nachrichten  nichts zu lesen ist!

 

Hier dazu mehr:

 

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/taxi/fahrdienst-app-mytaxi-rabatte-gutscheine-nicht-mehr-einloesbar-44446096.bild.html

Daimler und das Taxigewerbe....

 

Eine interessante Zusammenfassung der im Gewerbe geführten Diskussionen über die Rolle des Automobilkonzerns Daimler gibt das "Manager Magazin" in seiner neuen Ausgabe.

Daimler gegen Taxi - oder Taxi gegen Daimler - ist dabei die Fragestellung, der man auf den Grund geht. Das derzeit spürbare Zerwürfnis, insbesondere wegen der Diskussion um das Engagement des Automobilgiganten bei "mytaxi", wird aufbereitet. Alle Hoffnungen auf ein "weiter so", wurden in der letzten Woche durch das Urteil des Landgerichts Frankfurt wohl jäh zerstreut. Ein Riss in der, sonst so offenkundig, innigen Partnerschaft ist nicht wegzudiskutieren...

 

Mehr dazu im "Manager Magazin" hier:

 

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/mytaxi-app-daimlers-aerger-mit-der-taxibranche-a-1074009.html

 

Prädikat: Lesenswert!

Neues zum "Doppelfunk"...

 

Die "Welt" berichtet in Ihrer heutigen Ausgabe über ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg. Die dortige Taxizentrale hatte offenbar ihren Mitgliedsbetrieben untersagt, gleichzeitig bei "mytaxi" tätig zu sein. Das Urteil, so die Presseveröffentlichung reiht sich in die bekannte Rechtsprechungslinie ein, ist aber noch nicht rechtskräftig.

 

Hier dazu der Link:

 

http://www.welt.de/regionales/bayern/article151496194/Taxifahrer-duerfen-mit-Taxi-App-zusammenarbeiten.html

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-nuernberg-4u90714-my-taxi-app-zentrale-gps-position-satzung/

 

Ähnlich argumentiert im Übrigen die Rechtsprechung des OLG Köln, die ebenfalls eine kartellrechtliche Behinderung annimmt.

Neues zum Fiskaltaxameter...

 

..oder doch nicht ganz so Neu. Nach wie vor ist die Fragestellung ungelöst, welches Verfahren bei Einführung des Fiskaltaxameters zum Zuge kommen soll. Darüber herscht noch Uneinigkeit bei den beteiligten Bundesministerien. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Wir berichten für den Fall von Entscheidungen umgehend.

Mehr zum Thema auch hier:

 

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/einfuehrung-eines-neuen-taxameters-geplant-bleiben-taxi-betrueger-ab-herbst-auf-der-strecke-,20641266,33594112.html

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/12266/BZP-Regelung-zum-Fiskaltaxameter-ist-noch-nicht-sicher

Kein Vollstreckungsschutz für "mytaxi"...Taxi Deutschland kann Rabattverbot durchsetzen!

 

Der Vollstreckungsschutzantrag von Intelligent Apps gegen die Untersagung wurde durch das Landgericht Frankfurt ebenfalls heute abgelehnt: Im Klartext bedeutet dies, dass ab sofort die Rabattaktionen bundesweit nicht mehr stattfinden können! Ein unzulässiges Werbemodell wird damit zunächst, also bis zur Aufhebung des heutigen Urteils (wenn es überhaupt so weit kommt), nicht mehr durchgeführt, ist schlichtweg verboten!

 

Mehr dazu lesen Sie hier:

 

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Taxi-Deutschland-gegen-Mytaxi-Rabatte-auf-Taxitarife-sind-illegal-4694250

Das Ende der Rabattschlachten? Taxi Deutschland erwirkt Unterlassungsurteil gegen Intelligent Apps vor dem Landgericht Frankfurt im Hauptsacheverfahren!

 

Eine erste Hauptsacheentscheidung ist gefällt: die Rabattgewährung der zum Daimler Konzern gehörenden Intelligent Apps GmbH verstößt eindeutig gegen die Tarifpflicht des PBefG. Unterschreitungen des Tarifs sind gesetzlich verboten und wie das Landgericht Stuttgart unterwirft auch das Landgericht Frankfurt "mxtaxi" dem Regelungsregime des Personenbeförderungsgesetzes. Eine nachvollziehbare und vor allem sehr ausführlich begründete Entscheidung, die nun endlich zu einem Verbot der 50 % Rabattaktionen führt.

Ebenso eine gute Entscheidung für das Taxigewerbe und die Kunden, die nämlich nicht einem Preiswettbewerb ausgesetzt werden sollen.

Klar: "mytaxi" wird natürlich dagegen die Rechtsmittelinstanz anrufen. Aber dieses Urteil im ersten Hauptsacheverfahren hat deutliche Signalwirkung!

 

Hier dazu mehr:

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/stuttgart/keine-rabatte-mehr-auf-taxifahrten-mytaxi-unterliegt-im-rechtsstreit/-/id=1592/did=16816154/nid=1592/wl90yv/

Die Gutachten zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes gem. § 13 Abs. 4 PBefG und die Kontrolltätigkeit der Behörden im Rahmen des Wiederteilungsverfahrens

 

Die Betrachtung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes hat ihren Ansatz in der Vorschrift des § 13 Abs.4 PBefG. Danach ist „die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird“. Diese gesetzliche Vorgabe schließt eine Argumentation i.S. eines „Konkurrenzschutzes“ oder „einer Gewährleistung der wirtschaftlichen Grundlagen des Taxigewerbes“ nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus (vgl. zuletzt BVerwG 3 B 77/07).

 

Mit dieser Vorgabe der Rechtsprechung wird insbesondere dem Grundrecht aus Art. 12 GG, Berufsfreiheit Rechnung getragen und dieser betont.

In diesem Zusammenhang hat das BVerwG 3 Gebote aufgestellt, die für die Rechtmäßigkeit jedweder Begutachtung zu berücksichtigen sind: „vollständige Ermittlung“, „zutreffende Ermittlung“ und „nicht offensichtliche fehlerhafte Prognose“ sind die Maßstäbe an denen sich jedwede sachverständige Begutachtung insoweit auszurichten hat.

 

Auf die jeweiligen Begutachtungen und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen aufbauend, führen nunmehr die Genehmigungsbehörden sog. Plausibilitätsprüfungen durch, mit dem Ziel durch Prüfung bestimmter betriebswirtschaftlicher Daten und Formalien im Verfahren der Wiedererteilung diese zu verhindern, um gutachterliche Vorgaben erfüllen zu können.

 

Auslöser der sogenannten Plausibilitätsprüfungen im Taxengewerbe ist vor allem die Einführung des sogenannten „Hamburger-Modells“ im Bereich der Zuständigkeiten der Hamburger Wirtschaftsbehörde, die im Jahre 2006 begann und zwischenzeitlich dazu geführt hat, dass im Bereich der Stadt Hamburg die Anzahl der ausgegebenen Taxikonzessionen von 4100 Konzessionen auf derzeit ca. 3150 Konzessionen vermindert wurde, wobei zwischenzeitlich dort bereits 2100 Fahrzeuge mit Fiskaltaxameter, auf freiwilliger Basis, ausgestattet sind.

 

Dieses „Ergebnis“ wurde dadurch erreicht, dass die zuständige Behörde personell aufgestockt wurde und zwar durch ehemalige Mitarbeiter der Finanzbehörden und der Steuerfahndung, die erstmals sogenannte Plausibilitätskontrollen durchgeführt haben.

Als einer der Initiatoren gilt das anerkannte und renommierte Gutachterbüro Linne+Krause, Hamburg, welches Gutachten zur Frage der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes gemäß § 13 Abs. 4 PBefG fertigt und Marktführer bei diesen Marktforschungsgutachten in der Bundesrepublik ist.

 

Nahezu sämtliche deutsche Großstädte sind zwischenzeitlich durch das Unternehmen begutachtet, so auch die Landeshauptstadt Stuttgart, wo ein entsprechendes Gutachten im Oktober 2013 vorgelegt wurde, aus dessen Handlungsempfehlungen sich ergibt, dass die Funktionsfähigkeit des Stuttgarter Taximarktes nicht mehr besteht und eine Marktbereinigung erfolgen muss, die der Gutachter darin sieht, dass von den derzeit ausgegebenen ca. 700 Taxen im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart 140 Konzessionen eingezogen werden müssen.

 

Diese Vorgehensweise, im Verbund mit den zu Grunde liegenden Feststellungen, ist im Übrigen allen weiter veröffentlichten Gutachten nahezu gemeinsam, die von uns regelmäßig ausgewertet werden, sobald diese in öffentlichen Quellen zugänglich sind. Einzig unterschiedlich ist hierbei die Anzahl der Reduzierung von Konzessionen, die vom Gutachter insoweit im Rahmen der Handlungsempfehlungen vorgeschlagen wird.

 

Hierzu ein kurzer Überblick:

 

Fortschreibungsgutachten gem. § 13 Abs. 4 PBefG Landeshauptstadt Düsseldorf, November 2013

 

Handlungsempfehlungen S.85 ff.:

 

„... In Abwägung des verfassungsrechtlichen Grundrechts auf freie Berufsausübung und dem Ziel der Wahrung des öffentlichen Verkehrsinteresses wird empfohlen, die Zahl der Konzessionen in den nächsten drei Jahren weiter zurückzuführen. Als Zielgröße sollte die Zahl von ca. 1000 angesteuert werden. Konzessionszahlen die deutlich darüber hinausgehen, würden die angespannte wirtschaftliche Situation des Düsseldorfer Taxigewerbes, seine Funktionsfähigkeit und damit das öffentliche Verkehrsinteresse auf unabsehbare Zeit untergraben.

Die dafür erforderliche Marktbereinigung zielt auf die ca. 240 Taxis umfassende Gruppe semiprofessioneller Mehrwagenbetriebe. Diese Unternehmer verstoßen mit großer Wahrscheinlichkeit gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, sodass erhebliche Zweifel an deren persönlicher Zuverlässigkeit bestehen. Im Sinne einer nachhaltigen Sicherung der Funktionsfähigkeit des Düsseldorfer Taxigewerbes sollte zumindest diese Gruppe vom Markt entfernt werden...“

 

Fortschreibungsgutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG in der Stadt Essen, Februar 2013

 

Marktbereinigung um 30 Konzessionen mit dem Hinweis:

 

„...Die Hamburger Genehmigungsbehörde hat seit 2006 eine neuartige Aufsichtspraxis entwickelt, die unter der Bezeichnung „Hamburger Modell“ bundesweit Beachtung findet. Im Kern basiert diese Verwaltungspraxis auf der konsequenten Anwendung von § 1 Abs. 2 PBZugV, der die Verlängerung der Konzession an die „persönliche Zuverlässigkeit“ des Unternehmers und knüpft damit an die Einhaltung der „abgabenrechtlichen“ und „arbeits-oder sozialrechtlichen Pflichten“ an. Als Benchmarks einer solchen Praxis eignen sich die in diesem Gutachten vorgestellten Kennzahlen…“

 

Gutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG in der Landeshauptstadt Mainz, Dezember 2014

Reduzierung der Konzessionen von 217 auf 175 Konzessionen mit folgender Begründung (S.71):

 

„… Es bedarf eines konzertierten Vorgehens im Taxi und Mietwagenbereich. Hier sollte die seit Mitte 2013 begonnene Überprüfung der Unternehmer gemäß § 1 Abs. 1 PBZugV konsequent fortgeführt werden. Bei dieser Praxis wird die Wiedererteilung der Konzessionen an die „persönliche Zuverlässigkeit“ des Unternehmers und damit an die Einhaltung seiner „abgabenrechtlichen“ und „arbeits-oder sozialrechtlichen Pflichten“ geknüpft. Betriebe, die keine plausiblen betrieblichen und steuerlichen Angaben vorliegen können, erhalten keine bzw. nur noch eine mit Auflagen verbunden Konzessionsverlängerung…“

 

Gutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG in der Stadtgemeinde Bremen, Februar 2015

 

Handlungsempfehlungen Verminderung der Anzahl der Taxikonzessionen von 548 um 100-150 Fahrzeuge mit folgender Begründung:

 

„… Wie eine gezielte Marktbereinigung erfolgen kann, ist am Beispiel Hamburg zu beobachten. Mittlerweile wird das „Hamburger Modell“ in einer Reihe von Städten erfolgreich praktiziert, unter anderem in Oldenburg und Wilhelmshaven. Die zunächst unkontrollierte Deregulierung des Hamburger Taximarktes war bekleidet von einem dramatischen Abgleiten des Gewerbes in die Schattenwirtschaft und von einem spürbaren Qualitätsverfall. Der Marktanteil semiprofessionell betriebene Hamburger Taxis lag 2004 bei knapp 60 %! Im Kern basiert die 2006 eingeführte Verwaltungspraxis des „Hamburger Modells auf der konsequenten Anwendung von Paragrafen eins Abs. 1 PBZugV, der die Wiedererteilung der Konzessionen an die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und damit an die Einhaltung der „abgabenrechtlichen „arbeits-oder sozialrechtlichen Pflichten“ knüpft. Betriebe die keine plausiblen betrieblichen und steuerlichen Angaben vorliegen, erhalten keine bzw. nur noch eine mit Auflagen verbunden Wiedererteilung. Das Verfahren kann sowohl gegenüber dem Taxi, als auch gegenüber dem Mietwagengewerbe angewendet werden.

… Der Zeitpunkt für ein zielgerichtetes Vorgehen ist günstig: der Einführung des Mindestlohns erhält das Taxigewerbe neue Aufzeichnungspflichten, die Kontrolle des Gewerbes deutlich erleichtern-auch für eine Genehmigungsbehörde. Damit kann wirtschaftlicher Entfaltungsraum für die Mehrheit der gesetzesnahe arbeitenden Bremer Unternehmer geschaffen werden…“

 

Gutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG über die Funktionsfähigkeit in der Landeshauptstadt München, März 2015

 

Handlungsempfehlungen (S.86 f.) Marktbereinigung um 700 (!) Konzessionen

 

„...In Abwägung des verfassungsrechtlichen Grundrechts auf freie Berufsausübung und dem Ziel der Wahrung des öffentlichen Verkehrsinteresses wird empfohlen, die Zahl der Konzessionen um ca. 700 Fahrzeuge zu reduzieren. Diese Zahl entspricht annähernd der Zahl der Taxi semiprofessioneller Mehrwagenunternehmen. Hier ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von nachweisbaren Verstößen gegen Abgaben-und Sozialversicherungspflichten auszugehen.

Wie eine gezielte Marktbereinigung erfolgen kann, ist am Beispiel Hamburg zu ersehen. Mittlerweile wird das „Hamburger Modell“ in einer Reihe von Städten erfolgreich praktiziert, unter anderem in den Landeshauptstädten Stuttgart, Wiesbaden und Mainz. Die zunächst unkontrollierte Deregulierung des Hamburger Taximarktes wurde begleitet von einem abdriften des Gewerbes in die Schattenwirtschaft sowie von einem drastischen Qualitätsverfall. Der Marktanteil semiprofessionell betriebenen Taxis lag 2004 bei knapp 60 %.

Im Kern basiert die 2006 eingeführte Hamburger Verwaltungspraxis auf der konsequenten Anwendung von § 1 Abs. 1 PBZugV, der die Wiedererteilung der Konzessionen an die „persönliche Zuverlässigkeit“ des Unternehmers und damit an die Einhaltung der „abgabenrechtlichen“ und „arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten“ knüpft. Betriebe, die anlässlich der Wiedererteilung oder Übertragung Ihrer Konzessionen keine plausiblen betrieblichen und steuerlichen Angaben vorlegen, erhalten keine bzw. nur noch eine mit Auflagen verbundene Wiedererteilung

Das Verfahren erfordert Entschlossenheit auf Seiten der politischen Entscheider und auf Seiten der Genehmigungsbehörde, die sich seit Jahrzehnten im Status quo eingerichtet haben. Eine stillschweigende Delegation auf die Finanzverwaltung war und ist unrealistisch angesichts der minimalen Prüfungsdichte für Kleinstbetriebe (ca. 100 Jahre).

Der Zeitpunkt für ein zielgerichtetes Vorgehen ist zudem günstig: mit Einführung des Mindestlohns hat das Taxigewerbe neuer Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, die eine Kontrolle deutlich erleichtern, auch für eine Genehmigungsbehörde.

Im qualitativen Marktergebnis führte das Verfahren in Hamburg zu einem Rückgang von ca. 4150 auf aktuell ca. 3200 Taxis. Gleichzeitig ist eine spürbare Hebung der Flottenqualität und der „Steuermoral“ zu erkennen. Seit Beginn des Verfahrens stieg der steuerlich gemeldete Jahreserlös Hamburger Funktaxis von ca. 44.900 € auf ca. 78.600 €! Insgesamt wurde damit wirtschaftlicher Entfaltungsraum für ehrliche Unternehmer geschaffen – ohne wahrnehmbare Einschränkung der Taxiversorgung…“

 

Gutachten gemäß § 13 Abs. 4 PBefG über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes der Stadt Köln, November 2015

 

1.200 vorhandene Konzessionen, Marktbereinigung durch Abbau von ca. 250 Konzessionen als Handlungsempfehlung.

