Ulmer Consulting UG
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Wir informieren Sie....

...und freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu können. Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz über unser Unternehmen und unsere Leistungen. Wir sind ein kompententes Beratungsteam für Sie als Taxiunternehmer, Mietwagenunternehmer, Taxigenossenschaft oder sonstige Berufsvereinigung.

Ihre Herausforderung - unsere Aufgabe!

 

Das Taxi- und Mietwagengewerbe der Bundesrepublik Deutschland steht vor großen Herausforderungen und Umwälzungen. Die Diskussion um die Novellierung des PBefG, die nach den Vorschlägen des Eckpunktepapiers des BMVI eingesetzt hat, macht ganz deutlich, dass das Taxigewerbe in seiner Gesamtheit und im Zusammenhalt, dem Zusammenwirken vieler Gewerbeangehöriger durchaus bestehen kann. In den Bundesländern setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass die beabsichtigte Marktöffnung möglicherweise einen Irrweg darstellt, der eine ganze Berufsgruppe benachteiligt  und nur den Interessen von Großkonzernen und angeblichen New-Economy Firmen in die Hände spielt.

Mit unseren Partnern von der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart und den Gewerbeverbänden in Stuttgart haben wir bereits zum Jahreswechsel den Verantwortlichen ein gemeinsames Konzept vorgelegt, dass die strittigen Eckpunkteformulierungen des BVMI wiederlegen soll und eine Diskussionsgrundlage im Rahmen der Findungskommission von Bund und darstellen kann. Inwieweit dies tatsächlich einfliessen wird, müssen wir gemeinsam abwarten.

Dass das BMVI mit den "neuen Eckpunkten" nur Steine statt Brot gibt, ist vor diesem Hintergrund unverständlich und sollte durch alle Gewerbevertreter als Zeichen für neuen Protest gewertet werden.

In der alltäglichen Praxis werden die Fragen der betrieblichen Plausibilität im Rahmen der Genehmigungsverlängerungen zunehmend von den Behörden in den Vordergrund gerückt. Eine Entscheidung zur gesetzlichen Regelung Frage der Fisklataxameterverwendung steht, nach jahrelanger Diskussion, immer noch aus und die Behörden versuchen im Rahmen von Auflagen bei der Genehmigungsverlängerung die Verwendung von Fiskaltaxametern festzuschreiben.

Die Führung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen rückt ebenfalls vor diesem Hintergrund in den Fokus und oftmals werden aus angeblich unplausiblen Betriebsdaten Rückschlüsse im Hinblick auf die persönliche Zuverlässigkeit gezogen, was sehr kritisch zu betrachten ist.

 

Betriebsprüfungen nach § 54 a PBefG stehen zunehmend vor dem Hintergrund, trotz Vorlage aller notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen, gleichwohl eine unplausible Betriebsführung zu unterstellen und die Frage der Zuverlässigkeit i. S. v. §§ 13 Abs. 1 PBefG und § 1 PBZugV in Frage zu stellen.

 

Die Straßenverkehrsbehörden, zwischenzeitlich der gesamten Republik, versuchen zunehmend, durch diese Verwaltungspraxis die Anzahl der bestehenden Konzessionen zu vermindern, um den Empfehlungen der von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten nach  § 13 Abs.4 PBefG zur Frage der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes zu entsprechen. Diese sind uns nahezu sämtlich bekannt, werden von uns laufend analysiert und ausgewertet, um Ihnen spezielle Handlungsempfehlungen in der jeweiligen Stadt für Sie als Unternehmer oder als Zentrale zu geben.

nach wie vor werten wir diese Gutachten laufend aus und verfolgen aktuelle Gutachtenveröffentlichungen, um eine breite Informationsbasis für Sie bereitstellen zu können.

 

Denken Sie daran: Jede Entscheidung über die Existenz eines Betriebes oder (Wieder-) Erteilung einer Genehmigung ist eine Einzelfallentscheidung, die sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen muß und gerichtlich voll überprüft werden kann!

