Um eine effektive und fachlich fundierte Beratungsleistung anbieten zu können, ist die Einbindung in ein, den fachlichen Anforderungen entsprechendes, Netzwerk unabdingbar.
Durch die langjährige Tätigkeit unseres Geschäftsführers als selbstständiger Rechtsanwalt verfügen wir über eine Vielzahl fach-und branchenspezifischer Kontakte zu Unternehmen der Personenbeförderungsbranche, Verbänden, Taxizentralen und Genossenschaften.
Zu unseren Klienten zählen Einzelunternehmer, große Mehrwagenunternehmer sowie verschiedene Taxizentralen und Genossenschaften, z.B. in Stuttgart, Köln oder Mainz.
Die Teilnahme an fachspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen und aktive Vortragstätigkeit unseres Geschäftsführers auf diesem Gebiet sind selbstverständlich.
Wir kooperieren mit spezifischen Berufsverbänden, wie beispielsweise dem Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland-Pfalz e.V.(http://www.vvrp.com/), zu welchem auch eine Fördermitgliedschaft besteht.
In Kooperation stehen wir außerdem mit der vor Ort ansässigen, renomierten Rechtsanwaltskanzlei Detlev Albrecht, vBP (http://www.kanzlei-albrecht.com/), durch welche die notwendige rechtliche Beratung im Hinblick auf Konzessionserteilung, -entzug, ggf. Hilfe in Steuerstrafsachen, etc. fachspezifisch bearbeitet werden können.
Nachdem unser Geschäftsführer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist, führt seine Kanzlei selbstverständlich rechtlich fundierte Rechtsberatung im Bereich des Personenbeförderungsgesetzes und der damit verbundenen Rechtsgebiete aus.
Ebenso kooperiern wir seit dem Sommer 2015 mit der Taxi-Times Deutschland (http://www.taxi-times.com/), München. Herr Rechtsanwalt Ulmer ist für die Zeitschrift als Kolumnist tätig und referiert auf Vortragsveranstaltungen (z.B. Taxitreff Much) zu ausgesuchten gewerbepolitischen Themen.
Wir kennen die wesentlichen Entscheider in der Branche und halten regen Kontakt und Austausch, um Ihnen bestmögliche Dienstleistungen zu bieten.