 

Der Gutachter stellt hierzu fest:

 

„…Semiprofessionelle Fahrzeuge: Bei den Semiprofessionellen handelt es sich um knapp 300 Taxis aus Mehrfahrzeugbetrieben sowie 180 Taxis aus 1-Fahrzeugbetrieben – zusammen 480 Taxis! Insgesamt werden etwa 39 % der Kölner Taxiflotte semiprofessionell betrieben. Bei der vorangegangenen Untersuchung von 2009 hatte der Anteil erst bei 17% gelegen. Neben einer fortschreitenden Erosion der Legalität geht der Anstieg aber auch auf eine stärkere Sensibilisierung und wachsende Erfahrung beim Erkennen der Schattenwirtschaft zurück. Zudem liegen heute wesentlich mehr überregionale Vergleichswerte vor, die eine bessere Einordnung der Kölner Situation ermöglichen (S. 8) …“

 

Weiter ist im Gutachten ausgeführt:

 

„…Reduzierung der Genehmigungsanzahl: In Abwägung des verfassungsrechtlichen Grundrechts auf freie Berufsausübung und dem Ziel der Wahrung des öffentlichen Verkehrsinteresses wird empfohlen, die Zahl der Konzessionen auf 950 Fahrzeuge zu reduzieren. Die abzubauende Zahl der Konzessionen auf 950 Fahrzeuge zu reduzieren. Die abzubauende Anzahl von ca. 250 Fahrzeugen entspricht annähernd der Zahl der Taxis semiprofessioneller Mehrwagenunternehmen. Hier ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von nachweisbaren Verstößen gegen Abgaben- und Sozialversicherungspflichten auszugehen, sofern es zu einer ernsthaften Überprüfung der steuerlichen Angaben käme (S. 83) …“

 

Es ist damit festzustellen, dass auf breiter Basis Maßnahmen, wie auch derzeit in Stuttgart, gegen das Taxigewerbe ergriffen werden, die sämtlich auf eine Konzessionsreduzierung abzielen und damit einhergehend diejenigen Unternehmer ausgefiltert werden sollen, denen das genannte Gutachterbüro eine „semiprofessionelle“, also betriebswirtschaftlich nicht plausible Betriebsführung unterstellt.

 

Die derzeitige Situation und Behandlung ist also kein „Stuttgarter Phänomen“, sondern ein konzertiertes Vorgehen im Bereich des gesamten Bundesgebietes, welches nahezu von allen Behörden angestrebt wird.

 

Wie aus Presseveröffentlichungen ersichtlich, sind weitere Begutachtungen bereits in Auftrag gegeben, so zum Beispiel in Göppingen. Es ist weiter bekannt, dass der Landkreis Viersen in Nordrhein-Westfalen eine Kooperation zur Durchführung der Plausibilitätsprüfung mit dem Gutachterbüro Linne + Krause Hamburg abgeschlossen hat, damit die Anzahl der dort vorhandenen semiprofessionellen Unternehmen (ca. 28 %) vermindert werden kann.

 

In München ist die Einstellung von drei zusätzlichen Mitarbeitern diskutiert worden, jedoch noch nicht umgesetzt. In ähnlicher Weise werden weitere Behörden vorgehen.

In diesem Zusammenhang ist eine obergerichtliche Klärung notwendig, mit dem Ziel die Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 3 Bs  57/09) weiter fortzuführen, um zumindest zu verhindern, dass den Straßenverkehrsbehörden nunmehr eine Prüfungskompetenz zukommt, die derjenigen der Finanzbehörden entspricht und somit alleine auf Verdachtsmomente hin, den Unternehmen die Zuverlässigkeit unter einer extensiven Anwendung der Vorschriften der PBZugV aberkannt wird.

 

Dies ist zumindest die Aufgabe bis zur Einführung und Umsetzung der Pläne zum Fiskaltaxameter, der dann die Maßstäbe vorhersehbar festlegt und bestimmt.

 

Es ist überdies nicht zu vernachlässigen, dass jede Entscheidung über die (Wieder-) Erteilung bzw. deren Verweigerung eine Einzelfallentscheidung ist. Die Frage der „Zuverlässigkeit“ liegt nicht im Ermessen von Verwaltungsbehörden und Gutachtern. Das Zuverlässigkeitsurteil ist in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar!

 

Wir werden dies weiter begleiten und stehen gerne für Fragen zur Verfügung.

 

 

Neues Gutachten in Köln: Gutachter empfehlen Konzessionsreduzierung um 250 Konzessionen!

 

Als hätte das Taxigewerbe in Köln nicht schon genug Probleme: Standplatzdiskussionen mit dem App Anbieter " mytaxi", einstweilige Verfügung wegen wettbewerbswidriger Werbung von Intelligent Apps  und nun auch noch eine neue gutachterliche Aussage zur Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes!

Linne + Krause, Hamburg, Marktführer bei der Bewertung der Funktionsfähigkeit von örtlichen Taximärkten votiert für eine drastische Reduzierung der Konzessionen von 1.200 auf 950!

Prüfung der betriebswirtschaftlichen Plausibilität, heisst das "Zauberwort", dass die Branche bundesweit in Aufruhr versetzt. Ähnlich wie in München, Bremen Hannover Stuttgart, Mainz und anderswo, werden Konzessionsverlängerungen zum Prüfstein für die Unternehmer. Dabei gilt es zunächst einmal die Feststellungen der Gutachter an sich zu hinterfragen und zu bewerten, was wir regelmäßig, auch im Verbund mit Taxizentralen tun.

 

Mehr zum aktuellen Gutachten in Köln hier:

http://www.ksta.de/koeln/sote-konkurrenzkampf-in-koeln-taxi-kampf,15187530,33534940.html

Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Gewerbes in Hannover vorgelegt: Reduzierung der Konzessionen um ca. 10 % als Ergebnis!

 

Ein neues Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG macht die Runde: in Hannover schlagen die Gutachter des Dresdner Unternehmens ISUP eine Reduzierung der Konzessionsanzahl von ca. 10% vor und kommen damit zu dem Schluss, die Funktionsfähigkeit des Gewerbes sei gefährdet, berichtet "Taxi Heute" online.

Sobald uns das Gutachten vorliegt, werden wir dieses auswerten.

Mehr zu dem Thema hier:

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/12240/Hannover-sollte-Taxi-Konzessionen-reduzieren

 

Neues Urteil zu Zuschlägen für Großraumtaxi...

 

In einem neuen Urteil hat sich das Amtsgericht München zu Zuschlägen für ein Großraumtaxi geäussert: 200,00 € Bußgeld und eine Begründung die sich sehen lässt. Allerdings wäre hier Einsicht auf Seiten des Taxifahrers sicherlich wesentlich besser angekommen als Rechthaberei und Uneinsichtigkeit. Manchesmal zahlt sich das aus und erspart irgendwann Diskussionen über Verstöße nach der PBZugV...

 

Hier dazu die Originalmeldung:

http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5385-taxi-fahrtkosten-unberechtigter-mehrpersonenaufschlag

Schöne neue Welt?? Wie aus Visionen Wirklichkeit wird...

 

Selbstfahrende Autos, selbstfahrende LKW und Busse und nun nicht Uber, "mytaxi" und sonstige Mitbewerber, sondern die digitale Zukunft heißt selbstfahrendes Taxi, glaubt man den Entwicklungskonzepten von Google und Co. Was vor 10 oder 20 Jahren Stoff für, meist schlechte, Science-Fiction Filme war, wird offenbar Realität: selbstfahrende Taxen und jede Menge autonome Fahrzeuge, ein Entwicklungsschwerpunkt der Internet- und Autogiganten!

Und die Umsetzung liegt nicht in allzu weiter Ferne, wie heute der Tagesspiegel schreibt.

Die Taxibranche muss sich Herausforderungen stellen, die niemand vor einigen Jahren noch für möglich gehalten hat. Die digitale Revolution ist in vollem Gange und sie kostet wie anderswo Arbeitsplätze und Existenzen...

 

Hier dazu mehr:

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/autonomes-fahren-taxi-killer-google/12790272.html

 

„Quo vadis Taxi?“ Ausblick  für 2016 und Rückblick auf das Jahr 2015 für das Taxigewerbe

 

2015 war für die Taxibranche ein bewegtes Jahr. Fast kein Tag verging, ohne dass aus diesem Wirtschaftsbereich Meldungen kamen und für Diskussionsstoff sorgten.

Der Jahresanfang setzte bereits ein klares Zeichen: 2015 wird das Jahr der Kontrollen und Umstellungen sein. Einführung des Mindestlohns in allen Bereichen - für das Taxigewerbe eine besondere Herausforderung. Horrorszenarien bestimmten die tagespolitische Diskussion, Aufzeichnungspflichten und die Vielzahl von Informationen, die guten Ratschläge wie dem Gesetzesvorhaben zu begegnen ist, ließen das Schlimmste befürchten! Aber am Ende dieses Jahres steht die Erkenntnis, dass die Branche dieser Herausforderung begegnet ist und sie meistert. Das große Taxisterben ist - zum Glück – (noch) ausgeblieben, die beantragten Tariferhöhungen zumeist durch die zuständigen Institutionen genehmigt und trotz auf breiter Front durchgeführter Kontrollen, gerade noch Ende November, ist die Anzahl der Verstöße gegen die Vorschriften von der Anzahl her eher gering, liegen in einem unteren einstelligen Prozentbereich, kann man den bislang veröffentlichten Zahlen Glauben schenken. Dies ist nicht selbstverständlich, aber es zeigt, dass die Branche durchaus bereit und in der Lage ist, auf Herausforderungen zu reagieren.

Und dieses Talent war auch an anderer Front gefordert. Denn das Jahr 2015 war beherrscht von der Diskussion über neue Anbieter und deren „neue“ Angebotsformen, zumeist auf Smart-Phone basierten App-Anwendungen: Die Diskussion um „Uber“ und „mytaxi“ war schlagzeilentauglich und führte durch das ganze Jahr.

Angetreten waren die Neuen, die größte Veränderung der Taxigeschichte, nach der Umstellung von Pferdekutschen, auf Autos im Eiltempo umzusetzen und den gesamten Markt zu erobern!

Die Großoffensive von „Uber“ (Motto: „…ein A….loch namens Taxi..“)  ist zunächst einmal gescheitert - gescheitert an der Realität des Personenbeförderungsgesetzes und man ist geneigt zu formulieren: „...und das ist auch gut so!“

Das bundesweit durchgesetzte Verbot der Taxi Deutschland e.G aus Frankfurt hat die Expansionspläne jäh beendet und die Kapitalsammler aus Amerika ordentlich eingebremst. Da wurde relativ unprofessionell, bar jeglicher Gesetzesrealität, einfach drauf los gewurstelt um am Ende, beinahe jämmerlich, die Aktivitäten bis auf wenige Ausnahmen einzustellen.

Offen gestanden, da war mehr zu erwarten, nachdem man vollmundig eine ganze Branche mit einem neuen Geschäftsmodell einfach übernehmen wollte. So einfach ist es also doch nicht und das in die Jahre gekommene PBefG erwies sich doch als tauglich, auch neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Nur der Vollständigkeit halber sei darauf verwiesen, dass der deutsche Taximarkt nicht der einzige war, der den „Uber“-mächtigen nicht zum Opfer fiel: quasi weltweit regt sich Protest und im Heimatmarkt USA gibt es eine Sammelklage von 160.000 Mitarbeitern gegen den Tausendsassa! Da bleibt nur ein frohes 2016 zu wünschen!

Eine völlig andere Qualität hatte dagegen die Auseinandersetzung mit „mytaxi“, dem App-Anbieter aus Hamburg und im Portfolio der Daimler-Tochter „moovel“ eingebettet, wo es sich so kuschelig Pläne ohne finanzielle Risiken aushecken lässt.

„50% Rabattaktion“, das Zauberwort das die Einen elektrisierte und die Anderen, insbesondere die arivierten Taxizentralen, erschaudern ließ. Ein ebenso Einfaches wie im übrigen rechtlich fragwürdiges Konzept.

Insgesamt 6 x 2 Wochen, also quasi ein ganzes Quartal, konnte zu 50 % Rabatten Taxi gefahren werden! Und das zu einer Zeit in der die Kunden Tariferhöhungen verdauen mussten, als Folge des Mindestlohns und eigentlich Einsicht zeigen sollten, dass ein Taxifahrer auch Anspruch auf einen gesicherten Lebensunterhalt für seine Arbeitsleistung hat.

Gerade in einer solchen Situation 50 % des regulären Taxitarifs dem Kunden direkt zu vergüten, ist nahezu grotesk und stellt das gewollte Tarifgefüge mit Festpreischarakter auf den Kopf. Es erweckt überdies beim Verbraucher einerseits den Anreiz eine Dienstleistung nur dann nachzufragen, wenn diese besonders günstig ist. Und auf der Dienstleisterseite andererseits wird nur dann gefahren, wenn die „mytaxi- Familie einen ausgibt und den Fahrern und Unternehmen Sylvester im März verspricht“. Denn genau so wurden die Rabattaktionen  beworben und genau so sind die Aktionen letztlich auf der Straße angekommen.

Sahen das Landgericht Hamburg und die zuständige Hamburger Wirtschaftsbehörde, was sich aus vorgelegten Stellungnahmen ergab, keinerlei beanstandungswürdige und wettbewerbswidrige Werbung darin, so sahen und sehen das bundesweit Gerichte völlig anders.

Auf den ersten einstweiligen Verfügungsantrag in Deutschland überhaupt, den die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G. im Mai 2015 beim zuständigen Landgericht Stuttgart einreichte, wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, in mündlicher Verhandlung durch Urteil bestätigt und erst durch das Oberlandesgericht Stuttgart mit nicht nachzuvollziehenden Begründungen aufgehoben. Immerhin konnten dort fünf der insgesamt sechs "Rabattaktionen" verhindert werden, ein großer Erfolg für die dortige Zentrale und Ihre Mitglieder!

Ebenfalls am Start, die Taxi Deutschland e.G. in einem ersten Hauptsacheverfahren, dessen Entscheidung am 19.01.2016 durch das Landgericht Frankfurt ergehen wird. Tendenz: Verstoß der „Rabattaktionen“ gegen die Tarifbindung des PBefG und Verletzung der Marktverhaltensregeln des § 4 Nr. 11 UWG.

Und zu Weihnachten gab es für den Kölner Taxi-Ruf ebenfalls eine einstweilige Verfügung durch das Oberlandesgericht in Köln. Begründung: klare Verdrängungsabsicht der Werbung des angeblichen Taxivermittlers, da Rabatte gewährt werden, die jenseits jeglicher betriebswirtschaftlicher Realität und Vernunft sind.

Entschieden wird der Streit wohl erst dann sein, wenn der Bundesgerichtshof in dieser Sache im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens Stellung nimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Spannung hochgehalten.

Auffallend in diesem Zusammenhang: die Rabattaktionen sind derzeit nicht mehr aktuell und „mytaxi“ mit der Fortführung seltsam zurückhaltend. Dafür ist das Unternehmen nun auf anderen Geschäftsfeldern tätig: in Köln wird man zum „Platzhirsch“ der noch jungen Branche der „Taxistandplatzvermieter“ und einigt sich mit der DB über eine Kooperation. Das verspricht Spannung und Konfliktpotential für das neue Jahr 2016.

Zur Dauerdiskussion werden Gutachten, „Hamburger Modell“ und Plausibilitätsprüfungen führen. Die Anzahl der „semi-professionellen Fahrzeuggruppe“ steigt mit zunehmender Gutachtendichte stetig.

42 % München, 42 % Stuttgart als Spitzenreiter und eine Vielzahl von „Semiprofessionellen“ in anderen Städten, denen Konzessionsentzug droht, da zumeist attestiert wird, die Funktionsfähigkeit des Gewerbes gem. § 13 Abs.4 PBefG sei dadurch bedroht. Konzessionen abbauen ist das Gebot der Stunde und zwar überall dort, wo dies begutachtet wird.

Doch auch dabei gilt: nicht das Maß verlieren, die Grundrechte von Art. 12 und 14 des Grundgesetzes durch die Behörden zu beachten und zwar i.S. der hierzu vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung. Einzelfallentscheidungen sind gefragt und nicht pauschale Plausibilitätsurteile. Allzu oft wird vergessen, dass man nicht nur von Konzessionen spricht, sondern dahinter Existenzen stehen. Dabei gilt, dass nur der Redliche Schutz verdient und gesetzwidriges Handeln durchaus im Interesse aller sanktioniert werden muss. Und im Übrigen steht auch die Einführung des Fiskaltaxameters bevor, die weitere Klarheit bringen soll.  Aber man muss sich vor Verallgemeinerungen schützen. Es gibt nicht nur „schwarz oder weiß“, sondern nun mal auch „hellelfenbein“!