 

Wir gehen im Rahmen unserer Analysen und Feststellungen dabei gezielt und konzentriert auf Beanstandungen ein und können im Vorfeld aufgrund unserer Erfahrung Ihnen eine Vorabeinschätzung Ihres Betriebes geben, um Sie im Fall der Konzessionsverlängerung entsprechend vorzubereiten.

 

Es ist von hoher Wichtigkeit, die betrieblichen Daten vor Abgabe bei der zuständigen Behörde entsprechend zu sichten, um dieser Praxis entgegenzuwirken und für eventuell notwendige Rechtsschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten gerüstet zu sein, bei denen wir selbstverständlich auch für Ihren rechtlichen Vertreter behilflich sein können.

 

In einer Vielzahl von Verfahren sind auch Gerichtsentscheidungen zu Gunsten unserer Kunden ergangen, die mit unserer Kooperationskanzlei  bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten erstritten wurden. Wir stehen hier gerne zur Verfügung und geben Ihnen auch eine - belastbare -  Ersteinschätzung über Ihre Unternehmenstätigkeit an Hand.

 

Wir bieten Ihnen darüber hinaus Unterstützung im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Taxiunternehmer bei Ihren alltäglichen Buchhaltungsproblemen und verfügen über Mitarbeiter, die als selbstständige Taxiunternehmer tätig sind und Ihnen eine Hilfestellung bei der Analyse Ihrer Probleme geben wollen. Fragen Sie diesbezüglich nach, wir machen Ihnen ein spezifiziertes Angebot.

 

Wir fertigen Gutachten über die Plausibiltät Ihres individuellen Betriebsgeschehens, insbesondere bei Steuerschätzungen der Finanzbehörden, die die jeweiligen Besonderheiten des örtlichen Taxengewerbes berücksichtigen und Ihren Steuerberater gegebenenfalls unterstützen, der möglicherweise nicht über ausreichende Branchenkenntnisse verfügt und gerne mit uns zusammenarbeitet.

 

Ebenso erstellen wir mit Ihnen eine Analyse Ihres Betriebes um Schwachstellen aufzuzeigen und Lösungen zu erarbeiten, die Ihnen in Unternehmenskrisen und Sanierungsfällen wichtige Argumentationshilfen zur Verfügung stellen und Lösungen aufzeigen.

Plausibilitätsprüfungen werden auch immer häufiger im Zusammenhang der Übertragung von Genehmigungen erforderlich, da sowohl der abgebende Altunternehmer, als auch der neue Genehmigungsinhaber die Zuverlässigkeitskriterien nach §§ 13 Abs. 1 PBefG und der PBzugV erfüllen müssen.

 

Die derzeitige Corona-Krise hat mit ihren Auswirkungen alle überrascht. Die umfassenen Einschränkungen führen auch in Taxiunternehmen zu unkalkulierbaren Risiken und Existenzgefährdungen. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang am 03.04.2020 eine Richtlinien Ergänzung zu Föderung des unternehmerischen Know-hows für Corona Betroffene Unternehmen in Kraft gesetzt. Für kleine und mittlere Unternehmen werden Beratungsleistungen auf Antrag erstattet, soweit diese mit den Auswirkungen der Corona Pandemie in Verbindung stehen. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne behilflich.

 

 

Wir stehen in Kooperation mit der "taxi-times"Deutschland, sind als Kolumnisten für die Zeitschrift tätig und zu Vortragsveranstaltungen über ausgewählte Taxithemen Ihr Ansprechpartner, wenn Sie als Zentrale Informationsveranstaltungen für Ihre Mitglieder abhalten. Sprechen Sie uns an - wir unterbreiten Ihnen ein attraktives Angebot zu den "brennenden Taxithemen" wie z.B. Praxis der Plausibilitätsprüfung, Genehmigungsübertragung etc.

 

Den neuen Marktherausforderungen - auch in der derzeitigen Gesundheitskrise - gerecht zu werden und hierauf entsprechende Strategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln, sehen wir als unsere Aufgabe.

 

 

Wir sind Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund um Ihren Taxibetrieb oder Ihre Taxi Zentrale. Gerne stehen wir für Ihre Anfragen zur Verfügung. Gerne geben wir Ihnen auch Referenzkontakte, die unsere Leistungen beurteilen.

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Brüchling 13
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