In diesem Sinne wünschen wir all unseren Kunden, Freunden und Kritikern einen friedvollen Jahreswechsel und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches 2016!

 

(Ass.jur. Axel Ulmer, Geschäftsführer Ulmer Consulting UG, Kaiserslautern)

Uber, mytaxi und Co.- lesenswerter Artikel!

 

Ein lesenswerter Artikel der "Taxi-Deutschland" Pressesprecherin zu den aktuellen Taxiangebotsformen haben wir hier gefunden:

 

http://www.gruenderszene.de/automotive-mobility/revolution-im-taxigewerbe

Sensation in Köln: Taxi-Ruf Köln hat einstweilige Verfügung gegen "mataxi" vor OLG erstritten!!

 

Nachdem in Köln der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung der Taxi-Ruf e.G. noch vor dem Landgericht iin erster Instanz scheiterte, hat sich der Taxi-Ruf  im Berufungsverfahren nunmehr erfolgreich durchgesetzt: Die 50% Rabattaktionen finden dort nicht mehr statt und sind wettbewerbswidrig!

Damit hat das OLG die Verdrängungsabsicht eindeutig angesichts der Rabatthöhe angenommen und sich in Widerspruch zu OLG Stuttgart und dem LG Hamburg gesetzt. Auch in Stuttgart wurde in der Berufungsinstanz ein Schwerpunkt auf die eindeutige Verdrängungsabsicht der Rabattaktionen gesetzt, die einstweilige Verfügung nach der mündlichen Verhandlung jedoch überraschend aufgehoben. Rechtsmittel sind gegen die Entscheidung in Köln nicht mehr möglich.

Abzuwarten ist nun noch die Entscheidung des Landgerichts Farnkfurt im Hauptsacheverfahren der Taxi Deutschland gegen Intelligent Apps GmbH, die am 19.01.2016 verkündet wird.

 

Hier dazu mehr:

http://www.rundschau-online.de/wirtschaft/oberlandesgericht-koeln-50-prozent-rabattaktion-von--mytaxi--verboten,15184892,32990794.html

 

Wir wünschen all unseren Kunden und Lesern unserer Informationsseiten ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2016!!!

Berufungsgericht in Österreich hebt Urteil gegen "mytaxi" auf!

 

Wie unser Kooperationspartner "Taxi Times" heute im Newsletter berichtet,hat nun das in Österreich zuständige Berufungsgericht die einstweilige Verfügung gegen Intelligent Apps GmbH  kassiert und aufgehoben. Die Beründung, in gleicher Weise umstritten wie in Stuttgart. Allerdimgs ist dort noch ein weiteres Rechtsmittel abzuwarten.

Hier dazu mehr:

 

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151218_OTS0086/olg-wien-entscheidung-50-rabattaktion-von-mytaxi-in-oesterreich-ist-legal

 

Und am 19.01.2015 wird in Frankfurt das erste Hauptsacheurteil verkündet.Es bleibt weiter spannend.

 

Neues von "Uber"....

 

 

Ein Interview mit Uber Deutschland-Chef Freese ist in der neuen Wirtschaftswoche veröffentlicht.

 

Interessant, amüsant und jedenfalls lesenswert. Nunmehr im sanften Ton werden die herkömmlichen Unternehmen einfach in die Konkurrenz-scheu- Schublade gepackt. Besonders die Ausführungen zur Unternehmerprüfung finden wir aufschlussreich:  "Aufwand wie in einem akademischen Hauptstudium", stellt Herr Freese da fest! Respekt, aber ganz so wild ist es nun auch nicht, was teilweise in der Branche durchaus beklagt wird.

Und der Vergleich mit einer "Innung" -etwas daneben, den Regulierungsbedingungen des PBefG sind nunmal in Kraft, auch wenn zwischenteitlich noch so viele "gute Kontakte" zur Politik geknüpft sind.

Alles in allem wird hier wohl versucht clever zurück zu rudern und auf Zeit zu spielen, denn finanzielle Mittel stehen auch hier fast uneingeschränkt bereit!

 

Hier geht`s zum ganzen Interview:

 

http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/uber-deutschland-chef-freese-die-taxi-innung-will-keinen-neuen-wettbewerber/12730684.html

Gutachten zur Funktionsfähigkeit in München fertiggestellt: 700 Taxikonzessionen zuviel, 41 % semi-professionell unterwegs!

 

Ein neues Taxigutachten des renomierten Gutachterinstituts Linne + Krause macht die Runde: München! 700 Taxen zuviel, 41 % der Konzesionäre arbeiten an jeglicher Plausibilität vorbei; dringender Handlungsbedarf bei KVR, so das Ergebnis der Studie.

 

Damit dürfte der weitere Weg klar vorgegeben sein, auf breiter Ebene Plausibilitätsprüfungen durchzuführen, mit dem Ziel, die Anzahl der Konzessionen beträchtlich zu verringern.

 

Sobald uns das Gutachten vorliegt, werden wir dieses im Detail analysieren.

 

Hier mehr zum Thema:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gutachten-in-muenchen-sind-zu-viele-taxis-unterwegs-1.2778893

 

Zu weiteren Auskünften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Interessanter Beitrag zum Thema Elektromobilität!

 

Hoch interessant der Bericht im "Stern"zum Thema Elektromobiltät...Erfahrungen mit dem Tesla als Taxi am praktischen Beispiel.

Hier mehr dazu:

 

http://www.stern.de/auto/news/tesla-taxi-in-muenchen-6391668.html

 

Das Taxiunternehmen verfügt über eine Hybridflotte von derzeit 50 Fahrzeugen und zeigt, was eigentlich im normalen Taxibetrieb alles möglich ist.

Hier geht`s zur Seite des Umwelttaxis:

http://www.umwelttaximuenchen.de/site/

Umfrageergebnis: Mehrheit gegen Liberalisierung des Taxigewerbes!

 

Eine Umfrage bei YouGov zeigt ein deutliches Bild: Die Umfrage, die als repräsentativ bezeichnet wird, zeigt eine deutliche Mehrheit gegen die Liberalisierung des Taximarktes und Deregulierungen.

Demnach sehen die Befragten offensichtlich die derzeit herrschenden Gesetzesvorgaben durchaus als sinnvoll an, um ein funktionierendes Gewerbe im Sinne der Kunden zu garantieren. Ein Ergebnis, welches so sicher nicht erwartet wurde. Sicherlich wäre im Bereich des PBefG Handlungsbedarf, dieser bezieht sich jedoch hauptsächlich auf eine Klärung oder dutlichere Abfassung der Voschriften. Der Schutzzweck des Gesetzes ist also, auch nach Meinung der Befragten, durchaus sinnvoll und lange nicht überholt.

 

Hier dazu mehr:

 

https://yougov.de/news/2015/12/05/keine-mehrheit-fur-taxi-liberalisierung/

Neues vom Bahnhof Köln: "mytaxi" mietet Taxiplatz am Bahnhofsvorplatz!

 

Ab Januar 2016 werden am Kölner Hauptbahnhof nur noch Taxis der Daimler Tochter "mytaxi" verfügbar sein. Dies ist das Ergebnis der gescheiterten Verhandlungen zwischen der "TaxiRuf Köln e.G." und der Deutschen Bahn, als Eigentümer der Halteplätze.

Für die örtliche Taxizentrale, die ebenfalls gegen Intelligent Apps wegen der Rabattaktionen von "mytaxi" sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen befindet, eine wirklich schlechte Nachricht.

 

Mehr dazu hier:

http://www.ksta.de/koeln/deutsche-bahn-verlaengert-vertrag-mit-koelner-taxi-ruf-nicht-app-anbieter--mytaxi--uebernimmt-taxi-plaetze-am-koelner-hauptbahnhof,15187530,32684170.html

 

Zollkontrollen im Taxigewerbe derzeit verstärkt!

 

Wie "Die Welt" online heute berichtet, haben in den letzten Novembertagen verstärkt Zollkontrollen im Raum Frankfurt stattgefunden. Zahlreiche Beanstandungen wurden festgestellt. Auch in Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe wurden schwerpunktmäßig Taxiunternehmen kontolliert, wie uns mitgeteilt wurde. Die Taxibranche ist derzeit stark im Focus, was durch diese Kontrollen wieder deutlich wird. Daher ist es dringend erforderlich die betrieblichen Pflichten und unternehmerischen Pflichten zu erfüllen und entsprechend auch zu dokumentieren. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

 

Hier gehts zum Artikel:

 

http://www.welt.de/regionales/hessen/article149521913/zahlreiche-Verstoesse.html

Kreis Viersen: Plausibilitätsprüfungen sind angesagt!

 

Neuerung im Kreis Viersen: nachdem durch ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes aus dem Sommer 2015 vorgelegt wurde, ändert man nun die Kontrolltätigkeit der Behörde.

Rund 28 % der Betriebe arbeiten jenseits der betriebswirtschaftlichen Plausibilität, was zu entsprechend bekannten Vorgehensweisen führen wird. Hierfpür sind wir gerne Ihr Partner und stehen Ihnen zur Seite.

 

Hier lesen Sie mehr dazu:

 

http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/taxi-unternehmen-werden-im-kreis-kritischer-geprueft-1.2067819

Mündliche Verhandlung,    Taxi Deutschland ./."myTaxi"....heute im Sitzungssaal im LG Frankfurt...

 

Mit einem Paukenschlag beginnt die mündliche Verhandlung in Frankfurt: Die Vorsitzende äußert zum Missvergnügen des "mytaxi" Vertreters die Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes im Sinne einer mittelbaren Bindung als aus Sicht der Kammer gerechtfertigt.

 

Insbesondere die Stellungnahme der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Innovation wird hier zruückgewiesen, eine Bindungswirkung gäbe es eh nicht. Damit scheint Taxi Deutschland wieder einmal die Nase vorne zu haben. Die Rabattierung verstößt damit gegen die Tarifpflicht nach den §§ 39, 51 PBefG, was ebenfalls im einstweiligen Rechssutzverfahren vor dem Landgericht Stuttgart festgestellt, von dem zuständigen Senat im Rahmen der Berufung gekippt wurde. Hierbei konnte man sich des Eindrucks jedoch nicht erwehren, dass der Senat schlichtweg sich mit den Fragen des PBefG befassen wollte.

 

Anders die zuständige Richterin der Frankfurter Zivilkammer, die insoweit sehr durchgängig argumentierte. Die Vorschriften des PBefG sollen im öffentlichen Interesse ruinösen Preiswettbewerb verhindern und zwar für die Unternehmen und die Kunden. Dagegen verstößt Intelligent Apps eindeutig.

 

Im Hinblick auf kurz zuvor eingereichte Schriftsätze seitens der Beklagten wurde noch eine Frist zur abschliessenden Stellungnahme gesetzt und das Verfahren wird schriftlich weitergeführt. Am 19.01.2106 wird durch das Landgericht Frankfurt die Entscheidung verkündet.

 

Zur Problematik der Behinderung i.S.v. § 4 Nr.10 UWG wurde ebenfalls diskutiert. Allerdings liess das LG Frankfurt insoweit durchblicken, dass es als fraglich ansieht, ob insoweit ein Unlauterkeitsvorwurf gerechtfertigt ist. Dies sieht hingegen das OLG Stuttgart anders, hat allerdings in seinem Urteil ausgeführt, es sei nicht Aufgabe des Gerichts die Lauterkeitsgrenze zu bestimmen.  Wer, wenn nicht ein Gericht, definiert diese?

Sobald die Entscheidung in Frankfurt verkündet wird, werden wir berichten. Es bleibt abzuwarten, welche Aktionen jetzt noch seitens der Intelligent Apps bis zur Entscheidung gestartet werden!

 

Der Streitstand in den "mytaxi" Verfahren....

 

Eine gute Übersicht über die derzeitige Auseinandersetzung mit "mytaxi" gibt die "Welt" in diesem Artikel:

http://www.welt.de/wirtschaft/article149060584/Allianz-der-deutschen-Taxis-mit-Mercedes-broeckelt.html

Gewinner? Verlierer? Wer ist was oder wer?

 

Für manche Menschen ist alles klar, einfache Formel, alles aufteilen in Gewinner oder Verlierer. Aber das heisst übersetzt auch: es gibt nur Schwarz oder Weiss! Eine These, aber keine Wahrheit. Es gibt beispielsweise auch "hellelfenbein", eine Farbe, das Markenzeichen des Taxigewerbes. Und deshalb mögen alle mal abwarten, nicht vorschnell urteilen und mal sehen, was in der nahen Zukunft sich ereignet.

Das OLG Stuttgart hat keinen Endpunkt oder eine Niederlage verkündet, sondern eine Rechtsmeinung, über die man durchaus auch diskutieren kann! Und über die sich streiten lässt!

Deshalb hier der Kommentar der "Stuttgarter Nachrichten":

 

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.taxi-streit-in-stuttgart-daimler-und-taxler-liefern-sich-prozesslawine.5c2f57fb-51c2-4486-a848-4082a3142789.html

Überraschungsurteil in Stuttgart: OLG hebt einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart auf!

 

Wegen einer angeblichen unklaren Antragstellung hat das OLG Stuttgart die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart aufgehoben. Ein Paukenschlag insoweit, als das Gericht eindeutig darauf hinweist, dass in jedem Fall durch die derzeit durchgeführten Rabattaktionen eine unlautere Behinderung der TAZ vorliegt.

Es bleibt die Entscheidung mit den schriftlichen Urteilsgründen abzuwarten, wobei es seltsam ist, dass nach einer Verschiebung des Termins nunmehr so argumentiert wird.

Sobald das Urteil vorliegt, werden wir hierüber berichten. Jedenfalls ist klar, dass der derzeitige Aktionsrahmen weit überzogen ist und nach Auffassung der Stuttgarter Richter in einem Hauptsacheverfahren zu klären ist.

 

Mehr dazu hier:

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/daimlers-vermittlungs-app-darf-mit-rabatten-werben-vorerst-freie-fahrt-fuer-mytaxi/-/id=1622/did=16384994/nid=1622/fhjum4/index.html

Mainzer Taxistreit geht weiter...

 

Nach der Vorlage des Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des Mainzer Taxengewerbes geht der Streit dort weiter.Aufgrund des Gutachtens möchte die zuständige Behörde die Anzahl der Konzessionen von 212 auf 175 reduzieren. Nach Auffassung der Taxizentrale eine nicht gerechtfertigte Maßnahme, die für weitere Diskussionen sorgen wird.

Mehr dazu hier:

 

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/mainz/taxifahrer-kritisieren-stadt-mainz-streit-um-konzessionen-geht-weiter/-/id=1662/did=16482984/nid=1662/1hhzxsw/

 

 

"Taxi-Treff" Mallorca voller Erfolg für den Veranstalter!

 

Das Autohaus Much hat seinen traditionellen "Taxitreff" erstmals auf der Sonneninsel Mallorca veranstaltet. "Voll ins Schwarze getroffen", unsere Anmerkung hierzu. Eine hervorragende Veranstaltung mit einer Vielzahl von Ausstellern und das Ganze in einem Rahmen, der schöner nicht hätte sein können.

Im Rahmen der Vortrags-und Diskussionsveranstaltung waren wir seitens unseres Koopertationspartners, der "Taxi Times" eingeladen und konnten dort ein Referat über aktuelle Entwicklungen im Taxirecht vor einem interessierten Publikum abliefern. Hans -Peter Kratz aus Frankfurt hat ein Plädoyer für die Tarifpflicht geliefert und die Diskussion, hat auch Probleme zu Tage gebracht, die wir in unserer täglichen Praxis immer auf dem Schirm haben.

Wir danken "Michi" Much und Jürgen Hartmann für die Einladung zu dieser tollen Veranstaltung und wünschen weiterhin viel Erfolg.

Impressionen dieser "etwas anderen" Branchenmesse sehen Sie hier:

 

http://www.taxitreff.de/

 Entscheidung in Stuttgart vertagt!

 

Am gestrigen Tage wurde durch den Vorsitzenden des zuständigen OLG Senats in Stuttgart mitgteilt, dass die Entscheidung in der Sache Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart ./. Intelligent Apss GmbH um eine Woche vertagt wird. Von beiden Parteien wurden mit Ablauf der gerichtlich bestimmten Verhandlungsfrist noch Schriftsätze eingereicht, die eine genaue Prüfung des Gerichts erfordern.

Derweil hat "mytaxi" in der Nacht zum 12.11.2015 eine weitere "50% Bonusaktion" bis zum 26.11.2015 angekündigt. Es ist schon merkwürdig, dass man einerseits mit der Taxi-Auto-Zentrale in Stuttgart über Vergleiche verhandelt und andererseits die aggressive Strategie weiterfährt. Wie eine solche Strategie angesichts der wirtschaftlichen Ergebnisse von "mytaxi" gerechtfertigt wird, wird man abwarten müssen.

Jedenfalls scheint die Intention einedeutig: Markteroberung um jeden Preis und letztlich die Tarifbindung zu Fall zu bringen. Wir haben größte Sorge, ob dies für die Taxiunternehmen und den Kunden am Ende den gewünschten Erfolg bringt!

Sobald die Entscheidung bekannt ist, werden wir darüber sofort berichten.

TAZ Stuttgart gegen Intelligent Apps GmbH ("mytaxi")-Entscheidung steht bevor!

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart wird die Entscheidung des Senats am kommenden Donnerstag, dem 12.11.2015, 14:00h in der Sache verkünden.

Wir werden unmittelbar im Anschluss darüber berichten.

Stadt Mainz - Taxikonzessionen werden reduziert!

 

Nach einem uns zur Verfügung stehenden Gutachten zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes in Mainz, welches durch das Hamburger Marktforschungsinstitut Linne & Krause, Hamburg vorglegt wurde, soll die Anzahl der in Mainz ausgegebenen Taxikonzessionen nun drastisch vermindert werden.

 

Von 212 derzeit ausgegebenen Konzessionen, sollen lediglich 175 übrig bleiben. Hebel der Verwaltung dort: die Verpachtung von Konzessionen, die gerade in Mainz in der Vergangenheit durch die Praxis der Genehmigungsbehörde problemlos genehmigt wurde.

Konkret sieht man in Mainz wohl den § 13 Abs. 5 PBefG als Rechtfertigung eines Konzessionsentzuges gegenüber den Parteien des Pachtvertrages. Augenscheinlich ist, dass man insoweit dem Besitzstandschutz des verdienten Altunternehmers wohl keine Bedeutung beimisst. Äußerungen in diesem Zusammenhang über die Bewertung der Pachtzahlungen durch die Stadt Mainz in diesem Zusammenhang gibt es ausreichend. Sollten Sie insweit betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Mehr zum Vorgehen der Stadt Mainz lesen Sie in der "Allgemeinen Zeitung" hier:

 

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/harte-zeiten-fuer-taxifahrer-stadt-mainz-reduziert-die-anzahl-der-taxi-konzessionen_16348962.htm

Neues Urteil zur Zuverlässigkeit des Taxiunternehmers - Stichwort Steuerschulden

 

Nahezu ein Klassiker in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wir nunmehr von "taxi-heute" mit einem neuen obergerichtlichen Urteil beleuchtet.

Die permanente Vernachlässigung der Steuerzahlungen, Vollstreckungshandlungen etc. führen zur Unzuverlässigkeit nach den Vorschriften des PBefG und der PBZugV.

Mehr dazu bei "taxi-heute" hier:

 

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/Recht/12063/Steuerschuld-spricht-fuer-Unzuverlaessigkeit-eines-Taxiunternehmers

 

Nur die Einhaltung der Zahlpflichten kann dies verhindern, worauf ausdrücklich hingewiesen wird. Verstöße im in diesem Verfahren genannten Umfang (Steuerschulde von 28.000,00 €) sind nur schwer in Verfahren zu heilen. Aähnlich ist die Rechtslage bei Verstößen gegen die Vorschriften des PflichtVG, wo mehrere Mahnungen bereits die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Es kann daher nur geraten werden, dies in besonderem Maße zu beachten.

Neues Verfahren gegen "mytaxi"

 

Was wir bereits berichtet haben, ist jetzt offiziell:

Taxi Deutschland, Frankfurt hat gegen die 50 % Rabattaktionen von "mytaxi" eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht. Als Termin zur mündlichen Verhandlung steht der 24.11.2015 fest, so dass die nächste Entscheidung kurz bevor steht. Auch dort wird also die rechtliche Zulässigkeit der Aktionen aus den möglichen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft.

Derweil mehren sich die "Aktionen" weiter und es wird munter weiter Werbung betrieben, nun mit Gutscheinen etc. Wenn man den Ausführungen der Rechtsvertreter von "mytaxi" im Rahmen des Stuttgarter Verfahrens Glauben schenken kann, steht dem Unternehmen ein dreistelliger Millionenbetrag zur Verfügung, um das "Vermittlungsgeschäft" zu erobern.

Die Finanzspritze des Mutterkonzerns erreicht also gigantische Ausmaße und ist jedenfalls geeignet, etablierte Unternehmen vom Markt zu verdrängen.

 

Mehr dazu hier:

 

http://biztravel.fvw.de/my-taxi-weiterer-rechtsstreit-droht/393/149462/4070

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/neuer-rechtsstreit-mytaxi-droht-aerger-wegen-rabatt-aktionen/12531384.html

 

Das "gallische Dorf"...

 

Ganz Gallien?...Nein, ein kleines Dorf erwehrt sich aller Angriffe!

Ausgerechnet Stuttgart...die Schwaben-Metropole, Heimat des Erfinders des Automobils, "Daimler-City", Porsche-Hauptsitz...ausgerechnet dort findet man die Werbung von "mytaxi" wettbewerbswidrig!!

Gezielte Behinderung, § 4 Nr.10 UWG...alles Begriffe, die nicht so ganz in die allmächtige Maschinerie von "mytaxi"= Intelligent Apps GmbH oder Moovel passen...so viel Geld, aber die von der TAZ beugen sich nicht!

Dabei gibt es Möglichkeiten, vom"Zaubertrank und der Unbesiegbarkeit der Zentrale" in Stuttgart zu profitieren! Im gemeinsamen Sinn, mit einem großen, gemeinsamen Ziel und einem insgesamt tollen Profit für alle! Profit ist dabei in einem übertragenen Sinne zu verstehen....aber das werden vielleicht gemeinsame Gespräche zeigen und aufweisen. Nun liegt es an den Playern der "new-economy" Farbe zu bekennen und Vorschläge zu unterbreiten, bevor das OLG entscheidet!

Sich zu bekämpfen ist eine Strategie, die vor allem und fast ausschließlich Schaden für den Hauptaktionär und Investor bringt...Vielleicht gibt es aber noch andere Wege, die auszuloten sind und eine Gewinn für alle Marktteilnehmer bieten!

 

Zur Berichterstattung gehts hier:

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.taxistreit-um-mytaxi-stuttgart-als-gallisches-dorf-fuer-daimler.77325c5b-d497-4223-bbf8-341ff55034f9.html

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/unlauterer-wettbewerb-kritik-an-rabatten-von-mytaxi/-/id=1622/did=16384994/nid=1622/fhjum4/

http://www.focus.de/regional/stuttgart/verkehr-streit-um-rabatte-von-taxi-app-geht-in-die-naechste-runde_id_5047952.html

 

Taxi-Auto-Zentrale ./. "mytaxi"- der Verfahrensablauf vor dem OLG Stuttgart

 

Die Berufungsverhandlung fand nun am 29.10.2015 am Sitz des Oberlandesgerichts Stuttgart unter Leitung von Senatspräsident Ruf statt.

 

Die mündliche Verhandlung dauerte bis ca.18:30 h an, woran bereits deutlich wird, dass die Angelegenheit aus allen rechtlichen Gesichtspunkten ausführlich erörtert wurde. Im Rahmen der rechtlichen Diskussion, hat hierbei das Oberlandesgericht deutlich gemacht, dass es insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass der Rechtstreit im Stadium der einstweiligen Verfügung sich befindet, es sich der Annahme einer mittelbaren Bindung, welche das Landgericht in 1. Instanz gesehen hat,  der Intelligent Apps GmbH an die Tarifpflicht des PBefG  nicht entsprechend anschließen wird.

 

Im Hinblick auf die erstinstanzliche Entscheidung und die zwischenzeitliche Durchführung von 3 weiteren „Rabattaktionen“, haben wir im Laufe des Berufungsverfahrens allerdings zusätzliche eine Hilfsargumentation aufgebaut, die sich daraus begründet, dass sowohl im Hinsicht auf die Dauer der durchgeführten Aktionen, als auch aufgrund der Höhe des gewährten Rabattes auch die Vorschrift des § 4 Nr.10 UWG durch die Rabattaktionen verletzt wird.

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat insoweit sowohl die rechtliche Zulässigkeit dieser Argumentationskette bejaht, als auch darauf hingewiesen, dass nach seiner Ansicht die wiederholten Aktionen und die Höhe der Rabattzusagen, eindeutig nach Auffassung des Senats eine wettbewerbsrechtlich relevante, rechtswidrige Werbung vorliegt.

 

Nach der Auffassung des OLG-Senates liegt insoweit eine gezielte Behinderung der Mitbewerber, also auch der TAZ Stuttgart und ihrer MItglieder vor, die die Intelligent Apps GmbH zu unterlassen hat. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es nach seiner Ansicht, jedenfalls bei einer mehr als 14 Tage andauernden Aktion zu 50% im Jahr eine deutliche Überschreitung der Toleranzgrenze sieht. Im Hinblick hierauf wurde insoweit ein entsprechender Hilfsantrag zur Vermeidung von Kostenrisiken gestellt.

 

Aller  Voraussicht nach wird demgemäß die einstweilige Verfügung, nicht wie von Intelligent Apps gewünscht, aufgehoben, sondern lediglich geringfügig modifiziert.

 

Generell bleiben jedoch damit, zumindest in Stuttgart, weitere Aktionen in diesem Ausmaß untersagt.

 

Deutlich muss auch darauf verwiesen werden, dass das Landgericht Hamburg im Rahmen des Verfügungsverfahrens des BZP, diesen Rechtsgrund nicht gesehen hat, wobei uns nicht bekannt ist, was dort im Einzelnen vorgetragen wurde.

 

Zwischenzeitlich ist bekannt, dass Taxi Deutschland Frankfurt wegen der Rabattaktion von My-Taxi bereits eine Hauptsacheklage erhoben hat. Termin zur mündlichen Verhandlung ist dort am 24.11.2015 und es bleibt abzuwarten, wie im Rahmen der Hauptsachklage durch das dortige Gericht die Angelegenheit juristisch beurteilt wird.

 

Eindeutig ist aber, dass Ende der „Rabattorgie“ , zumindest in diesem Ausmaß, absehbar ist. Es ist jedoch seltsam, dass obwohl Intelligent Apps GmbH im Rahmen der mündlichen Verhandlung eine Vergleichsbereitschaft gezeigt hat, im unmittelbaren Anschluss eine neue „Halloween Aktion“ gestartet hat. Offensichtlich hat man den Schuss aus Stuttgart noch nicht gehört und meint wohl mit aller Gewalt die „moovel-Millionen“ weiter unters Volk streuen zu können.

 

Jedenfalls werden wir gemeinsam mit der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart nun die Kräfte zu bündeln suchen, wozu wir bereits erste Gespräche anlässlich des  „Taxitreffs-Mallorca“ geführt haben.

 

Es bleibt jedenfalls in diesem Fall festzustellen, dass das „kleine gallische Dorf“ Taxizentrale Stuttgart, nicht wie viele der „Auguren“ in gewissen Internetforen voraus gesagt haben, weiter Widerstand leistet, in jedem Fall nicht als Verlierer vom Platz geht und der Intelligent Apps weiter die Stirn bietet.

 

Die Entscheidung des Gerichts wird in 2 Wochen verkündet, soweit es nicht doch noch zu einer Einigung kommt. Wir werden weiter berichten.

Presseberichtertstattung im Vorfeld der Berufungsverhandlung TAZ ./. Intelligent Apps

 

Im Vorfeld des heutigen Termins zur Berufungsverhandlung wird bereits berichtet. Hier mehr dazu:

http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article148156365/Streit-um-Rabatte-von-Taxi-App-geht-in-die-naechste-Runde.html

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/mytaxi-gegen-taxizentrale-olg-stuttgart-soll-taxistreit-schlichten/-/id=1622/did=16384994/nid=1622/fhjum4/

"Schlag auf Schlag!"

 

Morgen werden wir gemeinsam mit Herrn RA Albrecht die TAZ Stuttgart im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vertreten. Die Schriftsätze sind hin und her gewechselt, sie füllen zwischenzeitlich mehrere Ordner. Über den Verlauf des Verhandlungstermins und gegebenenfalls eine Entscheidung, werden wir am frühen Abend berichten, soweit diese absehbar ist.

 

Am Freitag wird dann unser Geschäftsführer auf dem Taxitreff in Mallorca über dieses Ereignis und im Rahmen der Vortargsveranstaltung referieren. Auch hierüber werden wir zeitnah berichten.

Tariferhöhung in München nun beschlossene Sache!

 

Zum 1. März nächsten Jahres werden die Taxitarife nun auch in München angehoben. Steigende Kosten durch den Mindestlohn führten zu einer 7 % Anhebung, immerhin einTeil der beantragten und als notwendig angesehenen eröhung von 12 %

Mehr dazu lesen hier:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.von-maerz-an-taxi-preise-in-muenchen-steigen-um-sieben-prozent.d3df2390-2813-48d4-9a36-47b2bda84fdb.html

Uber verstärkt die neue Mannschaft für Deutschland

 

Einen neuen Kommunikationschef präsentiert Uber in Deutschland. Ihm soll es offenbar gelingen, die Aussendarstellung des Unternehmens zu verbessern, so das Ziel aseines Engagemants.

Mehr dazu finden Sie in diesem lesenswerten Hinweis:

http://www.horizont.net/marketing/nachrichten/Uber-Taxi-Schreck-holt-sich-Kommunikationschef-von-Hering-Schuppener-136897

 

Neues vom Fiskaltaxameter

 

Ein Info-Tag der IHK München zu den aktuellen Entwicklungen zur Einführung des Fiskaltaxameters fand am 15.10.2015 dort statt. Wie bereits bekannt, ist das Insika Verfahren nicht mehr unumstritten. Dies hat zur Folge, dass nach wie vor viele Umsetzungsfragen offen sind.

Mehr zur Veranstaltung hier:

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/12065/Mit-dem-Fiskaltaxameter-auf-der-sicheren-Seite

Am 16.10.2015 waren wir in einem Rechtstreit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Albrecht tätig. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurden insbesondere die Anforderungen an eine nicht zu beanstandende Aufzeichnungsmethodik erörtert. Sobald uns die schriftliche Protokollausfertigung des Verwaltungsgerichts vorliegt, werden wir hierüber ausführlich berichten.

Sollten Ihre Einnahmeursprungsaufzeichnungen Probleme bereiten, stehen wir gerne zur Verfügung.

 Termin für Berufungsverhandlung TAZ Stuttgart ./. Intelligent Apps GmbH         ("Mytaxi")steht fest!

 

Das Oberlandesgericht hat die neue Terminladung für das Berufungsverfahren in der Sache Taxi-Auto- Zentrale Stuttgart gegen MyTaxi Herrn RA Albrecht in Kaiserslautern zugestellt. Der neue Termin wurde bestimmt auf

 

Donnerstag, den 29.10.2015, 16:15 h, Saal 2.10 im Gerichtsgebäude Archivstraße15, Stuttgart.

 

Zu dem Termin hat das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Die Verlegung des ursprünglich auf den 24.09.2015 angesetzten Termins wurde erforderlich, nachdem der Berichterstatter am 2. Zivilsenat des OLG Stuttgart erkrankt ist.

Über den Verlauf werden wie heir ausführlich berichten.

Neuer Uber-Deutschland Chef stellt sich vor!

 

Ein interessantes Interview mit dem neuen Deutschland Chef des Fahrdienstes Uber hat die "Berliner Morgenpost" geführt. Der neue Deutschland Chef des umstrittenen Vermittlungsdiesntes stellt sich darin vor und konkretisiert schon mal seine Anliegen. Rückkehrpflicht für Mietwagen abschaffen, keine Ortskundeprüfung mehr und Erleichterungen im Rahmen der Fachkundprüfung werden für erforderlich gehalten. Wenn es sonst nichts ist, dann geht es ja. Aber: diese Deregulierungen, die schon von anderer Stelle gefordert wurden, führen im Ergebnis dazu, dass die gängigen Unterscheidungen zwischen Mietwagen und Taxi aufgehoben werden und das Taxengewerbein seiner Existenz gefährdet wird.

 

Aber bilden Sie sich selbst eine Meinung, hier geht`s zum Artikel:

http://www.morgenpost.de/berlin/article205765045/Taxi-Dienst-Uber-ist-zurueck-in-Berlin.html

Terminverschiebung für Berufungsverhandlung im "MyTaxi" Verfahren vor dem OLG Stuttgart!

 

Der auf den 24.09.2015 vorgesehne Termin zur Berufungsverhandlung im Verfahren der Auto-Taxi-Zentrale Stuttgart e.G. gegen Intelligent Apps GmbH wird wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds kurzfristig verlegt. Dies teilte der Vorsitzende des zuständigen Senats des OLG Stuttgart heute telefonisch der Rechtsanwaltskanzlei Albrecht, Kaiserslautern mit. Sobald der neue Termin bestätigt ist, werden wir diesen mitteilen.

Derweil hat Intelligent Apps GmbH angekündigt, eine weitere Rabattaktion für die Dauer von zwei Wochen ab dem 21.09.2015 durchzuführen. Ausgenommen ist das Pflichtfahrgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart.

 

Neues aus Hamburg: Antrag auf einstweilige Verfügung des BZP vom Landgericht Hamburg abgewiesen!

 

Wir hatten bereits vor zwei Wochen darüber berichtet, dass das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des BZP vor dem Landgericht Hamburg gegen die 50% Rabattaktion scheitern wird. Heute wurde die Entscheidung verkündet und hat unsere Mitteilung bestätigt. Der BZP ist insoweit in erster Instanz unterlegen, wurde seitens einer Gerichtsprecherin verkündet. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

 

Hier mehr zum Thema:

http://www.n-tv.de/ticker/MyTaxi-darf-weiter-mit-50-Prozent-Rabatten-werben-article15937466.html

Neues von "Uber".....

 

Die internationalen Aktivitäten von Uber werden hier sehr gut beleuchtet und zusammengefasst. Der Artikel der Frankfurter Rundschau beleuchtet das Thema einmal mehr und gibt einen guten Überblick.

 

Mehr dazu hier:

http://www.fr-online.de/wirtschaft/uber--ein-arschloch--namens-taxi-,1472780,31745956.html

Die "Share Economy"....

 

Zwar ein etwas älterer Artikel des Spiegel, hat aber an Akutalität nichts eingebüßt und ist deshalb absolut lesenswert! Insbesondere das Fazit ist nach wie vor aktuell: Verantwortung wird nicht übernommen, jedenfalls nicht für das Tagesgeschäft und dieses Fazit stimmt immer noch!

Hier geht´s zum Artikel:

 

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/uber-airb-n-b-co-bewertungskapitalismus-statt-regulierung-a-1004558.html

 

Neuigkeiten zum Fiskaltaxameter

 

Interesssante Neuigkeiten zu der Einführung des Fiskaltaxameters kommen vom Bundesfinanzministerium. Offensichtlich ist zumindest die Einführung des Insikaverfahrens nicht unumstritten. Entscheidungen sollen hierzu im Rahmen einer Konferenz der Landesfinanzbehörden ab dem 28.09.2015 fallen, berichtet "Taxi Heute". Wir werden im Rahmen des Taxi-Treffs in Mallorca einen Vortrag zu diesem Thema vorbereiten und freuen uns bereits jetzt auf eine lebhafte Diskussion.

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/11994/Fiskaltaxameter-BMF-findet-INSIKA-problematisch

BZP unterliegt Intelligent Apps GmbH vor dem Landgericht Hamburg wegen Tarifbindung!
 

Gleich 2 einstweilige Verfügungen des BZP wurden heute vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Im Verfahren wegen der Wettbewerbswidrigkeit der ersten Rabattaktion, das sich auf die Unzulässigkeit der Werbemassnahme wegen der Täuschung der Verbraucher über die Verfügbarkeitdes Angebotes bezog, gab es erwartungsgemäß eine Zurückweisung des Widerspruchs der Intelligent App GmbH.

Das einstweilige Verfügungsverfahren bezüglich des Verstoßes gegen die Tarifpflicht wurde jedoch zugunsten von Intelligent Apss entschieden. Genaue Gründe des Urteils liegen noch nicht vor. Sobald diese bekannt sind, werden wir hier berichten.

 

 

TAZ gegen Intelligent Apps GmbH am 24.09.2015 in der Berufung

 

Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart ist im einstweiligen Verfügungsverfahren auf den 24.09.2015 terminiert. Die Replik zur Berufungsbegründung liegt nunmehr dem LG Stuttgart vor. Zuvor wird am 01.09.2015 vor dem Landgericht Hamburg über den Erlass einer einstweilgen Verfügung des BZP verhandelt. Es bleibt also spannend.

 

Hierzu unsere Kolumne aus dem aktuellen Heft der Taxi Times:

 

 

Ist Geben seliger als Nehmen?

 

Die Rabattaktionen der Intelligent Apps GmbH, auch bekannt als „mytaxi“ versuchen dies glauben zu machen! Im Zeitraum von 3 Monaten quasi ein ganzer Aktionsmonat zu 50 %. Das ist unlauter, verstößt gegen Marktverhaltensregeln und die guten Sitten, vor allem in einem Gewerbe, dass sich in der Krise und im Umbruch befindet. War das Thema in 2014 der Fahrdienst Uber, werden die Schlagzeilen nun von der Daimler-Tochter bestimmt. „Geiz ist geil“-eine Mentalität die den Weltkonzern Daimler allerdings nicht zum führenden Lieferanten der Taxibranche gemacht hat. Und wie soll man Preis- bzw. Tariferhöhungen in Zeiten von Mindestlohn rechtfertigen, wenn der angebliche Vermittlungs-Mitbewerber (und ein Teil der Taxiunternehmer und -Fahrer) vormachen, Taxifahren geht immer billiger?

Nein, das ist kein tragfähiges Geschäftsmodell, sondern Preisdumping, um Marktverdrängung zu betreiben. Und da bekanntlich niemand vom ständigen draufzahlen lebt, werden dann, wenn die Abhängigkeiten geschaffen sind, die Provisionen wieder erhöht. So muss dann irgendwann die „digitale Revolution“ bezahlt werden. In erster Linie von den Unternehmen, die sich weismachen lassen, besonders fortschrittlich zu sein und natürlich auch, von den Taxikunden. Zum hälftigen Fahrpreis oder hohen Provisionen kann niemand ein Taxi betreiben, kann niemand den Mindestlohn, ein auskömmliches Einkommen, seine Altersvorsorge oder immer das neueste Benz Modell bezahlen.

Aber genau das ist Sinn und Zweck der Vorschriften des PBefG, genau dies ist der  Wille des Gesetzgebers: Durch die §§ 39 Abs.3 und 51 Abs.2 PBefG soll den Unternehmen die Existenz gesichert werden. Nicht um ein angebliches Monopol zu stärken, sondern um der Aufgabe der Bedienung  der individuellen Verkehrsnachfrage im öffentlichen Interesse nachzukommen! Mit sicheren Fahrzeugen, geschultem Personal und zu vorhersehbaren und festgelegten Preisen, zu jeder Zeit und für Jedermann! Dass diese Aufgabe erfüllt wird, garantieren an das Gesetz gebundene Unternehmen und Vermittler.

Und genau das ist der Unterschied zum Geschäftsmodell „mytaxi“, dass seine Refinanzierung und den Profit aus Provisionen und sonstigen Gebühren zieht, um den Markt zu erobern und zu beherrschen. „Buchungszahlen wie an Sylvester“- so die Werbung für die Aktion gegenüber den Taxiunternehmen. Verdrängungswettbewerb auf Kosten derjenigen, die sich dem Imperium verweigern. Dabei weiß jeder, der „Neujahrskater“ folgt unausweichlich! Und nicht jeder Tag ist ein Feiertag!

Da ist es für die Branche sehr gut, dass die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart vorgegangen ist und bei Gericht Gehör gefunden hat. Der BZP ist gefolgt, mit noch offenem Ausgang. Wohlbemerkt nicht um Wettbewerb zu verhindern, sondern um eine Preisdumpingaktion in die Schranken zu weisen, die nur einen Gewinner, aber viele Verlierer kennt: Zentralen, Taxiunternehmer und vor allem die Taxikunden, die am Ende nur bedient werden, wenn es sich besonders lohnt.

 

 

"Focus"- Artikel zu den Auswirkungen des Mindestlohns

 

Einen lesenswerten Artikel zu den Auswirkungen des Mindestlohns haben wir bei "Focus-Online" gefunden, der sich mit den Problemen der Branche abseits der Großstädte befasst.

 

Hier dazu mehr:

http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen-kaempfen-ums-ueberleben-mindestlohn-die-taxi-branche-leidet-massiv-unter-den-hohen-kosten_id_4865462.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=201508161253

Programm für Vortragsveranstaltung der "TaxiTimes" veröffentlicht!

 

Die Vortragsveranstaltung auf dem "Taxitreff", welche seitens der Fachzeitschrift "TaxiTimes" veranstaltet wird, beschäftigt sich mit aktuellen Themen rund ums Taxi. Wir werden im Rahmen der Veranstaltung 2 Vorträge halten. Näheres erfahren Sie unter:

 

http://www.taxitreff.de/taxitreff-2015/exklusiv-seminar

Kurzfassung des Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des Bremer Taxigewerbes ausgewertet.

 

Zwischenzeitlich liegt uns das Gutachten zum Taxi-Gewerbe in Bremen vor: Ein Trend bestätigt sich danach. Die Zahl der sog. Semi-professionellen Unternehmer nimmt augenscheinlich stetig zu, d.h. immer mehr Betriebe arbeiten nach Angaben des führenden Gutachterbüros Linne + Krause, Hamburg, jenseits der betriebswirtschaftlichen Plausibilität. Den Anteil schätzt das Gutachterbüro auf 39 % Prozent, was bundesweit einer der Spitzenwerte ist. Gleichzeitig formuliert das Gutachten:

„In vielen Fällen ist von einer Verletzung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten auszugehen“.

Die Erkenntnisse des Gutachtens, insbesondere im Hinblick auf die aufgehobene Funktionsfähigkeit, lassen nichts Gutes erwarten: Zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit empfehlen die Gutachter eine Reduzierung von 100-150 Konzessionen und eine „grundlegende Marktbereinigung“.

Es ist schon erstaunlich, mit welcher „Leichtigkeit“ hier über die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen berichtet wird. Insbesondere ist nicht bekannt, dass in Bremen bereits eine entsprechende Anzahl von Verfahren der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft anhängig sind. Damit reiht sich die gutachterliche Aussage in eine Reihe vergleichbarer Untersuchungen ein, die aus gleichem Hause zu gleichen Ergebnissen kommen.

Wir halten diese Vorgehensweise für fragwürdig. In einer Vielzahl von Verfahren wurden unsererseits in Zweifel gezogene Jahresabschlüsse und fragwürdige Unzuverlässigkeitsurteile der Behörden entkräftet. Dabei ist verblüffend, dass die Vorschriften des PBefG oder der PBZugV nicht den Begriff der fehlenden Plausibilität verwenden, sondern den Konzessionsentzug an klare Formulierungen binden, die gerichtlich voll überprüfbar sind.

Derzeitige Behördenpraxis ist, im Rahmen des Antrags auf (Wieder-)Erteilung der Konzession, die Unterlagen durch Linne und Krause auswerten zu lassen und die von dort vorgegebene Handlungsempfehlung gegenüber Unternehmern durchzusetzen, mit dem Ziel die Konzession einzuziehen. Dieses Verhalten ist aus mehreren Gründen rechtlich zumindest fragwürdig.

Bei Bedarf beraten wir Sie gerne bundesweit!

Taxitreff Mallorca nun mit Programmdetails vorgestellt!

 

Der Taxitreff des Autohauses Much steht bald bevor. Nun werden Programmdetails zu den Vortragsveranstaltungen veröffentlicht. Wir werden an zwei Tagen im Rahmen der Veranstaltung referieren. Näheres dazu hier:

 

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/11939/Taxitreff-auf-Mallorca-waechst-und-gedeiht

http://www.taxitreff.de/taxitreff-2015

Die vorläufige "Erfolgsbilanz" der Rabattaktion in Berlin!

 

"mytaxi" hat Erfolge in Berlin...mehr dazu im beigefügten Link. Wenn das alles zutrifft, wir das aber gewaltig Geld kosten!

Hier zum Link:

http://www.bz-berlin.de/berlin/jedes-zweite-taxi-in-berlin-faehrt-fuer-mytaxi

Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes für die Stadt Mainz vorgestellt!

 

Auch im Bereich der Landeshauptstadt Mainz wurde nunmehr durch das Gutachterbüro Linne und Krause ein Gutachten vorgestellt. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Die Anzahl der Konzessionen soll nun um ca. 25% reeduziert werden. Wie üblich wird hierbei der Hebel in Plausibilitätsprüfungen gesehen, denn die Taxiunternehmer stehen ja bekanntlich unter dem Generalverdacht, steuerrechtlich relevante Sachverhalte zu verschleiern. Über die Befugnisse der Behörden wird unser Geschäftsführer anlässlich des "Taxitreffs" im Oktober referieren. Neuste Rechtsprechung hierzu liegt uns vor. Wir helfen Ihnen in entsprechenden Verfahren gerne und geben Ihnen für eine Pauschale auch eine Plausibilitätsanalyse Ihres Unternehmens, um Ihnen Sicherheit bei behördlichen Prüfungen zu geben. Sprechen Sie uns direkt an!

Hier zum Artikel in der "Mainzer Allgemeinen:

 

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/taxi-unternehmen-in-mainz-kritisieren-reduzierung-der-konzessionen_15872862.htm

Taxigutachten in Bremen vorgelegt!

 

Offensichtlich ist in Bremen durch das Gutachterbüro Linne & Krause, Hamburg ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes vorgestellt worden. Wie nicht anders zu erwarten, wird auch dort von einer Vielzahl von "unplausiblen" oder "semi-professionellen" Betrieben berichtet. In der Konsequenz sollen eine hohe Anzahl von Konzessionen abgebaut werden.Das Gutachten liegt noch nicht zugänglich vor. Wir werden es jedoch, nach Erhalt analysieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Hier zur Meldung:

http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/taxigutachten100.html<< Neues Textfeld >>

BZP reicht einstweilige Verfügung gegen neuerliche Rabattaktion ein!

 

Der BZP hat nach Presseberichten eine neue einstweilige Vefügung gegen die Rabattaktion von "mytaxi" beim LG Hamburg eingereicht. Die Entscheidung des Gerichts liegt noch nicht vor. Wir werden das beobachten. Mehr dazu hier:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-juristischer-Aerger-fuer-Daimler-Tochter-myTaxi-wegen-Rabatten-2743282.html

 

"mytaxi" startet neue Rabattaktion- aber nicht in Stuttgart!

 

Die neuesten Nachrichten sind eigentlich kaum zu glauben: "mytaxi" startet mit neuer

50 % Rabattaktion im Zeitraum vom 07.-21.07.2015! Angesichts der Tatsache, dass ein eindeutiger Verstoß seitens des Landgerichts Stuttgart festgestellt wurde und ein weiteres Verfahren in Hamburg seitens des BZP anhängig ist, ziemlich dreist!

 

Man könnte meinen: Eine Kriegserklärung, die deutlich macht, was die eigentliche Zielrichtung des Unternehmens ist. Marktanteile, um jeden Preis, Macht demonstrieren und System-verändernd einzugreifen. Ohne Rücksicht auf Verluste. Das ist allerdings angesichts der rechtlichen Situation mehr als fragwürdig. Auch unter dem Aspekt, dass man nun sogar den Unternehmern und Fahrern die Provision "schenkt". "Hüte dich vor den Danaern, wenn sie Geschenke bringen" kann man da nur warnen!

 

Oder glaubt denn tatsächlich irgendjemand in Deutschland, dass man dauerhaft und rentabel für 50 % des Taxitarifs die Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz erfüllen und ein Taxiunternehmen führen kann? Ein Merecedes-Benz Taxi kann man davon jedenfalls nicht finanzieren, ebensowenig wie den Mindestlohn.

 

Es bleibt dies genau zu beobachten. Wir und unsere Mandanten glauben das jedenfalls nicht und sind bereit.

 

Hier zur Meldung in der "Welt":

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/computer_nt/article143646663/MyTaxi-verschaerft-Streit-mit-Taxi-Zentralen.html

 

"mytaxi"-Urteil des LG Stuttgart vom 16.06.2015 online abrufbar!

 

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16.06.2015 im Verfahren zwischen der TAZ Stuttgart und Fa. Intelligent Apps GmbH ist online abrufbar.

Hier geht`s zum Link:

 

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19498

"mytaxi"-Rabattaktion geht in die zweite Runde!

 

Wie nicht anders erwartet hat die Daimler-Tochter Intelligent Apps GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart Berufung eingelegt. Obgleich noch keine Zustelllung an die von uns vertretene Klägerin, die TAZ-Stuttgart erfolgt ist, bestätigte ein Gerichtssprecher die Berufungseinlegung gestern. Es bleibt weiter Thema und wir werden weiter berichten.

Interessant in diesem Zusammenhang das Interview mit den "mytaxi-Vätern".

 

Hier zum Link:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/mytaxi-gruender-mewes-und-spickermann-die-taxifahrer-sind-nicht-unsere-gegner/11972510.html

Hinweis in eigener Sache!

Wegen uns nicht bekannten Problemen mit der Weiterleitung von E-Mails, welche bei der Nutzung des Kontaktformulars an uns versendet werden, bitten wir uns direkt unter unserer E-Mail Adresse anzuschreiben und das Formular nicht zu nutzen. Wir sind bemüht, das Problem abzustellen und bitten um Ihr Verständnis. Ihre Anfragen werden dann kurzfristig bearbeitet!

info@ulmer-taxi-experte.com

Uber Werbeoffensive auf Taxen!

 

Was eigentlich wie ein "Paradoxon" klingt, ist tatsächlich Wahrheit. Im Rahmen einer Werbeaktion auf konzessionierten Taxen wirbt "Uber" für seine Dienste. Die Kommentare aus der Branche sind entsprechend.

Hier dazu mehr:

 

http://www.welt.de/wirtschaft/article143005146/Uber-schaltet-Werbekampagne-beim-Erzfeind.html

Vorläufig keine weiteren Taxikonzessionen in Ludwigshafen!

 

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d. WStr. vom heutigen Tage werden in Ludwigshafen keine weiteren Genehmigungen erteilt. In einem dort anhängigen Verfahren wurden von uns in Zusammenarbeit mit der in Kooperation stehenden Rechtsanwaltskanzlei Detlev Albrecht, Kaiserslautern für zwei Unternehmer insgesamt 9 Taxikonzessionen beantragt.

Im Bereich der Stadt Ludwigshafen bestehen einer Taxidichte von 0,43 insgesamt derzeit 72 Konzessionen. Im Rahmen des Verfahrens hat die zuständige Verwaltungsbehörde einen Beobachtungszeitraum eingerichtet und entsprechende Daten gem. § 54 a PBefG bei den ansässigen Unternehmen erhoben und die Prognose einer Gefährdung der Fünktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes nach § 13 Abs.4 PBefG bei insgesamt 70 Konzessionen definiert.

Die im Rahmen des Verfahrens eingeholten Unternehmensdaten konnten eingesehen werden. Eine Auswertung ergab, dass hierbei ein Großteil der Daten in einer Größenordnung von ca. 40 %, jegliche betriebswirtschaftliche Plausibilität vermissen lies. So wurden beispielsweise im Rahmen der anonymisierten Datenerhebung offenbar, dass ein Mehrwagenunternehmer mit 24 Taxen beispielsweise einen Durchschnittskilometererlös von 0,40 € erzielte. Solche Art der Betriebsführung wird von renomierten Gutachterunternehmen jedenfalls als "semi-professionell" bezeichnet, was eine wirklich harmlose Umschreibung des Zustandes ist. Dieser Km-Erlös ist derart evident unglaubwürdig, dass es mehr als überraschend ist, wenn auf Basis dieser Daten eine Prognose zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes abgegeben wird.

Ob eine  solche Prognose einer obergerichtlichen Prüfung standhält, wird bezweifelt. Jedenfalls werden die Kläger das Rechtsmittel der Berufungszulassung nutzen, um dies zu überprüfen.

Dass eine Behörde solche Zahlen nicht zum Anlass nimmt, gegen die entsprechenden Betriebe vorzugehen, verstößt jedenfalls gegen die Aufsichtspflichten und dient sicher nicht der Sicherung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Gewerbes.

Wir werden die weitere Entwicklung begleiten. Hier zum Artikel:

 

http://www.rnf.de/urteil-keine-weiteren-taxi-konzessionen-in-ludwigshafen-77889/

Urteilsgründe des Landgerichts Stuttgart im Verfahren TAZ ./. Intelligent Apps GmbH liegen vor!

 

Das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart gegen die Fa. Intelligent Apps GmbH ("mytaxi") sind zwischenzeitlich eingegangen. Wie erwartet wurde die im Rahmen des Verfahrens dargelgte Rechtsansicht bestätigt, wonach die Vorschriften des PBefG, insbesondere die daraus folgende Tarifpflicht, auch durch den "Farthenvermittler" unter bestimmten Voraussetzungen Geltung beanspruchen und zu beachten sind.

Abzuwarten bleibt, ob seitens der Daimler-Benz Tochter Rechtsmittel eingelegt werden. Jedenfalls wird seitens unserer Partei damit gerechnet.

Gemenisam mit der mit uns kooperierenden Rechtsanwaltskanzlei Detlev Albrecht, Kaiserslautern sehen wir jedoch angesichts der nachvollziehbaren und sehr schlüssigen Begründung der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart der weiteren Entwicklung gelasssen entgegen.

Das Urteil nebst Gründen kann bei uns gegen Erstattung der Kopier- und Portoauslagen in Höhe von 12,00 € angefordert werden. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.

Presseberichterstattung zum "mytaxi"-Verfahren

 

Eine Zusammenfassung der Presseberichterstattung zum "mytaxi"-Verfahren vor dem Landgericht Stutgart finden Sie hier:

 

https://news.google.com/news/story?ncl=duq1dcz4QdD2tcMDCIuPixZz3bBsM&q=taxi+nachrichten&lr=German&hl=de&sa=X&ei=8PWEVYypDaqd7Ab16IDgCA&ved=0CEIQqgIwCQ

Pressemitteilung des BZP zum Stuttgarter Urteil

 

Im Zusammenhang mit dem Urteil des Urteils des Landgerichts Stuttgart hat der BZP eine Pressemitteilung heraus gegeben. Mehr dazu hier:

 

http://www.bzp.org/Content/INFORMATION/Pressemitteilungen/_Statement_Deutscher_Taxi-_und_Mietwagenverband_BZP_zum_Urteil_des_Stuttgarter_Landgerichts_vom_16_Juni_2015.php

 

Die Presseberichterstattung ist sehr umfangreich und differenziert. Entgegen einiger Mitteilungen ist es  nicht das Ziel der TAZ, den technischen Fortschritt aufzuhalten. Das Verfahren wurde geführt, um eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung, die eine Vielzahl von Unternehmen in der ganzen Bundesrepulik betrifft und zu deren Nachteil sich auswirkt, untersagen zu lassen.

Jedenfalls wurde diese Auffassung durch das Landgericht Stuttgart eindeutig bestätigt.

Soweit in der Presse von einem "Vergleichsangebot" an "mytaxi"die Rede war, so lief dieses darauf hiunaus, dass Intelligent Apps GmbH die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung bei Kostentragung anerkennt. Dies zur Klarstellung.

Im übrigen steht dem Unternehmen offen, die zulässigen Rechtsmittel einzulegen. Auf Seiten der Taxi-Auto-Zentrale wird diese Auseinandersetzung nicht gescheut. Die Unterstützung der Branche spricht jedenfalls dafür.

Im übrigen bleibt abzuwarten, wie sich die vom BZP eingeleiteten Verfahren entwickeln. Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.

Landgericht Stuttgart bestätigt einstweilige Verfügung der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G!

 

Im Rahmen der heutigen Urteilsverkündung hat die zuständigen Kammer für Handelssachen am Landgericht Stuttgart die erlassene einstweilige Verfügung der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart wegen der Rabattaktion "myTaxi" bestätigt. Die zuständige Kammer hat damit den Widerspruch der Fa. Intelligent Apps GmbH kostenpflichtig zurückgewiesen, was aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 01.06.2015 sich bereits abgezeichnet hat.

Damit dürfte weiteren Aktionen insoweit zunächst einmal ein Riegel vorgeschoben sein. Der Vorstand der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart zeigte sich zufrieden in einer ersten Stellungnahme mit der landgerichtlichen Entscheidung. " Wir stellen uns als eine der traditionsreichsten Taxizentralen dem Wettbewerb, soweit dieser nicht die Grenzen überschreitet und wie hier,sich ein Wettbewerber mit unlauteren Mitteln Vorteile verschafft", stellte Murat Arslan klar. "Wir haben uns aufgrund einer fundierten rechtlichen Untersuchung durch unsere Berater und Herrn RA Albrecht zu diesem Schritt entschlossen und waren überzeugt, dass das Landgericht uns folgen wird, auch wenn wir die Ersten waren, die diesen Schritt gewagt haben".

Das Landgericht stellt in seiner Entscheidung damit klar, dass die Vorschriften des PBefG unter dem wettbewerbsrechtlichen Aspekt der Verletzung von Marktverhaltensregeln nach § 4 Nr.11 UWG jedenfalls in diesem Fall anzuwenden sind.

Ob das hiergegen zulässige Rechtsmittel der Berufung von der Fa. Intelligent Apps GmbH eingelegt wird, ist noch nicht bekannt. Allerdings rechnnen wir damit und sind überzeugt, dass die Auffassung des Landgerichts Stuttgart sicherlich auch einer Prüfung standhält.

Entscheidungsverkündung Landgericht Stuttgart 16.06.2015, 10:00 h!!

 

Morgen um 10:00h wird das Landgericht die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart und "myTaxi" Intelligent Apps GmbH verkünden. Wir werden umittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung das Ergebnis hier mitteilen.

Taxi-EU App mit neuen Bezahlfunktionen

 

Neuigkeiten von Taxi-Deutschland mit sicherer Zahlungsmethode. Die Taxi-App wird um eine Zahlungsfunktion ergänzt und das Angebot startet in mehreren Großstädten. Mehr dazu hier:

 

http://www.inside-handy.de/news/35829-taxifahrt-mit-kreditkarte-oder-paypal-bezahlen-taxi-deutschland-app-erhaelt-update

Mündliche Verhandlung, Landgericht Stuttgart-Gericht hält voraussichtlich an einstweiliger  Verfügung fest!

 

Mit Spannung wurde die mündliche Verhandlung heute Mittag vor dem Landgericht Stuttgart erwartet und sie führt aller Voraussicht nach zum erwarteten Ergebnis:

Die einstweilige Verfügung bleibt aufrechterhalten, in vollem Umfang und die Rabattaktion von „mytaxi“ ist rechtswidrig!

Das Gericht bestätigt damit die seitens der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G vorgetragenen Rechtsauffassung, in der Gewährung des 50 % Rabattes läge ein Verstoß gegen die Tarifpflicht des PBefG begründet vor. Das Gericht hat den Vertretern von „mytaxi“ empfohlen, den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zurückzunehmen, was von dort jedoch abgelehnt wurde, so dass nunmehr ein entsprechendes Urteil durch die zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart für den 15.06.2015 angekündigt ist.

Murat Arslan, Vorstandsmitglied der TAZ, war ebenso wie sein Vorstandskollege Sandalya, völlig zufrieden mit den Ausführungen des Gerichts: „ Wir haben heute für das Gewerbe viel erreicht und danken dem Gericht für eine sachliche und rechtlich eindeutige Stellungnahme. Wir werden uns jedem Wettbewerber stellen, soweit dieser sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegt. Wir werden aber konsequent unseren Weg weitergehen und gegen Jeden vorgehen, der in sich unlauterer Art und Weise  Wettbewerbsvorteile  auf Kosten unserer Mitglieder verschaffen will“, so Murat Arslan in einer ersten Stellungnahme.

Sobald die Entscheidung vorliegt werden wir hier weiter berichten.

Taxi- Auto-Zentrale Stuttgart e.G. gegen My Taxi - Verhandlungstermin am 01.06.2015, 14:00h!

 

Mit Spannung wird der Termin am kommenden Montag, dem 01.06.2015, 14:00 h vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart erwartet. Die mündliche Verhandlung findet im Sitzungsaal 159 im 1. OG statt. Die Schriftsätze sind gewechselt, so dass es nun in Händen des Gerichts liegt.

Wie mitgeteilt hat die Intelligent Apps auch gegen die Verfügung des Landgerichts Hamburg Widerspruch eingelegt.

Über den Verlauf des Termins werden wir hier ausführlich im Anschluß berichten.

 

Monopolkommission erneuert Empfehlungen für das Taxigewerbe

 

Die Monopolkommision ist erneut in Sachen Verbraucherschutz unterwegs und will  "billiges " Taxifahren durchsetzen. In Zeiten der Einführung des Mindestlohns, der zunehmenden Anzahl derer die sich von der Betriebspflicht befreien lassen, sind Zweifel erlaubt, ob die Vorschläge sachgerecht sind. Jedenfalls sind Sie ein gefundenes Fressen für Uber & Co., die sich durch Deregulierungsbemühungen einen breiten Zugriff auf den offenbar überregulierten Taximarkt zu verschaffen suchen. Allerdings sind die "Monopolkommunisten", Entschuldigung, Monopolkommisionisten damit schon in der Vergangenheit nicht weitergekommen. Die Forderungen sind schlichtweg nicht zu Ende gedacht.

 

Hier finden Sie mehr:

http://www.wirtschaft.com/taxifahrten-sollen-guenstiger-werden/

"MyTaxi" - die Zweite!

 

Nach der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G. ist jetzt die 2.einstweilige Verfügung bei der Intelligent Apps GmbH ("MyTaxi") eingeschlagen.

 

Der Taxiverband Deutschland BZP hat gestern einen entsprechenden Antrag beim Landgericht Hamburg eingereicht und eine einstweilige Verfügung heute erhalten und zugestellt, berichtet Focus-Online soeben. Hier wie dort ist Gegenstand die "Rabattaktion, die am 17.05.2015 ausgelaufen ist. In beiden Fällen wird die mündliche Verhandlung mit Spannung erwartet. Es zeigt sich, dass das Vorgehen der TAZ in Stuttgart vorausschauend war und eine Prüfung dieser für das Gewerbe sehr fragwürdigen und schädigenden Aktion von Nöten ist.

 

Mehr dazu hier bei Focus-Online:

http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/unternehmen-taxi-und-mietwagenverband-geht-weiter-gerichtlich-gegen-daimler-tochter-vor_id_4698853.html

Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart gegen Intelligent Apps GmbH am 01.06.2015 vor dem Landgericht Stuttgart!

 

Wie nicht anders erwartet hat die Intelligent Apps GmbH gegen die einstweilige Verfügung vom 13.05.2015 der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart Widerspruch eingelegt. Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung wurde durch das Gericht nicht entsprochen. Vielmehr hat die zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart Termin zur mündlichen Verhandlung auf den

 

01.06.2015, 14:00h

 

anberaumt.

 

Derzeit wird die Replik zur Widerspruchsbegründung erstellt. Die positive Resonanz gegenüber dem Vorgehen der TAZ Stuttgart zeigt, dass das Gewerbe auf einen solchen Schritt gewartet hat und unbedingt eine rechtliche Klärung des Vorgehens notwendig ist. Die Kritik gegenüber der Vorgehensweise von "MyTaxi" wird immer deutlicher geäußert.

 

Mehr dazu auch bei den Stuttgarter Nachrichten

 

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.daimler-tochter-my-taxi-streit-um-taxirabatte-geht-vor-gericht.69391bc0-acc8-4a99-9b19-1959bd850ed7.html

Bundesweite Berichterstattung zu Vorgehen der Taxi-Auto-Zentrale e.G.

 

Die vor dem  Landgericht Stuttgart erwirkte einstweilige Verfügung hat in der Presse ein bundesweites Echo erhalten. "MyTaxi" hat überdies sofort reagiert und bereits in der Nacht zum Donnerstag seine Rabattaktion in Stuttgart eingestellt, was durch einen ausdrücklichen Hinweis in den Teinahmebedingungen zur Rabattaktion klargestellt wurde.

Wir rechnen mit dem Widerspruch der Intelligent App GmbH und werden weiter berichten.

Einen Überblick über die Berichterstattung finden Sie hier:

 

https://news.google.com/news/story?ncl=d3KA5P2GYy45PCM6BWESkdWS3lg8M&q=taxi+nachrichten&lr=German&hl=de&sa=X&ei=6MpWVcqUHqa07Qaw9oE4&ved=0CCsQqgIwAA

Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G. erwirkt einstweilige Verfügung gegen "MyTaxi"!

 

Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart hat heute die örtliche Niederlassung von "MyTaxi"erreicht. Gegen 15:00 h wurde diese durch die zuständige Obergerichtsvollziherin zugestellt. Diese wurde gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Albrecht, Kaiserslautern  ausgearbeitet, am Montag bei Gericht eingereicht und sofort erlassen.

 

"MyTaxi" hat sofort reagiert und die Teilnahmebedingeungen für die Rabattaktion geändert. Hierbei wurde das Pflichtfahrgebiet Stuttgart, Leinfelden.Echterdingen, Filderstadt ausdrücklich von der Rabattgewährung ausgenommen.

 

Hier erhalten Sie die gemeinsame Presserklärung:

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G., Rechtsanwalt Detlev Albrecht und Ulmer Consulting UG, Kaiserslautern

 

 

Schluss mit Lustig!!!

Rabattaktion für „MyTaxi“ rechtswidrig! Taxi-Auto-Zentrale e.G. Stuttgart erwirkt einstweilige Verfügung!

 

Rabattaktionen im Taxengewerbe…Uber & Co. lassen grüßen! Der neueste Werbegag von Intelligent Apps GmbH, besser bekannt als „MyTaxi“, weltweit 50 % des regulären Fahrpreises den Taxikunden zurück zu zahlen, geht nach hinten los. Die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G. hat Mut bewiesen und den Giganten angegriffen und mit kurzem Anlauf die erste Hürde genommen:

Das Landgericht Stuttgart hat eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der  die Rabattaktion im Pflichtfahrgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart durch „ MyTaxi“ eindeutig rechtswidrig und daher zu untersagen ist.

 

Als erste Taxi-Zentrale in Deutschland hat daher die Taxi-Auto-Zentrale  Einkaufsgenossenschaft des Stuttgarter Taxigewerbes e.G., einen Unterlassungstitel erwirkt, der es „MyTaxi“ untersagt, den hälftigen Fahrpreis an Kunden zurückzuerstatten. Während der Berufsverband die Rechtslage noch prüfen lässt, wurde hier bereits gemeinsam mit der von uns gewählten Beratung ein Unterlassungstitel erreicht, der heute am 13.05.2015 durch den zuständigen Gerichtsvollzieher in der Stuttgarter Niederlassung zugestellt wurde. Darin ist eindeutig ausgesprochen, dass diese Geschäftspraxis wettbewerbswidrig ist und gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Dort ist eindeutig festgelegt, dass die festgesetzten Taxitarife nicht über- oder unterschritten werden dürfen.

Damit sind ab sofort diese Aktionen zu unterlassen und einzustellen. Die Benachteiligung unserer Stuttgarter Taxiunternehmen durch die rechtswidrige Vorgehensweise von „MyTaxi hat damit ein Ende und es herrschen wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen. Dies war unser Ziel und wurde durch das Gericht ausdrücklich anerkannt und entschieden.

 

„Wir sind bereit uns jedem Wettbewerber zu stellen, jedoch nur unter gleichen und fairen Wettbewerbsbedingungen. Dies war mit der breit angelegten Aktion der „MyTaxi“-App jedoch von Anfang an nicht gewährleistet. In ohnehin schwierigen Zeiten für das Taxigewerbe sind solche unlauteren Vorgehensweisen nicht tolerabel“, so Murat Arslan, Vorstand der Taxi-Auto-Zentrale, die nun auch den zweiten Mal einen international agierenden Wettbewerber in seine Schranken verwiesen hat.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, aber die Taxikollegen die sich nicht dem Hamburger Unternehmen angeschlossen haben, können nun auf geordnete Wettbewerbsverhältnisse hoffen.

 

„Der Mut für das Gewerbe einzutreten und die durch das Landgericht bestätigte Rechtsauffassung unserer rechtlichen Berater haben uns und den uns angeschlossenen Unternehmen Rechtssicherheit gebracht! Darauf bauen wir auch künftig“, so der Vorstand der Taxi-Auto-Zentrale weiter.

 

 

Stuttgart, Kaiserslautern, 13.05.2015, 14:43h

BZP reagiert weiter auf "MyTaxi Rabattaktion...

 

In eindeutiger Weise hat der BZP im Rahmen seiner Frühjahrstagung auf die Rabattkation von "MyTaxi" reagiert.

Mehr von der Taxi Times Deutschland hier:

http://www.taxi-times.com/mytaxi-rabattaktion-taxiverband-erhoeht-den-druck-auf-mercedes/

Weiter lässt der BZP nach eigenen Angaben die "nach eigenen Aussagen von MyTaxi rechtliche Zulässigkeit" prüfen, die der Verband als zweifelhaft ansieht.

BZP spricht Warnung gegen "MyTaxi" Aktionen aus!

 

Eine sehr bemerkenswerte Kommentierung gegenüber den überall anlaufenden Werbeaktionen von "MyTaxi" kommt von Seiten des BZP. Und Recht hat der BZP mit dieser Meinung auch noch, denn kurzfristige Rabattaktionen sind Strohfeuer, die kontraproduktiv sind.

Mehr dazu in der "Taxi Times"

http://www.taxi-times.com/bzp-warnt-vor-mytaxi/

Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart weist Uber in die Schranken!

 

Uber-Pop wird in Stuttgart nicht an den Start gehen. Dies ist das Resultat der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart. Nachdem die Verantwortlichen bereits bei Zeiten gegen den Fahrdienst eingeschritten sind, hat dieser heute nach entsprechenden Hinweisen des Landgerichts  im Vergleichswege auf das Anbiten des Dienstes verzichtet.

Ein großer Erfolg für die Leitung der Taxi-Auto-Zentrale, die damit Farbe bekannt hat und im Interesse Ihrer Mitglieder deren Interessen erfolgreich durchgesetzt hat.

Mehr dazu hier:

 

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/stuttgart/einigung-vor-landgericht-stuttgart-taxi-zentrale-bremst-uberpop-aus/-/id=1592/did=15458812/nid=1592/1olrx72/

Uber-Urteil des Landgerichts Frankfurt jetzt vollstreckbar!

 

Taxi Deutschland hat die Sicherheit bei dem zuständigen Gericht hinterlegt. Damit kann nun das Urteil des LG Frankfurt vollstreckt werden und Uber muss sich sehr gut überlegen, ob die Devise "einfach weiter wie bisher" noch erfolgversprechend ist.

 

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-04/33481269-urteil-gegen-uber-nun-vollstreckbar-taxi-deutschland-hat-sicherheitsleistung-in-hoehe-von-400-000-eur-hinterlegt-007.htm

"Taxi-Monopol muss fallen"....

 

Eine weitere Pressemeldung befasst sich mit der Diskussion rund um das "Uber-Pop"-Verbot. Wie "Wallstreet-online"Times berichtet, setzt sich der frühere Leiter der Monopolkommission für eine Deregulierung des Taxi-Marktes in Deutschland öffentlich ein.

 

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7529105-haucap-fordert-ende-des-taxi-monopols

 

Es drängt sich bei dieser Meinungsäußerung grundsätzlich die Frage auf, von welchem "Taxi-Monopol" hier überhaupt gesprochen wird. Den Taxiunternehmen in diesem Land monopolistische Strukturen zu unterstellen, geht nach unserer Meinung völlig an der Sache vorbei. Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, die einen "Schutz des Taxiunternehmens" in geringem Umfang beabsichtigen, steht eine Mass von Vorschriften gegenüber, die den Beruf stark regulieren und sowohl in die Berufswahl-, als auch Berufsausübungsfreiheit eingreifen.

 

Es ist sicherlich nicht zielführend, die Marktbedingungen und Regularien zu opfern, um ein Start-Up Unternehmen zu begünstigen und diesem den Markteintritt zu erleichtern!

 

Das hat mit Deregulierung nichts zu tun.

 

Uber Beschwerde bei der EU-Kommission

 

Die Uber-Beschwerde bei der EU Kommission führt dazu, dass die EU-Kommission den Taxi-Markt in Deutschland unter die Lupe nimmt.

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-schaut-sich-nach-Uber-Beschwerde-deutschen-Taxi-Markt-an-2598413.html

 

Eine Nachricht, die für das Gewerbe-trotz Urteil des Landgerichts Frankfurt-keinesfalls Anlass zu großer Freude ist. Der "Taxi-Markt" Deutschland steht unter der Gesetzesnorm des § 13 Abs.4 PBefG, die einerseits eine Gutachterbranche nährt und andererseits zurückzuführen ist auf das Jahr 1960 und die damalige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit dieser objektiven Berufszulassungsschranke.

 

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4146.php

 

Die Lektüre des Urteils ist sehr aufschlussreich und wir dürfen gespannt sein, wie die EU-Kommission sich nun verhält. Die Diskussion geht also nach dem "Uber-Verbot" erst richtig los!

 

 

 

Uber gibt so schnell nicht auf....

 

Eine Niederlage vor dem Landgericht Frankurt hindert Uber nicht, die Expansionspläne zu ändern. Nun will man sich offensichtlich dem gültigen Personenbeförderungsrecht unterwerfen und zumindest vordergründig "legal" die Expansion in Deutschland weiterverfolgen.

Es bleibt spannend, in welcher Form dies geschieht und vor allem, in welcher Art und Weise die angebliche Legalisierung vorangetrieben wird.

Mehr dazu hier:

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-taxi-ersatzdienst-bezahlt-personenbefoerderungsschein-a-1026084.html

 

 

Süddeutsche Zeitung zum Uber-Verbot

 

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/uber-verboten-wer-taxi-spielt-muss-taxi-sein-1.2398887

Uber-Verbot in Deutschland zeichnet sich ab!

 

Im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Frankfurt hat das Gericht angekündigt, das Fahrangebot von Uber zu untersa

en. Grund sind die eindeutigen und offenkundigen Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz und die dortige Regelungen u.a. § 49 PBefG als Marktverhaltensregel, die auch dem Schutz des Taxengewerbes dient.

Selbstverständlich wurde die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil, das in wenigen Wochen vorliegt, bereits angekündigt.

Sobald das Urteil veröffentlicht ist, werden wir berichten.

Hier zum Link:

 

http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/gerichtsurteil-in-frankfurt-gericht-verbietet-uberpop-in-deutschland_id_4554368.html

Uber Verfahren vor dem LG Frankfurt!

 

Am Landgericht Frankfurt steht das "Uber-Verfahren" zur Verhandlung in der Hauptsache an.

Zur Pressemeldung geht`s hier:

 

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_54761081

 

Wir werden den Fortgang mitverfolgen und berichten.

Neues aus den USA

 

Diese Meldung gibt Hoffnung und Argumentationsansätze auch für die Diskussionen in Deutschland....Uber-Fahrer als Arbeitnehmer, in der Bundesrepublik ist dies als Scheinselbstständigkeit zu qualifizieren. Unabhängig von allen Argumenten aus dem PBefG ein Ansatz in der Diskussion!

 

Mehr darüber unter

https://definance.yahoo.com/nachrichten/us-richter-sieht-uber-fahrer-085302477.html

Uber wehrt sich!

 

Offensichtlich waren die Meldungen über die Einstellung der Uber Aktivitäten etwas verfrüht. So einfach wird das Unternehmen wohl nicht seine ehrgeizigen und durch ernorme Finanzmittel gestützten Expansionspläne einstellen. Nun kommt die EU zum Zug.

Mehr hierzu unter

http://www.welt.de/wirtschaft/article138345574/Uber-legt-Beschwerde-gegen-Deutschland-ein.html

Taxisituation München: Gutachter stellt vorab Ergebnisse vor!

 

Interessantes liest man aus München, wo derzeit seitens des renommierten Gutachterunternehmens Linne +Krause, Hamburg ein Gutachten zur Funktionsfähigkeit nach § 13 Abs. 4 PBefG erstellt wird. Demnach arbeitet ein Großteil der Unternehmen betriebswirtschaftlich unplausibel.

 

Mehr dazu hier:

 

www.tz.de/muenchen/stadt/studie-muenchen-viele-taxis-4759151.html

 

Die Fertigstellung des Gutachtens wird noch einige Zeit fordern. Interessant wird sein, wie seitens der Stadt München hierauf reagiert wird.

Wir werden dies weiterverfolgen und berichten.

Neues Urteil gegen Uber

 

Eine neue Entscheidung gegen den Fahrtenvermittlungsdiesnt hat das Landgericht Berlin veröffentlicht.

 

Mehr dazu hier:

 

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/computer_nt/article137355669/Taxi-Deutschland-begruesst-Berliner-Urteil-gegen-Uber.html

Die Finanzausstattung von Uber

 

Geld ist Macht! Uber scheint diese uralte Weißheit offensiv zu nutzen, um seine Expansionspläne mit allen Mittel durchzusetzen. Mehr dazu ergibt sich aus dem nachfolgenden Link:

 

http://www.haz.de/Nachrichten/Medien/Netzwelt/Taxi-App-Uber-ruestet-sich-fuer-globale-Expansion

 

Globale Expansion als Unternehmensvision, nicht unbedingt ein neues Konzept. Aber Gleichmacherei als Geschäftskonzept, das Taxengewerbe muss sich zusammenschliessen und seine Ziele ordentlich definieren und formulieren.

Uber will in Europa "50.000 neue Jobs" schaffen...

 

Eine Meldung, die doch mehr als nachdenklich macht. Da wäre zumindest mal für den Bereich dieses Landes zu klären, was mit dem Begriff "Job" tatsächlich gemeint ist. Sind damit sozial- und rentenversicherungspflichtige Arbeitsplätze gemeint oder ist dies der "Job-Typus" des Gelegenheitsselbstständigen mit Navigationssystem und eigenem Auto?

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, ist eine Bewertung der Aussage insgesamt möglich. Offensichtlich ist aber die Strategie: Nachrichten positiv um jeden Preis zu verkaufen!

Es wird dann schon genügend Unwissende geben, die den Plan unterstützen. Hier geht´s zur Meldung...

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-chef-kalanick-verspricht-auf-dld-konferenz-50-000-neue-jobs-a-1013627.html

 

Das immer aktuelle Problem....

 

Die wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche von Taxiunternehmen gegenüber Meitwagenunternehmen, sind immer wieder Gegensatnd gerichtlicher Auseinandersetzungen vor den deutschen Gerichten. Beispiel hier das Vorgehen in Offenburg gegen eine Mini-Car Zentrale mittels Testfahrten.

 

http://www.bo.de/lokales/offenburg/taxi-betriebe-klagen-mit-erfolg-gegen-minicars

 

Gemeinsam mit der mit uns in Koopration stehenden Rechtsanwaltskanzlei Albrecht verfolgen wir derzeit Wettbewerbsverstöße im Auftrag von Taxiunternehmern in der Stadt Worms. Über den Ausgang der derzeit anhängigen Verfahren, werden wir hier berichten. Verstöße gegen die Rückkehr- und Aufzeichnungspflicht am Betriebssitz sind offensichtlich an der Tagesordnung und werden häufiger, da die Verwaltungsbehörden offensichtlich geneigt sind, eine Unzahl von Mietwagenunternehmern zuzulassen. Denn daurch kann man einerseits Verkehrsbedürfnisse befriedigen, ohne sich auf der anderen Seite mit dem "lästigen Problem"der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG herumzuschlagen.

Sprechen Sie uns an, wir sind bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne behilflich.

CDU  Vorschlag zu Uber

 

Sicherlich der falsche Weg, wenn man die "Hamburger Erklärung" der CDU sieht...die Unterschiede zwischen dem klassischen Taxigewerbe und Uber können nicht durch das Abschaffen einer Ortskundeprüfung nivelliert werden. Aber lesen Sie selbst, welche Änderungen da von dieser Seite zur Frage der "Deregulierung" kommen....

 

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/uber-fahrdienst-cdu-will-taxi-ersatzdienst-aus-grauzone-holen-a-1012021.html

Neues aus Deutschlands größtem Taximarkt

 

Tariferhöhung als Notwehr....in Berlin wurde nun eine Tariferhöhung gefordert. Näheres finden sie hier:

http://www.morgenpost.de/berlin/article136125065/Berliner-Taxipreise-sollen-drastisch-steigen-aus-Notwehr.html

 

Uber - immer größer!

 

Uber sammelt weiter Geld ein und wird (leider) fündig. Investoren aus aller Welt investieren in eine App. Mehr dazu unter

 

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/fahrdienst-waechst-rasant-uber-wohl-bald-in-der-gleichen-liga-wie-google-und-co-,10808230,29329916.html

 

Verordnungen zu den Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG veröffentlicht!

 

Am 26.11.2014 wurden durch das Bundesministerium für Finanzen zwei Verordnungen veröffentlicht, die die Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem MiLoG betreffen.

 

Insbesondere von Bedeutung für das Taxengewerbe ist die MiLoAufzV, die "klare Bgrifflichkeiten" der Aufzeichnungspflichten enthalten soll und von der Tendenz her Erleichterungen mit sich bringen soll. Der beabsichtigten Klarheit steht der Text jedoch entgegen. Gerade im Taxengewerbe ist die gesetzgeberische Absicht, welche in den Formulierungen zum Ausdruck kommt, nicht gelungen. Es wird in aller Regel nicht genügen, wie vorgesehen die "Dauer der täglichen Arbeitszeit"pauschal festzuhalten, da die Voraussetzungen hierfür,  kaum für den abhängig Beschäftigten Taxifahrer gelten. Der angestellte Fahrer erfüllt die seinem Arbeitgeber obliegende Betriebspflicht wohl kaum eigenverantwortlich, sondern nach dessen Weisung. Gleiches gilt im Regelfall für die zeitliche Ausführung der geschuldeten Arbeitsleistung. Ausnahmen von § 17 MiLoG wird es da also kaum begründbar geben.

 

Die Vorschrift des § 17 MiLoG finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html

 

Die beiden Verordnungen unter http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl114s1824.pdf%27]__1418544358175

Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart geht gegen Uber vor!

 

Obgleich die Ankündigung von Uber in Stuttgart tätig zu werden bislang nicht umgesetzt wurde, geht die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G. gegen die beabsichtigte Aufnahme der Uber-Dienste in der Landeshauptstadt vor. Dies hat der Vorstand der Taxizentrale bekannt gegeben, nachdem Uber auf eine entsprechende Abmahnung hin, die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Ein guter Schritt, um das Taxigewerbe dort zu unterstützen und zu fördern. Insbesondere wird dies auch die Verwaltung in Ihrem Vorhaben stützen, die Uber Pop Dienste zu untersagen.

Mehr dazu hier:

 

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Taxi-Zentrale-in-Stuttgart-geht-vorsorglich-gegen-Uber-vor-4053037

 

Uber macht Vorschläge!

 

Der Fahrdienst Uber hat konkrete Vorschläge zur "Entschlackung" des Personenbeförderungsgesetzes gemacht. Insbesondere soll dadurch  ein 450 € Fahrer ermöglicht werden. Uber sieht auch kein Problem  mit den Finanzbehörden, da man bereit sei, die aufgrund der Abrechnungsmethode per Smartphone den Finanzbehörden zur Verfügung zuz stellen. Gleich wird auch Seitenhieb auf das Taxengewerbelaut, in welchem "Bargeldgeschäfte die Regel seien", so Uber.

Mit einem Mindestlohn ab dem 01.01.2015 von 8,50 € hat Uber in diesem Modell monatlich pro Fahrer 52 Std. Zeit sein Geschäftsmodell zu etablieren. Aber hierfür hat Uber einen praktischen Vorschlag, in dem nämlich durch eine Gesetzesänderung ein

"450 € Euro Unternehmer"eingeführt wird, der selbstverständlich vom Mindestlohn ausgenommen wird. Dann kann der Uber Fahrer fahren bis er umfällt.

Alles in allem ein weiterer Vorstoß, der den politisch Verantwortlichen suggerieren soll, dass dringend Handlungsbedarf zur Deregulierung besteht.

 

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/uber-macht-reformvorschlaege-fuer-das-taxi-recht-13280659.html

Die Expansionspläne von Uber sind lange nicht beendet

 

Wer dachte, dass nach der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt und dem nun stattfindenden Hauptsacheverfahren etwas Ruhe einkehrt, sieht sich getäuscht. Uber versorgt sich weiter mit Kapital, um seine Expansionspläne mit allen Mitteln durchzusetzen. Dies dürfte vor allem zum Einsatz kommen, um weiter die Lobbyarbeit zu unterstützen, um zu einer Deregulierung des Taximarktes zu kommen, welche Uber dann die Plattform bietet, sich Marktanteile zu sichern. Bitte lesen Sie:

 

<<http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-will-bis-zu-zwei-milliarden-dollar-einsammeln-a-1001955.html

Hintergrund informationen zum Thema Deregulierung

 

Eine treffende Analyse der derzeitigen Diskussion und des Gewerbes gibt die "Wirtschaftswoche" ab. Mit dem Aufmacher "Unwürdiges Geschacher" wird ziemlich treffend auf die Problemkreise einer gesamten Branche hingewiesen.

 

http://www.123starcab.net/Download/DeRe-Unw%C3%BCrdiges%20Geschacher%20Die%20Abgr%C3%BCnde%20des%20Taxi-Gewerbes.pdf

Bundesverkehrsminister für Verzicht auf Regulierung

 

Bundesverkehrsminister Ramsauer spricht sich für Verzicht auf Regulierung im Taxigewerbe aus. Die Diskussion um die Zulässigkeit neuer Angebote wie z. B. Uber findet damit einen neuen Höhepunkt und dies nahezu unbemerkt. Dabei überrascht vor allem, in welcher kurzen Zeitachse versucht wird, die jahrzehntelange Praxis und die an sich bewährten Regelungen des PBefG außer Kraft zu setzen. Dabei machtsich offensichtlich niemand klar, welche gravierenden Folgen für einen Gewerbezweig entstehen, in dem immerhin 200.000 Beschäftigte tätig sind.

 

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-10/31682050-ramsauer-fordert-im-streit-um-uber-verzicht-auf-taxi-regulierung-016.htm

 

Uber als Mitfahrzentrale? Neuigkeiten aus der neuen Welt....

 

Uber will künftig nur noch Mitfahrzentrale sein und senkt die Preise für Uber-App. 35 ct pro Kilometer - ein Kampfpreis und Strategiewandel! Das passt doch prima, dass der Dienst seine Preise senkt, während das taxigewerbe auf breiter Front Tariferhöhngen fordert. Hoffentlich wird dieses durchsichtige Vorgehen auch so wahrgenommen!

Das darf allerdings bei den Reaktionen in der Vergangenheit nicht unbedingt erwartet werden...

Mehr hier...

http://newsburger.de/bericht-uber-will-strategie-in-deutschland-aendern-73354.html

Ad Hoc News des Bundeskartellamtes.....

 

Der Chef des Bundeskartellamtes hält mehr Wettbewerb, insbesondere durch Uber für positiv...es ist schon erstaunlich, wie schnell der Marsch durch die Instanzen funktioniert... Mehr dazu hier:

 

http://www.ad-hoc-news.de/kartellamtschef-uber-hat-taximarkt-in-bewegung-gebracht--/de/News/39306723

"Hüte Dich vor den Danaern, wenn sie Geschenke bringen....."(Aneis 2.48)

 

So oder so ahnlich, könnte man die Ankündigung von Uber bezeichnen, jetzt auch in das Vermittlungsgeschäft von Taxen über Apps einzusteigen. Mehr zu dem Thema in der Süddeutschen Zeitung. Offensichtlich versucht man den Angriff auf den deutschen Taximarkt nunmehr auf mehrere Säulen zu stellen.

 

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/app-fuer-taxifahrer-uber-greift-mytaxi-an-1.2152442

Mindestlohn wirft seine Schatten voraus!

 

Die F.A.Z. berichtet aktuell über die Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Taxen- und Mietwagengewerbe in Niedersachsen. Den Angaben zufolge sollen dort 5000 -7.000 Stellen im Gewerbe aufgrund von Kündigungen wegfallen. Kaum eine Gesetzesänderung der letzten Jahre hat derart gravierende Auswirkungen auf die Branche.

 

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/mindestlohn-taxiunternehmen-in-niedersachsen-kuendigen-fahrern-13168734.html

 

Wie Sie auf die neue gesetzlichen Rahmenbedingungen reagieren müssen, können Sie gerne mit uns besprechen. Wir werden individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen gemeinsam mit Ihnen  entwickeln!

Auswirkung des Mindestlohns auf die betriebliche Praxis

ePaper
Vortrag im Rahmen der IHK-Pfalz Veranstaltung vom 17.09.2014

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Einstweilige Verfügung aufgehoben! Uber kann weiter machen....

 

Überraschend heute die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Einstweilige Verfügung aufgehoben und die Parteien auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Ein langer und vor allem teurer Rechtstreit droht nun und das von Uber eingesammelte Kapital wird eingesetzt. 1,2 Milliarden US-Dollar, da sind die Prozesskosten in der Hauptsache ein Klacks! Dabei wird hier gegen geltendes Recht, mag es einem antiquiert vorkommen oder nicht , bewußt und vorsätzlich verstoßen. Seltsam, dass es da in der Bundesregierung bereits Deregulierungsbemühungen gibt und zwar ausgerechnet von Seiten der SPD, die die "heilige Kuh" Mindestlohn durchgesetzt hat. Bericht hier....

 

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/fahrdienst-taxi-konkurrent-uber-darf-vorerst-weitermachen/10706842.html

 

Verhandlungen über allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gescheitert!

 

Die Verhandlungen zwischen Verdi und dem BZP sind am ersten Verhandlungstag bereits gescheitert. Offen gestanden war es mehr als optimistisch, kurz vor Toreschluß eine solche Regelung in Kraft zu setzen. Damit zerschlägt sich die Hoffnung des Taxigewerbes, dass der Mindestlohn, welcher zum 01.01.2015 in Kraft tritt, noch durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag aufgeschoben werden kann.

Umso mehr ist es erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu erhalten. Sprechen Sie uns an!

 

http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-tarifvertrag-fuer-taxler--90715880.html

Erste Uber Fahrer direkt abgemahnt!

 

Erstmals wurden Fahrer der Uber Dienste erfolgreich abgemahnt. Vor dem Hintergrund der geltenden Vorschriften des PBefG eine völlig gerechtfertigte und zudem sinnvolle Maßnahme, da eindeutig eine wettbewerbswidrige Handlung vorliegt.

 

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-beschluss-2-06-o-318-14-uber-pop-taxi/

 

Wir bieten Ihnen unsere Hilfe bei der Ermittlung wettbewerbsrelvanten Verahltens an und verfolgen Verstöße über unseren Kooperationspartner.

Neues vom Taximarkt

 

Neuigkeiten über den Stand der Diskussion fasst die Wirtschaftswoche zusammen. Ein lesenswerter Artikel, der allerdings mehr als nachdenklich macht. Offensichtlich steht eine ganze Branche zur Debatte, denn der Ruf nach Deregulierung wird lauter.

 

http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/markt-in-aufruhr-die-zukunft-der-taxibranche/10657462.html

Uber ohne Ende - Tendenzen in der Berichterstattung

 

"Warum das Taximonopol fallen muss"- so titelt die aktuelle Wirtschaftswoche.."welches Monopol?"...wär die passende Gegenthese! Tatsache ist, dass es kein Taximonopol in Deutschland gibt, sondern der Gelegenheitsverkehr mit Taxen, wie ihn das PBefG beschreibt, ist Teil einer öffentlichen Aufgabe, nämlich derjenigen des ÖPNV. Zwar eher Waisenkind als Liebling, betrachtet man insbesondere die "Anstrengungen", welche seitens der Genehmigungsbehörden für diese Verkehrsart aufgewendet werden. Aber immerhin, Taxenverkehr ist Aufgabe der Daseinsvorsorge und die meisten Unternehmen begreifen,trotz aller widrigen Marktbedingungen, dies genau in diesem Sinne. Gute Nachricht ist in diesem Zusammenhang, dass das zuständige Ministerium daran nicht rütteln will, zumindest vorerst nicht. Allerdings bleiben solche Artikel auch nicht unbeobachtet, auch wenn sie zum Teil das Plädoyer für das Taxengewerbe enthalten. Hier geht`s zum Artikel und wir sind auf Kommentare gespannt, die Sie uns bitte per Mail zusenden....

 

http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/taxi-schreck-uber-warum-das-taxi-monopol-fallen-muss/10652730.html

LG Frankfurt untersagt Uber-Dienste

 

Die bundesweit geltende Untersagungsverfügung des Landgerichts Frankfurt vom 02.09.2014 hat zunächst einmal ein deutliches Zeichen gesetzt. Das in Deutschland geltende Personenbeförderungsgesetz ist auch auf dieses Angebot anwendbar und daher die Tätigkeit von Uberklar und eindeutig rechtswidrig. Zunächst ist dies eine gute Nachricht für alle Taxiunternehmen in der Republik, aber kein Grund durchzuatmen. Uber macht einfach weiter und kündigt an, alle möglichen Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung einzulegen, d.h. hergegen mittels eines Widerspruchs vorzugehen und notfalls eine Sicherheitsleistung zu erbringen, die den vorläufigen Stopp aussetzt.

 

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/taxi-konkurrent-uber-macht-trotz-des-verbots-weiter-13131175.html

 

Hierbei ist besonders bedenklich, dass das Start-Up Uber über erhebliche Geldmittel verfügt, die seitens internationaler Investoren zur Verfügung gestellt wurden. Prozesskosten interessieren also nicht.

Ebenso bedenklich erscheint, dass zunehmend auch Verbraucherschutzorganisationen dem Unternehmen zur Seite springen und bar jeglicher Marktkenntnis oder Kenntnis der Hintergründe und Motivation des Personenbeförderungsgesetzes die Verbraucheerfreundlichkeit von Uber öffentlich darstellen.

Notwendig ist eine gemeinsame Strategie des Taxengewerbes, die klar und transparent darlegt, dass es hier nicht um die Bewahrung "überkommener Strukturen" geht, sondern dass das Taxengewerbe ein Träger des öffentlichen Personennahverkehrs ist und eine staatliche Aufgabe erfüllt.

ADAC testet Taxis

 

Der ADAC testet Taxis..die Ergebnisse hier...aber Test´s beim ADAC sind eine besondere Sache. Wir wollen das nicht weiter kommentieren, sondern stellen nur die Mitteilung ein...

 

http://www.n-tv.de/auto/Kaum-eine-Taxifahrt-ohne-Beanstandung-article13464751.html

 

 

 

 

Berliner Untersagungsverfügung gegen "Uber"

 

Die Senatsverwaltung Berlin hat die Aktivitäten des Fahrdienstes "Uber" in die Schranken verwiesen. Im wesentlichen wird dies mit dem notwendigen Schutz der Fahrgäste und des Taxengewerbes begründet. Ob gegen den angeordneteten Sofortvollzug bereits ein vorläufiger Rechtssschutzantrag gestellt ist, ist nicht bekannt.

 

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1408/nachricht5326.html

"Uber" will in Düsseldorf, Köln und Stuttgart durchstarten!

 

Der private Fahrdienst "Uber" plant die Ausweitung seiner Aktivitäten in den Städten Düsseldorf, Köln und Stuttgart den Betrieb aufnehmen. Insbesondere in Stuttgart ist dies mehr als "wunderlich", da im dort erstellten Gutachten zur Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes aus dem Oktober 2013 festgestellt wird, dass dort bereits die Funktionsbedrohung  gem.§ 13 Abs.4 des PBefG eingetreten ist. Es bleibt hier, im Interesse des Taxengewerbes, die Reaktion der zuständigen Genehmigungsbehörden abzuwarten.

 

http://www.taxi-zeitschrift.de/uber-greift-in-weiteren-staedten-an-1383215.html

Monopolkomission für Öffnung des Taximarktes

 

Die Monopolkomission, ein ständiges Beratungsorgan der Bundesregierung in Wettbewerbsfragen, fordert die Deregulierung des Taximarktes und begrüßt neue Angebotsformen wie "Uber" etc, da dadurch der Wettbewerb intensiviert werde. Diese Meldung wurde in verschiedenen deutschen Tageszeitungen am 09.07.2014 veröffentlicht. Gefordert werden von dort u.a. eine Konzessionsfreigabe bei Einhaltung von Mindeststandards und individuell aushandelbare Beförderungstarife. Hier gehts zur Meldung:

 

http://www.wsj.de/article/SB10001424052702303473204580019091663396182.html

"Uber" und " Wundercar"....was tun die Behörden?

 

Wie aus einigen Presseveröffentlichungen der letzten Tage bekant wird, palnen die zuständigen verkehrsbehörden in den Bundesländern Hamburg und Berlin, die Dienstleistungen der genannten Unternehmen zu untersagen. Ensprechende Verfügungen sind offenbar bereits ergangen und zugestellt, jedoch bei den zutständigen Gerichten angefochten. Zunächst wird insoweit die Anordnung des Sofortvollzuges, also die Frage, ob gegebenenfalls auch gegen die Beteiligten Fahrzeughalter Bußgelder, betriebsuntersagungen und möglicherweise  die Zwangsentsempelung und Stillegung des Fahrzeuges durchgesetzt werden kann.

 

Hierbei wurde bereits verlautbart, dass "Uber" die rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpft.

 

Ob dies erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten und liegt jetzt in der Hand der Gerichte. Eindeutig ist jedoch, dass entgeltliche Personenbeförderung in diesem Land nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erlaubnispflichtig ist. Die Bestimmungen des PBefG und die ergänzenden Gesetzesmaterialien stellen generell als Berufswahl-Berufsausübungsvorschriften eine Reihe von subjektiven und objektiven Voraussetzungen auf.

 

Dies beginnt bei der Zuverlässigkeit des Genehmigungsinhabers im gewerberechtlichen Sinne über das Vorhandensein der notwendigen Fachkundenachweise und objektiven Anforderungen nach BO-Kraft bezüglich eingesetzten Fahrzeugen, deren Funktionsüberprüfungen etc. Hiebei ist nicht zu vergessen, dass der klassische Taxifahrer einer Reihe von Bindungen unterliegt, die durch Unternehmen wie Uber ebenfalls nicht erfüllt werden. Betriebspflicht, Bindung an Beförderungstarife und die Unterwerfung unter die besonderen Prüfbefugnisse der Behörden nach § 54 a PBefG gelten dort ebenfalls nicht.

 

Selbst die weitaus geringeren Anforderungen an den Mietwagenverkehr, können Uber und die angeschlossenen Fahre schon systembedingt nicht erfüllen. Der Ausgang der Verfahren, zumindest auf nationaler Ebene ist daher vorgezeichnet.

 

Ob, auch unter dem zu beachtenden Zeitablauf, der europäische Gerichtshof hier Änderungen vornehmen wird, ist ebenfalls zweifelhaft. Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit etc. in Mitgliedsstaaten, wurden dort unter bestimmten Voraussetzungen bereits anerkannt.

 

 

https://de.nachrichten.yahoo.com/uber-droht-verbot-weiteren-deutschen-gro%C3%9Fst%C3%A4dten-135707959.html

https://de.nachrichten.yahoo.com/hamburg-verbietet-weiteren-mitfahrdienst-uber-gestoppt-144157264.html

 

 

 

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